Rostock

Typ: 
kreisfreie Stadt
Einreichende Dienststelle: 
Gesundheitsamt
Name des Ansprechpartners: 
Dr. Christa Dorow
Funktion des Ansprechpartners: 
Suchtkoordinatorin
Straße/Postfach: 
St.-Georg-Straße 109; 18055 Rostock
Postleitzahl: 
18055
Bundesland: 
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon des Ansprechpartners: 
0381 3815346
Telefax des Ansprechpartners: 
0381 3815399
E-Mail des Ansprechpartners: 
gesundheitsamt@rostock.de
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 
http://www.rostock.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Netzwerk Suchtprävention in der Hansestadt Rostock

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Gesundheit für alle - Gesunde-Städte-Projekt Hansestadt Rostock

Gliederung

1. Vorbemerkung

2. Suchtprävention als kommunale Aufgabe

3. Ausgangssituation und Rostocker Ansatz

4. Struktur und Steuerungselemente
4.1. Trägervielfalt
4.2. Angebotsvielfalt
4.3. Koordination/ Kooperation/ Steuerung

5. Ausgewählte Aktivitäten auf unterschiedlichen Handlungsebenen
5.1. Suchtpräventionskabinett der Hansestadt Rostock
5.2. Designerdrogensprechstunde
5.3. Projekt der allgemeinen Gesundheitsförderung: "Förderung des Nichtrauchens"
5.4. Suchtprävention im Rahmen der Rostocker Suchtberatungsstellen
5.5. Suchtpräventionskampagnen: 10 Jahre Rostocker Suchtwochen
5.6. Suchtprävention im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
5.7. Betriebliche Suchtprävention in der Rostocker Stadtverwaltung
5.8. Suchtprävention im Rahmen des Jugendhilfeprojektes "SPARTAKUS"

6. Fazit und Ausblick

1. Vorbemerkung

Da Sucht ein komplexes Phänomen darstellt, das aus einer Wechselwirkung unterschiedlicher Risikofaktoren der Bereiche Person, Umfeld und Substanz resultiert, muss Suchtvorbeugung an Ressourcen und Schutzfaktoren all dieser Bereiche anknüpfen. Je nach Bedürfnis- und Interessenlage der jeweiligen Zielgruppe sind unterschiedliche Strategien erforderlich.
Suchtprävention ist integraler Bestandteil eines umfassenden und ganzheitlich orientierten Konzeptes der Gesundheitsförderung mit fachlich eigenständigem Profil.

Vielfach praktizierte Ansätze sind:

  1. Personenzentrierte Ansätze, die auf die Förderung persönlicher Ressourcen und allgemeiner Lebenskompetenz (Eigenverantwortlichkeit, Selbstwert, Konfliktfähigkeit etc.) zielen.
  2. Strukturorientierte Ansätze, die auf die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen und den Abbau suchtfördernder Aspekte gerichtet sind.
  3. Suchtmittelspezifische Informationsvermittlung und Aufklärung.

Alle Ansätze zielen auf Konsumvermeidung, -begrenzung und -reduzierung. Menschen sollen befähigt werden, die Probleme, Erwartungen und Sehnsüchte, Neugier..., die hinter dem Suchtmittelkonsum stehen, auf andere, nicht gesundheitsschädigende Weise zu befriedigen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass reine Wissensvermittlung, Abschreckungsstrategien und kurzfristige, oft spektakuläre Einzelaktionen deutliche Grenzen und auch negative Aspekte im Sinne der Stimulierung des Konsums zeigen können.
Suchtprävention dient gleichzeitig der Kriminalitätsprävention und dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Sie kann nur als Gemeinschaftsaufgabe von Fachkompetenz, Einwohnerengagement und Politik wirksam gestaltet werden.

2. Suchtprävention als kommunale Aufgabe

Gesundheitspolitik obliegt der Länderhoheit. Aussagen und Festlegungen zur Suchtprävention finden sich daher in Landessuchtprogrammen und -hilfeplänen, die auch Orientierungen für Städte und Gemeinden geben.

Im Rahmen einer kommunalen Gebietskörperschaft und Gestaltungsebene ist der Aufbau eines überschaubaren und bürgernahen präventiven Versorgungsnetzes am ehesten möglich. Hier entsteht auch der größte Handlungsdruck.

Die Kommune trägt im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvor- und -fürsorge in erster Linie Gesamtverantwortung für eine bedarfsgerechte gemeindenahe Versorgung ihrer Bürger und damit auch für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen. Eine gesetzliche Verankerung der Suchtprävention, ein Versorgungsauftrag (Regelversorgung) oder die explizite Herleitung aus der Kommunalverfassung ergibt sich jedoch nicht. Sie ist nur als Einzelfallhilfe im Rahmen der Sozialgesetzgebung inclusive KJHG/BSHG unter bestimmten Bedingungen festgeschrieben. Die Kommune fördert Projekte der Suchtprävention "im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens" durch finanzielle Zuwendungen.

Bei den äußerst knappen finanziellen Ressourcen vieler Kommunen gerät ihr diesbezügliches Agieren zunehmend unter Kostendruck. Die Aktivitäten der Krankenkassen im Bereich Suchtprävention sind mit Änderung des § 20 SGB V deutlich eingeschränkt worden. Einen eigenen Beitrag im Bereich Suchtprävention leistet auch die Polizei. In der Regel werden Informationen über illegale Drogen und Drogendelinquenz vermittelt. Da Maßnahmen einzelner Fachbehörden sich üblicherweise jeweils auf eine Dimension des Suchtproblems richten, ist für eine effektive Beeinflussung der Problematik Voraussetzung, wichtige Ressorts für ein abgestimmtes behördenübergreifendes Handeln zusammenzuführen. Dazu bedarf es gemeinsamer Leitlinien und einer guten Koordinierung zumindest der Bereiche Jugend, Bildung, Gesundheit, Soziales, Arbeitsmarkt, Polizei und Justiz.

3. Ausgangssituation und Rostocker Ansatz

Grundlage für die Planung und Durchführung suchtpräventiver Maßnahmen sind repräsentative Untersuchungen und Prävalenzzahlen. Direkt für die Stadt Rostock liegen derartige Zahlen nicht vor. Verschiedene Anzeichen deuten aber darauf hin, dass Sucht- und Drogenprobleme eher zunehmen.

Dokumentiert wird dies u. a. durch die Inanspruchnahme entsprechender medizinischer Dienste einschließlich Notfallmedizin - und psychosozialer Hilfen (1), durch deutlichen Anstieg der Rauschgiftdelikte (s. Abschnitt 5.6) und sprunghaft gestiegene Probierbereitschaft von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Legalität oder Illegalität der Drogen. Überträgt man bundesweite Prävalenzzahlen (Quelle: DHS, Jahrbuch Sucht 2001) auf die Stadt Rostock, so kann man von ca. 23.280 Menschen allein mit Alkoholproblemen in der Altersstufe 18-69 Jahre ausgehen (2). Dies ist keine kleine Minderheit und unterstreicht die Herausforderung, vor der wir in der Suchthilfe stehen. Da Suchtprävention - insbesondere im Rahmen von Primärprävention - weit im Vorfeld von Störungen und Symptomen ansetzt, geht sie über diese Zielgruppe hinaus und bezieht sich quasi auf die gesamte definierte Bevölkerung. Dabei stellen Kinder und Jugendliche eine Zielgruppe mit besonders hohem Stellenwert dar. In Rostock leben 43.977 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 -26 Jahren, konzentriert in Plattenbausiedlungen. 2.163 unter 25 Jahre sind arbeitslos (Stand September 2001). Nach verschiedenen Aktivitäten zur Etablierung einer spezifischen Suchtpräventionsarbeit 1992-1996 durch unterschiedliche Fachressorts im Rahmen der Rostocker Arbeitsgruppe "Sucht" wurde 1997 auf gemeinsame Initiative der Hansestadt Rostock und der Rostocker Polizeidirektion ein ressortübergreifender kommunaler Suchtpräventionsansatz entwickelt und im 1. Kommunalen Drogenseminar der Öffentlichkeit vorgestellt. Auslöser waren damals Befürchtungen der Polizeidirektion, resultierend aus ersten geringfügigen Ansätzen einer offenen Drogenszenebildung auf dem Rostocker Universitätsplatz.

Der Ansatz beinhaltet ein Dreisäulenkonzept bestehend aus Prävention, Suchthilfe (einschließlich Überlebenshilfe/Schadensbegrenzung) und Repression als gleichzeitige und gleichwertige Grundlage für ein gemeinsames Handeln. Dabei wurde Konsens erreicht, dass es in Rostock um einen "gesundheitspolitischen Ansatz geht. in dem Prävention. Suchthilfe und Repression in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen" und Repression sich auf Drogenhandel, strafrechtliche Verfolgung der Dealer und Verhinderung einer offenen Drogenszene orientiert

Von dieser Initiative gingen wesentliche Impulse zur ressortübergreifenden Vernetzung der suchtpräventiven Aktivitäten in der Region aus.

So wurde u. a. eine kommunale Arbeitsgruppe (Behördenfachkreis: "Illegale Drogen") mit Beteiligung der Ressorts Gesundheit, Jugendhilfe, Bildung, Polizei, Justiz, Kommunaler Präventionsrat unter Leitung des Gesundheitsamtes gebildet (s. a. S. 3). Handlungsleitend für die Suchtprävention sollten insbesondere folgende Zielorientierungen sein:

  • möglichst viele erreichen und aktiv beteiligen,
  • Stärkung ursachenorientierter Suchtpräventionsansätze,
  • weitgehender Konsens, Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit der Botschaften,
  • Verknüpfung verschiedener Ansätze und vernetztes Vorgehen,
  • Langfristigkeit in der Umsetzung,
  • Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit.

4. Struktur und Steuerungselemente des kommunalen Netzwerkes

Das kommunale Netzwerk für Suchtprävention in der Stadt Rostock ist gekennzeichnet durch

  • eine Vielfalt von Behörden, freien Trägern und Institutionen,
  • eine Vielfalt von Angeboten, Aktivitäten und Zielgruppen,
  • Kooperation und Koordination im Rahmen abgestimmter Steuerungsinstrumentarien.

4.1. Trägervielfalt

Die institutionelle Zuständigkeit und kommunale Verantwortung für zielgerichtete Maßnahmen der Suchtprävention im engeren Sinne liegt bei Behörden und subsidiär bei freien Trägern. Wir unterscheiden zwischen fachspezifischer - professionelle Angebote mit direkter und schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf diese Aufgabe - und allgemeiner Suchtprävention. Letztere hat in zahlreichen Institutionen, Vereinen etc. immanent im Rahmen weitgehender- auch ehrenamtlicher -Aufgabenstellungen einen erheblichen Stellenwert.

In der Übersicht (s. Anlage 2) sind wichtige Trägerbereiche genannt. Speziell im Bereich fachspezifische Suchtprävention arbeiten in Rostock 5 Projekte mit einer personellen Ausstattung von insgesamt 6,68 Vollzeitstellen. Davon werden 3 im Rahmen von Bundesmodellprojekten zeitlich begrenzt durch Bund und Land gefördert. Mit all diesen Stellen wird eine möglichst breite Zusammenarbeit gezielt gesucht und angestrebt.

4.2. Angebotsvielfalt

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der einzelnen Angebote ist breit gefächert. Sie reicht von der Wahrnehmung koordinierender Funktion über Wissensvermittlung/Einstellungsbildung, allgemeine Gesundheitserziehung, Ansätze zur Verbesserung von Persönlichkeitsvariablen (Selbstwert, Autonomie), Handlungskompetenzentwicklung (Selbstwahrnehmung, Ablehnung gegen Widerstand, Selbstbehauptung), soziales Lernen durch Modelle und Verstärkerreize bis hin zur Förderung von Alternativangeboten oder Multiplikatorenschulungen.

In der Regel wird zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterschieden. Die Tertiärprävention wurde hier bewusst ausgeklammert, da sie direkt auf Abhängigkeitskranke ausgerichtet und schwerpunktmäßig im Rahmen der Suchtkrankenhilfe (Rückfallprophylaxe, Integration) stattfindet

4.3. Koordination, Kooperation, Steuerung

Soll aus den Einzelelementen ein suchtpräventives Netzwerk in der Region entstehen, sind Kooperation und Koordination unerlässliche Funktionen. Die trägerübergreifende Koordination und behördliche Verantwortung für das Thema Suchtprävention liegt bei der Suchtkoordination des Gesundheitsamtes (1 VB-Fachstelle Sucht/Drogen, Unterstellung der Leiterin des Gesundheitsamtes). Hier müssen die strukturgebenden und vernetzenden Impulse aus der praktizierenden Suchtprävention aufgegriffen, mit der Suchtkrankenhilfe, der Jugendhilfe u. a. Ressort abgestimmt und in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Da eine klassische Steuerung dieses Prozesses über Gesetze und Verordnungen entfällt (s. Abschnitt 2) geht der Weg nur über Abstimmung im Rahmen kommunikativer Prozesse mit den verschiedenen Verantwortungsträgern der Region, die Kontakt zu den potentiellen Zielgruppen haben. Für eine qualifizierte Umsetzung dieser Aufgabe sind geeignete Instrumentarien (Arbeitskreise, Leitlinien, fachliche Standards, Förderrichtlinien, Leistungsvereinbarungen etc). unerlässlich. In Rostock haben sich folgende Gremien herausgebildet, die gegenwärtig auf die Koordination und Steuerung der Suchtprävention Einfluss haben:

  1. Kommunaler Präventionsrat der Hansestadt Rostock als ressortübergreifendes Gremium für Ordnung und Sicherheit zur Vorbeugung, Bekämpfung und Reduzierung von Kriminalität und Gewalt, das sich sekundär mit der Suchtproblematik befasst (Leitung bis Oktober 2001 durch Sozialdezernenten).
  2. Kommunale Arbeitsgruppe "llegale Drogen" als ressortübergreifender Behördenarbeitskreis zur Information (Austausch zum Lagebild und aktuellem Brennpunktgeschehen), Abstimmung und Erarbeitung von Handlungsorientierungen für Drogenpräventionsfragen (Unterarbeitsgruppe des Präven-tionsrates, Leitung: Suchtkoordinatorin).
  3. Arbeitskreis Suchtprävention (Facharbeitskreis l) In diesem Facharbeitskreis sind alle Träger vertreten, die fachspezifische Angebote vorhalten. Darüber hinaus die Suchtkrankenhilfe, das Jugendamt und einige Einrichtungen des Bereiches allgemeine Suchtprävention, insbesondere größere Träger der Jugendhilfe. Zielstellung ist die Abstimmung der Angebote, die Entwicklung von Leitlinien und fachlichen Standards sowie die Durchführung gemeinsamer Initiativen und Aktionen.
  4. Arbeitskreis "Sucht" (Facharbeitskreis II "Trägertreff") In Abgrenzung zum Facharbeitskreis l geht es hier um Koordination und Abstimmung von Fragen im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Alle Träger der Rostocker Suchtkrankenhilfe und die finanzierenden kommunalen Behörden sind vertreten.

Die Suchtkoordinatorin ist ständiges Mitglied aller genannten Arbeitskreise mit Ausnahme des Präventionsrates. Ihr obliegt die Geschäftsführung der Gremien. Die direkte Verbindung zum kommunalen Präventionsrat wird über die Koordinatorin des Präventionsrates erreicht, die in der kommunalen AG "Illegale Drogen" mitarbeitet.

Daneben existieren zu Brennpunktfragen zeitweilige Gesprächsgruppen, die aktuelle Aufgaben bearbeiten und auch Fragen der Suchtprävention tangieren (z. B. Sucht und Wohnungslosigkeit. Substituierende Ärzte und Drogenberater etc.).

Die Vernetzung zu wichtigen Multiplikatoren wird durch gemeinsame Fortbildungen, Präsenz in Stadtteiltischen, Ortsbeiratssitzungen, Ärztestammtischen etc. sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen angrenzender Bereiche (Gesundheitsförderung, Psychiatrie, AIDS-Hilfe) immer wieder gesucht. Im Rahmen der inhaltlichen Abstimmung von Handlungsorientierungen spielen die Leitlinien der Suchtprävention eine wichtige Rolle. Sie wurden in der Arbeitsgruppe Suchtprävention erarbeitet, mit allen genannten Arbeitskreisen abgestimmt und an den Landespräventionsfachtagen öffentlich präsentiert. Sie sind gemeinsamer Orientierungspunkt aber auch Gegenstand ständiger Überprüfung und Aktualisierung

Wichtige Ergebnisse gemeinsamer Tätigkeit von Trägem und Behörden auf dem Gebiet der Suchtprävention in Rostock sind:

  • Entwicklung und Umsetzung fachspezifischer Projekte (z. B. Suchtpräventionskabinett für die Hansestadt Rostock im Trägerverbund mit 7 Trägern 1994-1996)
  • Herausgabe von Informationsmaterial (z. B. Beratungsführer für die Hansestadt Rostock 1994 und 1999)
  • Verbesserung der Qualität der suchtpräventiven Arbeit (z. B. Grenzziehung zu Abschreckungs- und reinen Wissensvermittlungsstrategien)
  • Verbesserung der Zusammenarbeit und inhaltlichen Abstimmung zwischen den Bereichen Gesundheit-Jugendhilfe-Polizei-Schule (z. B. Leitlinien, Kommunale Drogenseminare 1997 und 2000)
  • Gemeinsame Aktionen/Öffentlichkeitsarbeit (z, B. Rostocker Suchtwochen, Ausstellungen, Fachtagungen)

Mit der Erarbeitung verbindlicher Qualitätssicherungssysteme und Leistungsvereinbarungen wurde zunächst im Rahmen von Suchtberatungsstellen begonnen. Diese Arbeit soll auf dem Gebiet der Suchtprävention fortgeführt werden.

5. Ausgewählte Aktivitäten auf unterschiedlichen Handlungsebenen

Stellvertretend für wichtige Rostocker Maßnahmen der Suchtprävention sollen 8 Beispiele ausgewählt werden.

Sie sollen die Umsetzung der auf Seite -2 - genannten Zielorientierungen insbesondere die ressortübergeifende Zusammenarbeit und Vernetzung sowie die Vielfalt der Ansätze und Zielgruppen verdeutlichen.

5.1. Kabinett für Suchtprävention der Hansestadt Rostock

Das Projekt gründet sich auf eine Initiative der Arbeitsgruppe "Sucht" (Facharbeitskreis II) 1993. Die Umsetzung soll durch folgende Arbeitsschritte skizziert werden:

Grafik: Kommunales Netzwerk Suchtprävention der Hansestadt Rostock

  • Gründung eines speziellen Arbeitskreises "Suchtprävention" offen für alle kommunalen Fachkräfte, die Suchtprävention gezielt betreiben
  • Entwicklung/Abstimmung einer Konzeption zur Primärprävention auf der Basis neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse (Servais - gesamtgesellschaftlicher Ansatz, Lebenskompetenzprogramme)
  • Kooperationsvereinbarung von 7 Trägern zur Umsetzung der Konzeption und finanziellen Absicherung
  • Schaffung eines zentralen Anlaufpunktes für die Stadt Rostock, der der Umsetzung folgender Schwerpunkte dient:
    • Motivierung für ein aktives Gesundheitsverhalten
    • Förderung der individuellen psychosozialen Handlungskompetenz (Konfliktfähigkeit... etc.)
    • spezifische Wertbildung gegen Suchtmittelmissbrauch, Verringerung der Nachfrage nach Suchtstoffen
    • Sachinformation und ursachenorientierte Aufklärung
  • Ansprechen weitgefächerter Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Pädagogen, Eltern, Studenten, Mitarbeiter der Jugendhilfe und Sozialer Dienste, Lehrgänge des Arbeitsamtes etc.)
  • altersspezifisch gestaltete Angebote unter Einbeziehung vielfältiger Methoden:
    • Grundlagenveranstaltungen zur Suchtprävention/Planung, Gestaltung und Begleitung von Projekten
    • Multiplikatorenfort- und -weiterbildung/Elternabende
    • Individuelle Gespräche zum Komplex Suchtprävention

Das Projekt wurde im Rahmen der Europäischen Woche der Suchtprävention 1994 dokumentiert und durch EU, Land und Kommune gefördert.
Zur Verdeutlichung der inhaltlichen Arbeit werden 5 Dokumente beigefügt. Bereits in der Projektphase (1995 -1996) wurden durch den Trägerverbund 615 Veranstaltungen mit 10.432 Teilnehmern abgerechnet.
Seit Dezember 1998 ist das Kabinett in Trägerschaft der städtischen Gesundheitsamtes mit einer Feststelle (0,68 VB Fachkraft für Suchtprävention) besetzt. Die Einrichtung hat sich zu einer tragenden Säule für Suchtprävention (Primärprävention, Schwerpunkt: Schulische Suchtprävention) entwickelt. Es bestehen zu 85% der Rostocker Schulen (außer Grundschulen) Kontakte.

5.2. Designerdrogensprechstunde

Das Projekt wurde durch die Universität Rostock, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, initiiert, durch Land und Kommune unterstützt, als Bundesmodellprojekt anerkannt und im Dezember 1998 eröffnet.

Es bietet unter dem Dach einer medizinisch orientierten Sprechstunde medizinische wie psychologische Diagnostik und Beratung kombiniert mit sozialpädagogischer Betreuung. Die Sprechstunde ist explizit auf einen Personenkreis ausgerichtet, der in den bisherigen traditionellen Angeboten der Suchtkrankenhilfe so noch nicht Berücksichtigung fand. Im Sinne eines sekundärpräventiven Angebotes sollen Heranwachsende unter den Usern angesprochen werden

  • die sich noch nicht als abhängig erleben,
  • sozial noch integriert sind und über soziale Ressourcen verfügen,
  • bei denen der Handlungsspielraum für Veränderungen des Konsumverhaltens noch nicht ausgereizt ist.

Zielstellung ist, gemeinsam mit den Jugendlichen alternative Lösungen zum Drogenkonsum zu beraten und einzuleiten und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem das Drogenproblem noch nicht alle wichtigen Lebensbereiche überlagert. Das Hilfeangebot ist nicht an den Zwang zur Konsumreduktion bzw. an Abstinenzverhalten gebunden, sondern setzt auf Eigenverantwortung und Autonomie.

Im Verlauf der Betreuung wurden insbesondere

  • wissenschaftlich abgesicherte Information und Aufklärung
  • Sachinformationen zu substanzspezifischen Wirkungen von Drogen
  • motivierende Gesprächsführung
  • Motivationsaufbau über medizinischen "Check up", Feedback zu den Laborbefunden und der psychologischen Diagnostik

erfolgreich eingesetzt. So konnte Interesse an der eigenen Gesundheit geweckt und Ressourcen aktiviert werden, die vielfach zur Veränderung des Konsumverhaltens in Richtung Konsumreduktion führten. Die Sprechstunde wird auch gern durch niedergelassene Ärzte konsiliarisch sowie durch Eltern und Betreuer genutzt.

Insgesamt wurden bis August 2001 317 Jugendliche (31,2% weiblich und 68,8% männlich) betreut. 2/3 der Klienten nutzten die Möglichkeit des medizinischen "Check up", 20 wurden in Entwöhnungstherapien vermittelt. Die Ergebnisse des Modellprojektes wurden evaluiert, auf Kongressen und Fachtagungen vorgestellt, drei Zwischenberichte an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Es ist eine enge und vernetzte Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem der Stadt entstanden. Es wird angestrebt, das Projekt in ein Regelangebot im Versorgungsbereich von Krankenkassen und Jugendhilfe zu überführen.

Das Projekt erhielt 1999 den Förderpreis für ambulante Psychiatrie und Psychotherapie im Kinder und Jugendalter.

5.3. Allgemeine Gesundheitsförderung, Projekt zur Förderung des Nichtrauchens "Kinderdetektive unterwegs"

Rostock trat 1992 dem Gesunde-Städte-Netzwerk der BRD bei (Bürgerschaftsbeschluss 508/36/1992). Auf dieser Grundlage gründete sich die Arbeitsgruppe "Kommunale Gesundheitsförderung" mit mehr als 50 Partnern.

Der Ansatz besteht darin, Gesundheitsförderung als eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe zu begreifen. Im Januar 2000 startete diese Arbeitsgruppe ein Projekt "Zur Förderung des Nichtrauchens". Sie verbindet damit das Ziel, die Rostocker Bevölkerung zur Problematik des Rauchens stärker zu sensibilisieren, aufzuklären und Bedingungen dafür zu schaffen, dass Nichtrauchen gefördert/Nichtraucher geschützt werden bzw. entwöhnungswillige Raucher vielfältige Angebote erhalten. Das Projekt wird in verschiedenen Teilprojekten umgesetzt:

  1. Rauchfreies Jugendzentrum
  2. Förderung des Nichtrauchens in der Stadtverwaltung
  3. Erfassung der Raucherentwöhnungsangebote in Rostock
  4. Beteiligungsprojekt "Tabakwerbung und Zigarettenautomaten - Kinder recherchieren ihre Stadtteile"
  5. Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
  6. Entwicklung einer Broschüre - Nichtrauchen in Rostock

Das Teilprojekt vier ist abgeschlossen und liegt als Dokumentation "Kinderdetektive unterwegs" vor.Zielgruppe der Intervention war das Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum, also 9- 13jährige.

Über Information, Einstellungsbildung und soziales Lernen in Kleingruppen sollten Haltungen zum Nichtrauchen herausgebildet bzw. gefestigt werden und eine Auseinandersetzung mit Mechanismen der Zigarettenwerbung erfolgen. Vor allem aber sollten die Kinder selbst beteiligt werden und Spaß an der Auseinandersetzung mit der Problematik haben.

An der Umsetzung beteiligten sich zahlreiche Kindergruppen der offenen Freizeitarbeit mit ihren Betreuerinnen und Kinderortsbeiräte aus 9 Stadtteilen.

Über die detaillierte Vorgehensweise, die durchgeführten Stadtteilrecherchen zur Aufklärung von Zigarettenwerbung und Standortkontrollen der Zigarettenautomaten, die Einbeziehung der Betreiber, die öffentliche Präsentation der Ergebnisse mit Forderungen an die Stadtväter etc. gibt die Dokumentation Auskunft.

In 2 Fällen konnte eine Umsetzung der Automaten und eine Umstellung auf Kartenlesegeräte erreicht werden.

Neben einer kindgerechten Auseinandersetzung mit der Problematik konnten die Kinder die Erfahrung machen, wie Interessenkonflikte angesprochen werden können, dass sich gemeinwohlorientierte Initiativen lohnen und Kinder ernst genommen werden.

Das Projekt wird zielgerichtet entsprechend der aufgeführten Teile fortgeführt und in das landesweite Aktionsbündnis gegen das Rauchen einfließen.

5.4. Suchtprävention im Rahmen der Rostocker Suchtberatungsstellen

Neben vorrangigen Beratungs- und Betreuungsaufgaben werden auch durch die Suchtberatungsstellen der Stadt suchtpräventive Maßnahmen durchgeführt. Das sind Einzelaktionen im primärpräventiven Bereich, geschlossene Kurse (z. B. für alkoholauffällige Kraftfahrer) und sekundärpräventive Projekte für ausgewählte Zielgruppen. Die einzelnen Beratungsstellen beschreiten dabei auch unterschiedliche Wege.

Die Suchtberatungsstelle der Caritas versucht z. B. über Vorortangebote im Szenekontakt "Technoparty" (Infobroschüren, Info-Cards, Safer-Use Hinweise, Gespräche, Obstangebote, Notfall Versorgung) junge Menschen zu erreichen, die selbst sogenannte Partydrogen konsumieren oder sich in einem entsprechend risikobelasteten Umfeld bewegen. Die Stände werden überraschend gut angenommen. Basis ist ein Vertrauensverhältnis zur Szene.

Jährlich einmal bietet die Caritas-Beratungsstelle einen Segeltörn für drogenkonsumierende Jugendliche an. Es handelt sich zumeist um stark gefährdete Jugendliche, die sich bereits in Betreuung des Caritas-Fachdienstes befinden. Ein Bericht über den Segeltörn des Jahres 2000: Wir können auch anders! und das Konzept für dieses erlebnispädagogische Projekt ist als Anlage 6 beigefügt. Die Suchtberatungsstelle der Volkssolidarität arbeitet stärker mit kognitiven Ansätzen. Gemeinsam mit der Designerdrogensprechstunde wurde ein Frühinterventionsangebot für Cannabiskonsumenten (geschlossene Gruppe) initiiert. Es sollte u. a. der Einfluss von Drogenscreenings auf die Cleanmoti-vation bzw. die Ausbildung einer Therapiemotivation geprüft werden. Seit dem 1. Juli 1999 wird in dieser Beratungsstelle eine Vollzeitpersonalstelle seitens des Jugendamtes finanziert. Dabei handelt es sich um ein sekundärpräventives Angebot für jugendliche Drogenkonsumenten mit Probier- bzw. Experimentierverhalten (riskante und missbräuchliche Konsummuster). Die Kontaktaufnahme erfolgt über "aufsuchende Prävention" (Gehstrukturen) in Jugendzentren und Angeboten der offenen Jugendarbeit in Abstimmung mit dem Sachgebiet Jugendzentren/ Streetwork des Jugendamtes.

Angebote sind Gesprächsgruppen, Training/Meditation (Entspannungstechniken, Stressbewältigung, Problemlösung, Selbstbehauptung...), Stufenprogramm zur Raucherentwöhnung u. ä., Die Evangelische Suchtberatung letztlich engagiert sich in Rostock seit vielen Jahren mit Gruppenangeboten für essgestörte Frauen und Mädchen. Diese Arbeit wurde auf regionalen Fachtagungen und im Rahmen des Landesfachausschusses "Frauen und Sucht" mehrfach vorgestellt.

5.5. Kampagnenprävention: 10 Jahre Rostocker "Suchtwochen"

Der Prozess des Neuaufbaus der Suchthilfe sollte durch eine langfristige Kampagne via Botschaften und Öffentlichkeitsarbeit begleitet und durch möglichst breite Bevölkerungskreise wahrgenommen werden. So begannen wir im Rahmen der Arbeitsgruppe "Sucht" bereits 1992 damit, jährlich eine Rostocker Woche gegen Suchtgefahren mit einem bunten Veranstaltungsmix durchzuführen. In den ersten Jahren bestand das Ziel darin, Suchtprobleme überhaupt öffentlich zu thematisieren, die neuen Suchthilfestrukturen nach der Wende bekannt zu machen und das Vertrauen in die örtlichen Hilfsmöglichkeiten zu stärken. Etwa 1995 gingen wir dazu über, diese Wochen gezielt unter ein aktuelles Rahmenthema zu stellen. An der Durchführung der Wochen beteiligten sich in den letzten Jahren etwa 20 - 22 verschiedene öffentliche und freie Träger der Suchthilfe sowie thematisch angrenzende Bereiche nach einem gemeinsam abgestimmten Konzept. Das trug zu einer stabilen regionalen Vernetzung fachlicher Kompetenz, angrenzender Dienstleistungen und breiter Bevölkerungskreise bei.

Neben einer gemeinsamen öffentlichen Präsentation open air auf einem zentralen Platz der Stadt waren Ausstellungen, Fachtagungen, Diskussionsrunden mit speziellen Zielgruppen, Buchlesungen, Veranstaltungen für und mit Betroffenen, Tage der offenen Tür in Hilfeeinrichtungen, Pressegespräche, die Begleitung durch den "Städtischen Anzeiger", Telefonforen mit der "Ostseezeitung" etc. wichtige Gestaltungselemente. In diesem Jahr führten wir die Aktion erstmalig stadtteilbezogen durch. Dadurch gelang eine deutlich größere Bevölkerungsnähe und die aktive Einbeziehung wichtiger Stadtteilgremien (Ortsbeiräte, Stadtteiltische, Schulen, Vereine etc.). Diese Orientierung soll künftig weiter ausgebaut werden

5.6. Suchtprävention im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Der gesellschaftliche Umgang mit Drogenproblemen ist immer ein Balanceakt zwischen zwei Dimensionen. Einerseits beinhaltet er die Auswirkungen auf den Drogenkonsumenten, ihren Anspruch auf Hilfe, andererseits gibt es Auswirkungen auf andere, muss Schadensbegrenzung im Hinblick auf Schutz der Bevölkerung stattfinden. In Rostock wurden im Rahmen von Gefahrenabwehr 3 Wege stärker verfolgt:

  1. Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft
    Schwerpunkte:
    • Verschreibung nicht indizierter Medikamente mit Suchtpotential über Not- und Bereitschaftsdienste, Privatrezepte und einige Arztpraxen
    • Qualifizierung der Substitutionspraxis und Stärkung der Prävention
    • Schwerpunktpraxis "Sucht"

    Seitens der Suchthilfe wurde versucht, über die Kassenärztliche Vereinigung (z. B. Hinweisschreiben an alle Arztpraxen) und die Bildung einer Arbeitsgruppe "Ärzte und Drogenberater" auf diese Probleme Einfluss zu nehmen.
    Diese Zusammenarbeit gestaltet sich allerdings als recht zähflüssig und wird oft als Belastung, nicht aber als hilfreich für die eigene Tätigkeit in der medizinischen Versorgung wahrgenommen.

  2. Suchtprävention und Gefahrenabwehr am Arbeitsplatz (s. dazu Abschnitt 5.7)
  3. Zusammenarbeit mit der Polizei und Justiz
    Die Polizei ist für die Drogenprävention nicht nur durch ihren gesetzlichen Auftrag, der sich aus dem SOG des Landes M-V herleitet legitimiert, sondern auch durch ein umfangreiches kriminologisches Erfahrungs- und Erkenntnispotential im Zusammenhang mit repressiven Maßnahmen. Nach anfänglich teilweiser Ablehnung von "Zusammenarbeit" mit der Polizei durch Träger der Suchthilfe konnte durch die Tätigkeit der gemeinsamen kommunalen Arbeitsgruppe "Illegale Drogen" (s. S. 2) eine deutlich verbesserte Kooperation und Vernetzung erreicht werden. Dabei besteht Konsenz dahingehend, dass Polizei nur ein Bestandteil des gesamtkommunalen Netzwerkes zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch ist und ihr Ansatz in der Primärprävention vorrangig im Bereich
    • Kommunikation - Überzeugungsbildung (von glaubwürdiger Information zur Einstellungsänderung)
    • Kriminalitätsvorbeugung (rechtliche Würdigung/BtMG, Einstiegs-, Verführungs- und Verstrickungssituationen)
    • Förderung funktioneller Alternativen (Sport statt Drogen, Kurse für mehr Fahrsicherheit...)

    besteht. Zunehmend finden in Rostock gemeinsame Projekte und Veranstaltungen von Polizei und pädagogischen Suchtpräventionsfachkräften statt. Gegenwärtig sind Polizei und Justiz unverzichtbare Partner bei der Umsetzung des Bundesmodellprojektes "FRED", an dem sich die Hansestadt Rostock (Trägerschaft Gesundheitsamt) beteiligt.

An Hand der folgenden Übersicht soll die Vernetzung von Gefahrenabwehr und pädagogischer Suchtprävention im Rahmen der Tätigkeit der Rostocker Arbeitsgruppe "Illegale Drogen" verdeutlicht werden.

5.7. Betriebliche Suchtprävention im Rahmen der Rostocker Stadtverwaltung

Nirgendwo verbringt das Gros der erwachsenen Bevölkerung kontinuierlich mehr Zeit als an seinem Arbeitsplatz. Hier werden Suchtprobleme häufig zuerst auffällig, ist Frühintervention auf relativ "neutralem Boden" unter transparenten Bedingungen oft eher möglich als in der durch starke emotionale Nähe gekennzeichneten Familie. Andererseits können Bedingungen am Arbeitsplatz Suchtmittelkonsum und Konsumverhalten fördern bzw. hemmen.

Kommunales Sicherheitskonzept der Hansestadt Rostock

Struktur des Kommunalen Präventionsrates in Rostock

Im umfassenden Sinne bedeutet betriebliche Suchtprävention Vorbeugung im Sinne von Primärprävention, Intervention und Hilfe bei Auffälligkeiten (Sekundärprävention), Nachsorge und Rückfallvorbeugung.

Obwohl die Rostocker Arbeitsgruppe "Sucht" bereits relativ frühzeitig versucht hat, den Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention zu unterstützen, gelang dies zunächst nur in einigen Großbetrieben und Verwaltungen.

Am Beispiel der Rostocker Stadtverwaltung - Arbeitgeber für 3.327 Beschäftigte ganz unterschiedlicher Berufsgruppen - soll der derzeit erreichte Arbeitsstand geschildert werden. Auf Initiative des Gesamtpersonalrates wurde 1996 eine Arbeitsgruppe "Betriebliche Suchtprävention" ins Leben gerufen. Sie hatte die Aufgabe, Suchtprävention (Schwerpunkt Alkohol) auf allen Beschäftigungsebenen zu thematisieren, Entstehungsbedingungen und ihre Beeinflussung am Arbeitsplatz zu verdeutlichen, ein betriebliches Hilfesystem aufzubauen und die Vernetzung zum professionellen Suchthilfesystem der Stadt herzustellen. Inhaltliche Schwerpunkt der Umsetzung waren:

  • Information und Schulung aller Beschäftigten (Verbesserung der Früherkennung und Offenheit),
  • Befähigung der Vorgesetzten zu frühzeitiger und kompetenter Intervention,
  • Herausstellen von Brennpunktbereichen und adäquaten Hilfsmaßnahmen mit Unterstützung der Personalabteilung und des Personalrates,
  • Entwicklung und Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Gesamtpersonalrat und Oberbürgermeister der Stadt,
  • Kennenlernen des kommunalen Suchthilfesystems,
  • Einzelfallhilfen für betroffene Beschäftigte,
  • Qualifizierung der AG-Mitglieder.

Die Dienstvereinbarung stellt im Konsenz zwischen dienstlicher Leitung, Personalrat und Facharbeitsgruppe einen Handlungsrahmen dar, der einerseits den verantwortlichen Vorgesetzten eine einheitliche Orientierungsgrundlage für ihr Vorgehen, andererseits betroffenen Mitarbeitern die Chance zur Veränderung kritisierten Arbeitsverhaltens im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch und die Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bietet. Damit ist Ziel der betrieblichen Prävention letztlich, die Verbesserung der Arbeitssicherheit, -qualität, -Zufriedenheit und die Vermeidung von Fehlzeiten, Störungen, Unfällen, zusätzlichen Kosten und Entlassungen, die durch Suchtmittelmissbrauch entstehen. Gerade der betriebliche "Gewinn" und die besonderen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz müssen nach unseren Erfahrungen allen leitenden Mitarbeitern zunächst bewusst gemacht werden, um sie für diese Arbeit zu gewinnen.

5.8. Suchtprävention im Rahmen des Jugendhilfeprojektes "SPARTAKUS"

Entwicklungspsychologische Studien besagen, dass 90% der Jugendlichen mit der Verantwortungsübernahme als Erwachsene ihr Probier- und Experimentierverhalten bei Drogen aufgeben, etwa 10% dies aber nicht schaffen. Dabei handelt es sich zumeist um junge Menschen, die bereits in der Kindheit verhaltensauffällig waren, die als Jugendliche neben Substanzmissbrauch auch andere - u. U. auch pathologische - Störungen zeigen und die daher ein hohes Risiko besitzen, auch weiterhin auffällig und gefährdet zu bleiben.

Am Beispiel der Betreuung einer solchen Zielgruppe sozial stark benachteiligter Jugendlicher unter dem Titel "SPARTAKUS - Jugendberufshilfe in der Hansestadt Rostock" soll ein weiterer suchtpräventiver Ansatz dargestellt werden.

Die Teilnehmer dieses Projektes erfüllen die Aufnahmekriterien regulärer Fördereinrichtungen nicht bzw. konnten (noch) nicht an diese herangeführt werden. Die Notwendigkeit gezielter Suchtprävention ergab sich aus der Arbeitserfahrung mit dem überdurchschnittlichen Drogenkonsum dieser Klientel und der daraus resultierenden Einschränkung in der Bildungsvermittlung.

Mindestens 60% der Projektteilnehmer konsumieren regelmäßig Alkohol und illegale Suchtstoffe in Kombination, ein Teil zeigt deutliche Abhängigkeitsstrukturen. Da eine Übernahme in Hilfestrukturen der Region so nicht gelang, wurde ein Modul "Sucht- und Drogenarbeit" seitens des Trägers angestrebt und ein Suchtberater einer anerkannten Suchtberatungsstelle in das Projekt "SPARTAKUS" integriert.

Das Trägerkonzept kann verkürzt dargestellt als ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs- und Förderkonzept (Phasenmodell) mit akzeptierendem Ansatz des derzeitigen Entwicklungsstandes und "nichtdirigistischer - immer wieder heranführender" Vorgehensweise gekennzeichnet werden. Seitens der professionellen Suchthilfe wurde versucht, ein psychoanalytisches Instanzenmodell umzusetzen (Überichschwäche-Hilfszensor-Grenzsetzung-Überzeugungsbildung). Durch Vertrauensbildung, motivierende Gesprächsführung bei elementarer Regelsetzung im Rahmen der Einrichtung, Ressourcenstärkung, alternative Problemlösung ... sollte über Fremdmotivation zur Eigenmotivierung geführt werden.

Seitens der Suchthilfe wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt, das auch für alle (Betreuer und Teilnehmer) gültige Regeln forderte und Grenzen definierte. Für seine Umsetzung wäre die Mitarbeit aller Projektbetreuer erforderlich gewesen und wahrscheinlich eine Änderung des Gesamtansatzes. Auch wenn in diesem Falle eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens nicht gelang, sind wir der Ansicht, dass es sich um einen wichtigen Ansatz handelt, sich herausbildenden und manifestierenden Suchtstrukturen entgegen zu stellen.

Ob in der gegebenen Situation und Zielstellung des Projektes "SPARTAKUS" das Vorgehen angemessen war, muss offenbleiben.

6. Fazit und Ausblick

Angesichts der Prävalenz von Suchterkrankungen mit all ihren Folge- und Begleiterscheinungen und er offensichtlich wachsenden Bereitschaft einer beträchtlichen Zahl von Kindern und Jugendlichen psychoaktive Substanzen zu konsumieren und auch sehr riskante Konsummuster zu praktizieren, bleibt Suchtprävention in der Hansestadt Rostock eine wichtige Schwerpunktaufgabe.

Da unterschiedliche Zielgruppen und Altersstufen verschiedenartige Ansprache benötigen und auch regionale Aspekte Berücksichtigung finden sollen, müssen aus kommunaler Sicht Präventionskonzepte vielfältige und unterschiedliche Ansätze entwickeln, zulassen und praktizieren. Wir haben versucht, die Vielfalt solcher Aktivitäten in Rostock darzustellen. Verallgemeinernd gilt: Je jünger, desto breiter und unspezifischer sollte begonnen werden. Ab dem 10. Lebensjahr etwa ist dann eine Erweiterung durch substanzspezifische Programme entsprechend der realen Konsumsituation angestrebt, um gezielt den Einstieg in Drogenkonsum zu verzögern bzw. zu vermeiden. In der Adoleszenz gilt es, auch besonders attraktive und erlebnisbetonte Angebote zu machen. Danach ist eine stärkere Konzentration auf besonders gefährdete Zielgruppen und Ausstiegsprogramme nötig. Zwar zielen wir an, auch bei Jugendlichen ab 18 Jahren die Primärprävention nicht zu vernachlässigen und auch Erwachsene über den Arbeitsplatz und zielgerichtete Kampagnen immer wieder zu erreichen, schon allein aus Kapazitätsgründen ist es jedoch nötig, von Seiten der Suchthilfe sich stärker auf besonders gefährdete Zielgruppen und die Multiplikatorenbefähigung zu konzentrieren. In Rostock ging es nach der Wende zunächst darum, überhaupt Angebote speziell für die Suchtprävention - auch sekundärpräventive Angebote - zu profilieren. Seit 1995 etwa haben wir uns dann auch verstärkt um Vernetzung bemüht und als ein qualitativ effektives System der Ressourcenbündelung angestrebt. Dabei sollten nicht immer neue Koodinationsgremien aufgebaut, sondern vorhandene genutzt werden. Da es keinen gesicherten "Versorgungsauftrag" gibt, muss sich Suchtprävention verstärkt mit Einrichtungen vernetzen, die potentielle Zielgruppen betreuen bzw. Kontakt zu ihnen haben. An verschiedenen Stellen haben wir versucht, derartige Vernetzungsbemühungen zu Schule, Berufsbildung, Jugendhilfeeinrichtungen, Arbeitsplatz, Polizei etc. darzustellen. Die seit etwa eineinhalb Jahren bestehende gute Zusammenarbeit mit dem Bereich Wohnungslosenhilfe und die gerade erst begonnene verstärkte Aufmerksamkeit für Migranten - insbesondere Spätaussiedler - soll zielgerichtet fortgeführt werden.

Zwei neue Projekte für die letztgenannte Zielgruppe sind gerade entstanden und werden in die suchtpräventive Arbeit integriert.
Vor allem nötig erscheint es in Rostock, den Bereich Medizin stärker ins Boot zu holen, um eine effektive Gesamtstrategie zu entwickeln.
Wir sind uns darüber klar, dass fachinhaltliche Bemühungen, ihre Steuerung und Vernetzung nur ein Aspekt einer wirksamen Suchtprävention sind. Ihr Erfolg hängt weitgehend davon ab, inwieweit solche Maßnahmen in fördernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen und eine entsprechende Gesundheits- und Sozialpolitik eingebunden sind.


(1) So hat sich beispielsweise die Anzahl der betreuten Klienten in den Rostocker Suchtberatungsstellen unabhängig von der Entstehung neuer Beratungsangebote von 993 im Jahre 1994 auf 2070 im Jahre 2000 erhöht.

(2) Laut Todesursachenstatistik des Landes M-V ist jedoch von einer höheren Alkoholproblematik als im Bundesdurchschnitt auszugehen.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
  • Kontakt zu potentiellen Zielgruppen
  • Vernetzung präventiver Aktivitäten
Gibt es Minimalziele?: 

ja, Wir gehen davon aus, dass Kommunikation zu Suchtprävention und Vernetzungsversuche sich nicht immer sofort "sichtbar" umsetzen lassen. Auch der Kontakt zu potentiellen Zielgruppen und Multiplikatoren, die Bereitschaft zum Gespräch/ zur Mitarbeit, die Konsumänderung Einzelner im Sinne der Zielstellung sehen wir als Erfolg an.

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • kommunale Arbeitskreise
  • Polizei
  • Verwaltung
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

ja, folgendermassen: Nur in Einzelprojekten (sh. Z.B. 5.3. Oder 5.5)

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

Da viele erreicht und Angebote vernetzt werden sollten, mußten in 1. Instanz Ämter, Behörden, Träger etc. angesprochen werden, die Suchtprävention als ihre Aufgabe ansehen und die Kontakt zu potentiellen Zielgruppen haben. Andererseits ist Vernetzung kein Selbstzweck und die eigentliche Zielgruppe sind Kinde und Jugendliche und auch Multiplikatoren. Gründe: Für das Kinder- und Jugendalter hat Drogenkonsum einen besonderen Stellenwert (Einstieg, Ausprägung, Beeinflussbarkeit). Multiplikatoren sind wichtige Vertrauens- und Bezugspersonen, die als Modelle für soziale Lernprozesse stehen und deren Einstellungen/Überzeugungen oft handlungsleitend für das eigene Verhalten sind

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

- verbindliche Absprachen / Vereinbarungen - Arbeitskreise - gemeinsame Aktionen

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

- Unterstützung der eigenen Aufgabenstellung - öffentliche Präsentation /Anerkennung Fortbildungsangebote /Konzeptberatung

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Ämter (Schwerpunkt)
  • Ärzte / Ärztinnen (Schwerpunkt)
  • Behörden (Schwerpunkt)
  • Erzieher / Erzieherinnen
  • Fachöffentlichkeit
  • Lehrer / Lehrerinnen (Schwerpunkt)
  • Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen (Schwerpunkt)
  • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

nein

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Betriebe und Ausbildungsstätten
  • Gesundheitsförderung
  • Jugendarbeit und Jugendhilfe (Schwerpunkt)
  • Polizeiliche Arbeit
  • Schulen (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Finanzen/Ordnung/Sicherheit
  • Gesundheitsamt (federführend)
  • Jugendamt
  • Personalrat
  • Schulamt
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • andere Vereine
  • Ärzteschaft
  • Betriebe / Ausbildungsstätten
  • Freie Träger
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Kirchliche Einrichtungen
  • Krankenkassen
  • Polizei
  • Schule
  • Sonstige
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Bund
  • Land
  • Staatliche Einrichtungen
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Arbeitsgemeinschaft
  • Fallweise Kooperation im Bedarfsfall
  • Förderrichtlinien
  • Leitlinien
  • Modellprojekt
  • Projektgruppe
  • Vereinbarungen
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

1994

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

1994

Dabei Handelt es sich nach der Konzeption um ein:: 

Der Aufbau neuer Strukturen für Suchtprävention /Suchtkrankenhilfe begann bereits in der Wendezeit (1989/90 durch Zusammengehenstaatlicher und konfessioneller Einrichtungen. Die Ag Sucht wurde im Februar 1990 mit allen damaligen Trägern der Suchthilfe (incl. Suchtprävention) gegründet. Das erste gezielte Projekt für Suchtprävention war das "Kabinett für Suchtprävention" der Hansestadt Rostock. Die Arbeit an diesem Projekt mit 7 verschiedenen Trägern begann 1993

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

wahrscheinlich gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, Da es bis zur Wende keine separaten Suchtpräventionsprojekte gab, sind fast alle Bsp. Aus kommunaler Sicht relativ neuartig: -Suchtpräventionskabinet als zentrale Anlaufstelle für Primärprävention -Designerdrogensprechstunde -Angebote für besonders gefährdete Zielgruppen (z.B. SPARTAKUß, Segeltörns) -FRED /Suchtprävention im Rahmen von Gefahrenabwehr -Suchtwochen

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

ja, Missbräuchler /risikohafte Konsumenten, die sich durch traditionelle Suchtkrankenhilfe nicht angesprochen fühlen: -Heranwachsende -Erstauffällige im Rahmen polizeilicher Maßnahmen -Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen -Stadtteilregremien -Migranten (2 neue Projekte, noch im Aufbau)

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

-zentrale Infostelle mit Beratung und Materialausleihmöglichkeiten für Mulktiplikatoren und Schüler (Primärprävention) - gezielte Vermittlung von qualifizierten Fachkräften für Projektbegleitung, Konzeptberatung, Fortbildung etc. -Verbesserung der Qualität der suchtpräventiven Arbeit durch Einbeziehung aller in AG und Diskussion neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Ansätze -Verbesserung von Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ämtern/Behörden/freien Trägern etc.

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

nein

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja, 1993 musste von einem Neubeginn ausgegangen werden. Die Bedarfserhebung fußt auf empirischen Einschätzungen der Fachkräfte, Träger, Arbeitsgruppenmitglieder etc. Soweit möglich, wurden bei Einzelprojekten statistische Erhebungen (z.B. Betreuungszahlen, Wartelisten,etc.) herangezogen

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Vernetzungsmodell
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Andere, Alternativangebote, einheitliche /eindeutige Botschaften, Fort- und Weiterbildungen für Multiplikatoren, Frühintervention, Ressorcenbündelung
  • Gemeinde, Sensibilisierung und Information, Ursachen- und Funktionsdarstellung, Einstellungsbildung, Schwellenabbau, Vernetzung
  • Protektive Faktoren, Selbstwahrnehmung, Empathie, Selbstverantwortung, Autonomie, Problemlösung, Kontakt- und kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstsicherheit, Genussfähigkeit
  • Risikofaktoren, Verfügbarkeit, konsumverhalten, Werbung, spezifische Gefährdungssituationen, Erziehungsstile, Verhaltensauffälligkeiten
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

Informationmaterial, Beratungsführer, Presse, Videos, Kampagnen

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

Fortbildungen für spezielle Zielgruppen (Lehrer, Ärzte, Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe, Sozialarbeiter der Jugendhilfe) Fachtagungen zu Brennpunktthemen Städtischer Anzeiger (Fachbeiträge)

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

nein