Freiberg

Typ: 
Landkreis
Einreichende Dienststelle: 
Jugendamt
Name des Ansprechpartners: 
Jürgen Schreiber
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendarbeit
Straße/Postfach: 
Landratsamt Freiberg, Jugendamt; 09599 Freiberg
Bundesland: 
Sachsen
Telefon des Ansprechpartners: 
03731799154
Telefax des Ansprechpartners: 
03731799198
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 
http://www.freiberg-sachsen.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Jugendschutzgerechter Handel

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Konzeption für das Jugendprojekt "Jugendschutzgerechter Handel"

1. Vorbemerkung

In unserer Gesellschaft gibt es sehr unterschiedliche Einflüsse, die Menschen aller Altersklassen, insbesondere aber Kinder und Jugendliche gefährden. Zwei wesentliche Bereiche sind das Konsum- und das Kommunikationsverhalten. Es existieren u. a. durch gezielte Werbung und verschiedenste Medienangebote Einflüsse auf die Adressaten, die nicht selten eine Vereinsamung bewirken. Die betreffenden Personen verarmen dadurch in puncto Kameradschaften bzw. Freundschaften. Daraus wiederum resultiert ein fruchtbarer Nährboden für Rausch- und Genussmittelkonsum unterschiedlichster Art. Dazu kommt unter gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen der Gruppenzwang, bestimmte Dinge mittun zu müssen und schließlich dann auch zu wollen. In der Folge wird oft dieser mißliche innere Zustand durch einen Rausch "aufgebessert". Statistiken bestätigen, dass die Hemmschwellen und Altersgrenzen für den Genus von Alkohol, Nikotin und auch illegalen Drogen immer weiter sinken.

Eine Vorbildwirkung der Erwachsenen fehlt weithin. Allein der Umstand, dass Erwachsenen ertaubt ist, was Kindern und Jugendlichen noch "offiziell" verboten wird, lässt die junge Generation oft erst recht neugierig werden. Der Versuch an das Verbotene heranzukommen und zu testen bleibt nicht aus.

Gewerbliche Absichten der Umsatzsteigerung wirken in Zeiten der Rezession außerdem nicht gerade jugendschutzfördernd. Besonders Kinder und Jugendliche sind Umsatzadressaten, auf die die Werbebranche sehr gezielt ausgerichtet ist.

Besorgniserregend ist der nach wie vor hohe Prozentsatz alkoholkranker Menschen. Der "legalen Droge" Alkohol wird viel zu wenig Bedeutung beigemessen, weil die illegalen Drogen durch die Kriminalisierung als viel schlimmer erscheinen. Da im Verhältnis betrachtet die legale, gesellschaftsfähig gewordene Droge "Alkohol" viel mehr Schaden anrichtet und für den illegalen Drogenkonsum oft Einstiegsdroge ist, soll sich das beabsichtigte Projekt gezielt der Frage des "Verantwortlichen Handels" von Alkohol widmen.

Die Jugend soll vor jugendgefährdenden Einflüssen durch verschiedene Gesetze (Jugendschutzgesetz, Gesetz zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften, Jugendarbeitsschutzgesetz) geschützt werden. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Konsequenz in der Umsetzung bzw. eine sinnvolle Kontrolle da ist. Die Schuld am Dilemma ist nicht nur an einer Stelle, sondern in vielen Bereichen unserer Gesellschaft und beim Einzelnen zu suchen. Ursachen sind überall da, wo zwischenmenschliche Kommunikation gestört ist oder bereits nicht mehr funktioniert und daraus ein in Wirklichkeit unfreiwilliges Konsumverhalten resultiert.

2. Ziel

2.1. Verbesserung des Jugendschutzes

Jugendschutz ist kaum ein begehrtes Thema. Ob in einer Jugendgruppe oder einer Schulklasse der Jugendschutz thematisiert wird, ist fast gleich. Festzustellen ist. dass Jugendliche dieses Thema eher über sich ergehen lassen, statt sich aktiv und interessiert zu beteiligen. Das liegt wohl darin begründet, dass die Jugendlichen selbst oft andere Interessen haben, als es der "gutgemeinte Jugendschutz" beabsichtigt. Solange den Kindern und Jugendlichen nicht das Bewusstsein für die Problematik geschärft werden kann und die erforderliche Einsicht für eine Gefährdung da ist, kann Jugendschutz nur schwer fruchten.

Jugendschutz darf nicht nur Thema für einige vorbeugende Projekte des "Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes" sein. Ebenso darf er nicht nur für Kontrollorgane Bedeutung haben.

Aufgrund dieser Vorüberlegungen ist es dringend notwendig, gerade für dieses Anliegen Interesse zu wecken und dabei die unterschiedlichsten Einflüsse zu beleuchten. Wenn der Jugendschutz verbessert werden soll, muss ein viel breiteres gesellschaftliches Interesse geweckt werden und zur Einflussnahme jedes Einzelnen aufgerufen werden.

  • Verkaufsstellen, die sich an der Aktion: "Jugendschutzgerechter Handel" beteiligen, erhalten als Anerkennung/Auszeichnung ein Zertifikat
  • Zusätzlich sollen Aufkleber im Eingangsbereich dieser Lebensmittelgeschäfte kenntlich machen, dass dieses Geschäft die Aktion "Jugendschutzgerechter Handel" aktiv unterstützt.
2.2. Sensibilisierung der Öffentlichkeit/ Gesellschaftliche Verantwortung
  • Wachrütteln der Bevölkerung
  • Positive Stärkung des Gesetzes durch Aktion des Projektes, statt durch Bußgelder
  • Animation der Geschäfte und Stärkung derer, die den Bestimmungen entsprechen

Schnell sind die Menschen dabei, für alles den Staat verantwortlich zu machen. Dieser darf ja auch keinesfalls aus der Verantwortung entlassen werden. Wie sieht es mit der eigenen, möglichen Mitgestattung und Mitverantwortung aus? Überlassen wir es etwa anderen vielleicht den skrupellosen Geschäftemachern? Weisen wir dann die Schuld von uns, ohne selbst etwas gegen das Dilemma getan zu haben. Warum erscheint das Thema nicht in der Presse, wie z. B. fast jeder Verkehrsunfall. Warum hört man nichts von den zivilrechtlichen Folgen des Alkoholmißbrauchs, die einen Menschen Zeit seines Lebens schwer belasten. Strafrechtliche Betrachtungen, die oft glimpflich sind, werden dagegen in den Vordergrund gerückt. Die Öffentlichkeit braucht Beispiele, die verdeutlichen, was Menschen glücklich oder unglücklich macht, was sie aufbaut oder niederreißt. Das ist natürlich längst nicht nur der Alkohol. Aber für die vielen, vielen alkoholkranken Menschen ist er's. Am Ende bleibt die Frage: Was sensibilisiert mich? Wo liegt meine Verantwortung? Und wer macht außer mir sonst noch mit? Der Staat kann's allein nicht leisten, wenn es die Menschen nicht wollen. Es ist auch nicht möglich, alle Gefährdungsbereiche auf einmal anzugehen. Es sollten einzelne wirkungsvolle Schritte erzielt werden, die dann nicht als Tropfen auf dem heißen Stein verstanden werden, sondern Mut zum nächsten Schritt machen.

3. Zielgruppen

3.1. Lebensmittelgeschäfte/ Kaufhallen

Jeder Konsum ist bedingt durch den vorherigen Erwerb. Für den Erwerb gibt es staatliche Begrenzungen, um besonders Kinder und Jugendliche zu schützen. Dass sich dahinter das Wohl des Menschen verbirgt, wird oft verkannt. Jedoch sind die staatlichen Begrenzungen des Erwerbs von Konsumartikeln längst kein Mittel, um Einsicht Verbrauchswilliger zu erreichen.

Da der Erwerb von Alkohol meistenteils in Kaufhallen bzw. Lebensmittelgeschäften geschieht, sollen diese Geschäfte als erstes Ziel der Untersuchung sein. Damit ein positiver Umdenkungsprozess in Gang kommt, sollen die Geschäfte mit Zertifikaten prämiert bzw. mit Aufklebern im Eingangsbereich kenntlich gemacht werden, wenn sie sich an der Aktion "Jugendschutzgerechter Handel" aktiv beteiligen und somit einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Gesamtproblematik und damit zum Jugendschutz leisten.

Durch Kontrollen wird die Einhaltung des "Jugendschutzgerechten Handels" überprüft.

3.2. Öffentlichkeit

Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse in den Geschäften soll eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang kommen. Eine breite Masse der Bevölkerung soll damit erreicht werden. Nach einer Anlaufphase des Projektes sollen die ersten gesammelten Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Verkaufsstellenleitern als Reportage in Verbindung mit Praxisbeispielen der Alkoholsucht für die Veröffentlichung in der Presse aufbereitet werden.

Wesentlich ist für die Veröffentlichung der Schutz der Verkäuferinnen/Verkäufer. Eine Benennung der Verkaufsstellen soll nicht direkt erfolgen.

In Vorbereitung des Projektes sollen sich Jugendliche der Gymnasien des Landkreises über eine Ausschreibung an der Gestaltung eines Layoutes beteiligen. Das beste der vorgeschlagenen Layouts soll dann Verwendung finden für den Druck der Aufkleber, ebenso als Layout für die wiederkehrenden Presseveröffentlichungen dienen und auch auf den auszustellenden Zertifikaten wiederzufinden sein. Damit wird der Zusammenhang der Aktion verdeutlicht.

3.3. Kinder und Jugendliche

Die Durchführung des Projektes soll von Kindern und Jugendlichen unter teilweiser Begleitung von Erwachsenen erfolgen, in Verantwortung des jeweiligen Trägers und mit Unterstützung der verschiedenen Partner obliegen den Kindern und Jugendlichen folgende Aufgaben:

  • Entwicklung des Layouts
  • Entwicklung der konkreten Fragestellungen an die Verkaufsstellen
  • Führen der Verhandlungen mit den Verkaufsstellenleitern
  • Protokollieren der Ergebnisse
  • Aufbereitung für die Presseveröffentlichung

An der Aktion in den Verkaufsstellen sollen Jungjournalisten der Freien Presse direkt beteiligt werden, die für das Protokollieren und Aufbereiten zur Veröffentlichung verantwortlich zeichnen.

4. Träger des Projektes

4.1. Hauptverantwortung

Die Hauptverantwortung für dieses Projekt soll an freie Träger der Jugendhilfe delegiert werden, unter deren Regie erfolgt die abschließende Kontrolle und die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Konzeption. Für die Bereitstellung des nötigen Personals (beteiligte Kinder/Jugendliche; sonstige Koordinatoren; Verantwortliche für Veröffentlichung etc.) und die finanzielle Sicherstellung des Projektes (ggf. Antragstellung bei Landkreis und den Städten) ist ebenfalls der freie Träger verantwortlich.

Vorteil der freien Trägerschaft ist die flexiblere Ausgestaltung des Projektes und schnelle Reaktion in unvorhersehbaren Situationen.

4.2. Partner

Als Partner für das Projekt sind erforderlich:

  • der Arbeitskreis Sucht der Stadt Freiberg
  • die Stadtverwaltung Freiberg
  • das Jugendamt des Landkreises Freiberg
  • die beteiligten Kinder und Jugendlichen
  • Gymnasien des Landkreises Freiberg
  • die Presse mit den zu beteiligenden Jungjournalisten

5. Realisierung des Projektes

  1. Gewinnung von freien Trägem
  2. gemeinsames Erarbeiten/Überarbeiten des Konzeptes
  3. Auswahl der zu beteiligenden Handelseinrichtungen
  4. Herantreten an die Geschäftsführer
  5. Entwerfen der Aufkleber (Layout)
  6. Verteilen der Aufkleber an teilnehmende Handelseinrichtungen
  7. verdeckte Kontrollen durch Kinder und Jugendliche- Protokollierung
  8. Entwerfen des Zertifikates
  9. Einbindung der Presse
  10. Auszeichnung der jugendschutzgerechten Geschäfte mit dem Zertifikat
  11. Auszeichnung der aktivsten Jugendlichen bei der Beteiligung am Projekt

Die einzelnen Schritte sind in der Reihenfolge noch zu ordnen und zu konkretisieren!

6. Öffentlichkeitsarbeit

6.1. Erfassung

Die Ermittlungen und Kontrollen werden von Kindern und Jugendlichen selbst durchgeführt. Für die Verhandlungen mit den Verkaufsstellenleitern werden Gymnasiasten der 11. Klassen ausgewählt, die die Gespräche mit den Verkaufsstellenleitern zusammen mit jüngeren Kindern/Jugendlichen führen. Die Jungjournalisten der Freien Presse nehmen an diesen Gesprächen teil. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden protokolliert.

6.2. Aufbereitung

Die Ergebnisse der Verhandlungen, Reaktionen und Kontrollen sind dann aufzubereiten. Verbunden mit der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema; z. B. "Wie locker komm' ich an den Alk"? bzw. "Welche verhängnisvollen Folgen hat es im Umfeld meines Bekanntenkreises"? werden die Veröffentlichungen verfasst.

6.3. Veröffentlichung

In Zeitabständen von z. B. zwei Wochen (ein Rhythmus ist von Bedeutung!) sollen die Veröffentlichungen erfolgen.

Ziel ist, die Freie Presse und die Regionalfernsehsender für die Aktion zu gewinnen. Wichtig ist dabei, auf eine attraktive Seite zu kommen und für den Sichtfang das Layout zu nutzen.

7. Zeit/Zeitraum

7.1. Vorbereitungszeit

Bevor das eigentliche Projekt starten kann (also Besuche der Verkaufsstellen, Verhandlungen mit den Verkaufsstellenleitern und die Kontrollen) müssen alle sonstigen Vorbereitungen abgeschlossen sein. Zu den Vorbereitungen gehören:

  • die Auswahl der Träger und der beteiligten Jugendlichen
  • die Auswahl der Geschäfte
  • die Klärung der Pressearbeit
  • die Gestaltung der Zertifikate und Aufkleber
7.2 Projektstart
  • Verhandlungen mit den Verkaufsstellenleitern/ Protokollarische Erfassung
  • Kontrollen durch Jugendliche/ Protokollarische Erfassung
  • Ergebnissammlung
  • Aufbereitung für die Veröffentlichung in der Presse mit Einarbeitung inhaltlicher Aspekte
7.3. Dauer

Die Dauer des Projektes kann momentan nur als Richtwert angegeben werden. Für die Vorbereitungszeit, die ab 03/2000 läuft (Erstellung eines Grobkonzeptes) wird ca. ein halbes Jahr geplant. Projektstart könnte mit Beginn des Schuljahres 00/01 sein, ist aber davon unabhängig. Entscheidend ist der Abschluss der Vorbereitungen H!

Die Zeitdauer des Projektes mit Beginn der Verhandlungen und Kontrollen in den Geschäften bis zum Abschluss der Veröffentlichungen in der Presse und der Übergabe der Zertifikate sollte nach einer Zeit von 6 bis max. 8 Monaten abgeschlossen sein. Dies sollte von der Wirkung in der Öffentlichkeit abhängig gemacht werden.

8. Umfang des Projektes

Das Projekt soll zunächst in Freiberg Brand-Erbisdorf und Flöha beginnen. Die Verantwortung für die Durchführung wird einem freien Träger der jeweiligen Region übergeben.

Die Ausdehnung des Projektes auf die ländliche Region ist vorläufig nicht geplant. Bei guter Resonanz wäre es jedoch erweiterbar.

9. Finanzierung

Für die Finanzierung sorgt der jeweilige freie Träger der Region in dessen Hauptverantwortung das Projekt liegt. Eine Beteiligung an der finanziellen Steherstellung wird vom Landkreis Freiberg und den Städten Freiberg, Brand-Erbisdorf und Flöha gewährt.

Ergänzend zur vorliegenden Konzeption ist hinzuzufügen, dass eine Kontrolle der Einhaltung des "Jugendschutzgerechten Handels" in Geschäften nicht durch Jugendliche wahrgenommen werden konnte. Testkäufen standen rechtliche Modalitäten entgegen. Die Zuständigkeit - in Bezug auf Kontrollen durch Jugendliche - ist nicht gegeben. Aus diesem Grund erfolgten Kooperationen mit den örtlich und sachlich zuständigen Ordnungsämtern. Deren Vertreter wurden von der Projektgruppe eingeladen und in den Beratungen sensibilisiert und auf ihre Kontrollpflicht aufmerksam gemacht.

Etwas anders als geplant gestaltete sich die Diskretion der Benennung von Verkaufsstellen. Presseveröffentlichungen informierten über Geschäfte, von denen positive Resonanzen ausgingen. Demgegenüber fand keine Deklaration von ablehnend gegenüberstehenden Verkaufsstellen statt.

Eine Weiterführung des Projektes ist aufgrund der vorwiegend positiven Resonanz durch die Öffentlichkeit gewünscht. Das Projekt befindet sich aber derzeit an einem Scheidepunkt, wo eine Erweiterung auf ländliche Gebiete sowie auf andere Suchtmitte! erfolgen könnte. Problematisch gestaltet sich die Frage der dafür eingesetzten Fachkräfte. Bisher fanden Fachkräfte nur punktuellen Einsatz neben ihrer sonstigen Tätigkeit. Für die Projektfortführung bzw. Erweiterung wären Festangestellte erforderlich (ggf. ABM).

Eine Evaluation kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da noch Unklarheit über den Weitergang bzw. der Erweiterung des Projektes herrscht.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

nein

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • Arbeitskreis Sucht
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

ja, folgendermassen: Entwicklung derm Plakate und Layout sowie Verteilung in Geschäften

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

- gesamtgesellschaftliche Verantwortung veranlasste das Projekt - zielt auf Kinder/Jugendliche und Erwachsene

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

- direktes Ansprechen - Vorstellung des Projektes - Einladen zur Beteiligung am Projekt

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

- Gesuzndheit und Wohlergehen (siehe KJHG) -Information

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Eltern (Mütter/Väter) (Schwerpunkt)
  • Gleichaltrige / Peers (Schwerpunkt)
  • Lehrer / Lehrerinnen
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • allgemeine Öffentlichkeit (Schwerpunkt)
  • Bereiche der Wirtschaft - Lebensmittelgeschäfte (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Gesundheitsamt
  • Jugendamt (federführend)
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Freie Träger
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Polizei
  • Private Spender / Sponsoren
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Aktion Jugendschutz Sachsen
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Projektgruppe
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

2000

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2001

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

offen

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

nein

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

ja, - Lebensmittelgeschäfte werden zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze angehalten

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

- ein derartiges Projekt wurde erstmalig durchgeführt

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

nein

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

nein

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Konzept der Gesundheitsförderung
  • Konzept der Lebenskompetenzförderung
  • Konzept des sozialen Lernens
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Gemeinde
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

- Aufkleber - Presse - Plakate - Amtsblatt des Landkreises - Regionalfernsehen

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

Talkrunden innerhalb des Projektes

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

ja, bis zu 3 Jahre

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

15