Bernburg (Saale)

Typ: 
kreisangehörige Stadt/Gemeinde
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Kinder- und Jugendförderung Amtsleiterin: Frau Tell
Name des Ansprechpartners: 
Herr Haedicke
Funktion des Ansprechpartners: 
Sachgebiet erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Straße/Postfach: 
Stadt Bernburg (Saale); Schloßgartenstraße 16; 06406 Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 
06406
Bundesland: 
Sachsen-Anhalt
Telefon des Ansprechpartners: 
03471659202
Telefax des Ansprechpartners: 
03471622127
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 
http://www.bernburg.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Bernburger Kampagne "Wir machen mit..."

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Vorbemerkungen

Die im Titel genannte Kampagne, welche im folgenden näher beschrieben und analysiert wird, basiert auf der Zusammenarbeit des Amtes für Kinder- und Jugendförderung der Stadt Bernburg (Saale), des städtischen Ordnungsamtes, des Gewerbeamtes und des Einzelhandels in Bernburg (Saale).

Der hier dargestellte Verlauf dieses Projektes gegen den Verkauf legaler Drogen an Heranwachsende bezieht sich auf den Zeitraum Frühjahr 2000 bis Mitte 2001. Diese Periode soll aber keinesfalls das Ende dieser Kampagne darstellen. Vielmehr ist geplant, weitere Untersuchungen und Beobachtungen vorzunehmen, um gegebenenfalls eine Analyse einer langjährigen Studie, im Hinblick auf die Verbesserung der Bernburger Situation in Bezug auf die Abgabe legaler Drogen an Heranwachsende durch den Einzelhandel, durchzuführen. Dennoch kann bis zum jetzigen Zeitpunkt eine durchaus repräsentative Studie vorgelegt werden, die vorläufige Ergebnisse darstellt und analysiert.

Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche immer früher in Kontakt mit Alkohol und Nikotin kommen und dass ihnen der Erwerb von Alkohol und Zigaretten, unabhängig vom Alter und entgegen der Jugendschutzbestimmungen, teilweise sehr einfach gemacht bzw. gewährt wird. Das Problem ist, dass Alkohol und Tabak zu den Drogen gehören, welche in unserer modernen Konsumgesellschaft kulturell integriert sind.

Dem legalen Drogengebrauch wird in der Regel erst dann Aufmerksamkeit entgegengebracht, wenn gesellschaftlich tolerierte Formen des Konsums nach außen hin sichtbar deutlich überschritten werden (z.B. wenn eine Alkoholabhängigkeit vorliegt). Mit Hilfe der Kampagne "Wir machen mit ..." soll schon im Vorfeld, also nicht erst nach dem Auftreten erster sichtbarer Folgeschäden, präventiv auf diese Problematik eingegangen werden.

Aufgrund ihrer Naivität und mangelnden Lebenserfahrung sind Kinder und Jugendliche eine besonders beliebte Zielgruppe der Alkohol- und Tabakindustrie, die immer auf der Suche nach neuen Konsumenten ist. Gerade in dieser Entwicklungsphase des Heranwachsenden, in der er sich auf der Suche nach der eigenen Identität befindet, haben diese Industriezweige ein leichtes Spiel mit ihren "verlockenden" Werbebotschaften, die mitunter genau das versprechen, was der Jugendliche in seiner Sinnfindung sucht bzw. auf der Suche nach dem Sinn des Lebens vermisst.

Nur in Verbindung der regelmäßigen Kontrollen und der Überzeugung der Gewerbetreibenden, sich für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einzusetzen, kann die Abgabe von Tabakwaren und alkoholischen Erzeugnissen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reduziert, jedoch nie ganz unterbunden werden.

Wie das Motto der Kampagne verrät, handelt sich es hierbei um eine Mitmachaktion, welche einerseits einen regionalen Bezug aufweist, aber andererseits auf eine breite Streuung und Nachahmung konzipiert ist.

Das Grundanliegen diese Aktion ist kein typisches Problem für die Stadt Bernburg (Saale), sondern vielmehr für viele deutsche Städte zutreffend. Aufgrund des bundesweiten statistischen Zahlenmaterials, in Bezug auf den Alkohol- und Tabakwarenkonsum bei Kindern und Jugendlichen, ist davon auszugehen, dass andere bundesdeutsche Städte ähnliche Probleme haben.

Nach einer Statistik des Einwohnermeldeamtes leben in der Stadt Bernburg (Saale) 6.395 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 19 Jahren, welche knapp 18 % der gesamten Einwohnerzahl ausmachen. Für diese kleineren und größeren "Bürger" stehen insgesamt elf Offene Türbereiche der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Bernburg (Saale) täglich zur Verfügung. Daneben bieten weitere Träger neben den ansässigen Sportvereinen regelmäßige Angebote für eine organisierte Freizeitgestaltung an.

Sieben Grundschulen, sechs Sekundarschulen, zwei Sonderschulen und drei Gymnasien ermöglichen den Kindern und Jugendlichen der Stadt eine Schulbildung, vielmehr aber die Chance, durch einen guten Schulabschluss eine Ausbildung und somit den Einstieg in das Berufsleben zu erhalten.

Aber in der Reifezeit der Persönlichkeitsstruktur, vom Kind, Jugendlichen bis hin zum jungen Erwachsenen, ist es ein langer und steiniger Weg, welcher zahllose Schwierigkeiten und Hürden beherbergt. Eltern, Sozialpädagogen, Lehrer und Erzieher fungieren als Begleiter dieses Entwicklungsweges. Dennoch lauern Verlockungen und Gefahren fast überall.

So haben sich beispielweise in der Nähe von Schulen einige Kioske angesiedelt, die nicht nur Süßigkeiten und alkoholfreie Limonaden in ihrem Warensortiment anbieten. Auch Tabakprodukte und alkoholische Getränke werden dort zum Verkauf angepriesen. Insbesondere hinsichtlich derartiger Kiosk- und Gemischtwarenhändler wurde mehrfach bekannt, dass sie Zigaretten und Alkohol an Kinder- und Jugendliche verkaufen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.

Interessant war dabei, dass nicht nur einige Lehrer und pädagogische Mitarbeiter aus Jugendfreizeiteinrichtungen diese Informationen weiterleiteten, sondern das Kinder und Jugendliche selbst in der Kinder- und Jugendsprechstunde des Jugend- und Sozialausschusses des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale) diese Problematik selbst ansprachen.

Es stellte sich aber immer wieder als schwierig bzw. häufig unmöglich heraus, diese Tatsache ausreichend zu beweisen, so dass Bußgeldbescheide seitens des Ordnungsamtes (nach § 12 JÖSchG) praktisch kaum angesetzt werden konnten.

Diese Tatsachen waren insgesamt mit ausschlaggebend dafür, dass die Kampagne "Wir machen mit ..." gegen den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ins Leben gerufen wurde.

Die Kioske, Gemischtwarenhändler etc., die in unmittelbarer Nähe zu den Schulen bzw. zu den Offenen Jugendtreffpunkten liegen (vgl. Anlage 1), haben bei dieser Kampagne, neben den anderen Verkaufsstellen, besonders interessiert. Gerade auf diese kleineren Unternehmen, die auf jede Mark Umsatz angewiesen sind, wurde ein besonderes Augenmerk bei der Durchführung der Kampagne gelegt.

Nach Auskunft des Amtes für Wirtschaftsförderung der Stadt Bernburg (Saale) konnte seit Anfang 1995 bis Mitte 2001 ein Gewerbezuwachs im Lebens- und Genussmittelbereich von 46 Einzelhändlern verzeichnet werden. Weiterhin haben in diesem Zeitraum 29 Einzelhändler der Lebensmittelbranche ihr Gewerbe wieder abgegeben. Trotz der Schwankungen von An- und Abmeldungen ist in dieser Zeitspanne ein Wirtschaftswachstum und somit auch die Zunahme diverser Verkaufsstellen, welche alkoholische und nikotinhaltige Produkte in ihrem Warensortiment führen, zu verzeichnen.

Gewerbeschwankungen im Lebens- und Genussmittelbereich:

Jahr

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Gewerbeanmeldungen

3

13

5

10

15

------

------

Gewerbeabmeldungen

------

3

------

3

10

10

3

(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bernburg (Saale), Stand vom 21.10.2001)

Weiterhin kann anhand der Registrierungen festgestellt werden, dass sich unter den Anmeldungen über 40 % Einzelhändler im Kleingewerbebereich (Kioske, kleinere Lebensmittelgeschäfte etc.) befinden, die aufgrund ihrer Lage (in der Nähe zu Schulen und Jugendeinrichtungen bzw. am direkten Schulweg) voranging von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden.

Gewerbeanmeldungen:

Jahr

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Kioske

------

2

1

1

1

------

------

kleinere

Lebensmittelgeschäfte

2

4

2

2

4

------

------

(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bernburg (Saale), Stand vom 21.10.2001)

Gewerbeabmeldungen:

Jahr

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Kioske

------

------

------

------

1

2

------

kleinere

Lebensmittelgeschäfte

------

2

------

1

3

1

2

(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bernburg (Saale), Stand vom 21.10.2001)

Die Statistik zeigt aber, dass von den 19 Anmeldungen sich nur 7 über einen längeren Zeitraum gehalten haben. Trotz Schwankungen ist ein stetiger Zuwachs und somit ein breiteres Netz von Einzelhändlern, welche Tabakwaren und alkoholische Produkte vertreiben, in der Stadt Bernburg (Saale) entstanden.

Untersuchungs- bzw. Projektablauf

Ende des Jahres 1999 entstand die Idee, wie man auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden eine Aktion ins Leben rufen kann, die die Abgabe bzw. den Verkauf von Zigaretten und alkoholischen Produkten an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiter unterbinden bzw. eingrenzen könnte. Wie oben bereits angeführt, konnten die von Bürgern in der Regel relativ unkonkret gemeldeten Verstöße der Einzelhändler hinsichtlich der §§ 4 und 9 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vom städtischen Ordnungsamt kaum mit Bußgeldern geahndet werden. Andererseits fielen immer wieder Kinder und Jugendliche im Stadtbild auf, die diverse entsprechende Waren nach ihren eigenen Aussagen auch selbstständig in dem einen oder anderen Supermarkt, Kiosk, Lebensmittelgeschäft etc. gekauft hatten. Also musste neben den rechtlichen Vorschriften des JÖSchG und bestehenden Kontroll- und Ahndungsmöglichkeiten ein Weg gesucht werden, dieses Problem besser in den Griff zu bekommen.

Gesetzlich konnte man nicht viel ändern, denn auch als Kommune hat man wenig Einfluss auf eine eventuelle Neugestaltung der Rechtsvorschriften und der Weg von einem Gesetzesentwurf bis zu dessen Umsetzung ist sehr langwierig.

Es musste jetzt etwas passieren und nicht erst in drei oder vier Jahren.

Der Konsum legaler Drogen kann nämlich ein Einstieg in eine stoffgebundene Abhängigkeit sein. Gerade Tabak ist, dicht gefolgt von Alkohol, die Droge Nummer eins unter allen auf dem Markt existierenden Drogen.

Aus diesen Feststellungen und Erfahrungen entstand im Frühjahr 2000 die Idee für ein Projekt, welches auf der Kooperation von Verwaltung und Einzelhandel basieren sollte.

Nach einigen theoretischen Überlegungen und Ansätzen zur Umsetzung entwickelte sich letztendlich eine Kampagne, die nicht hundertprozentig dieses Problem zu lösen vermag, aber dennoch realisierbar und wirksam erschien.

Hauptziel sollte sein, einerseits die Gewerbetreibenden an die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zu erinnern ( §§ 4+9 JÖSchG) und ihnen die Folgen einer eventuellen Ahndung bei Missachtung dieser rechtlichen Vorschriften aufzuzeigen (§ 12 JÖSchG) sowie andererseits auf die menschliche Vernunft und Verantwortung als Erwachsener gegenüber den städtischen Kindern und Jugendlichen zu appellieren. Gleichzeitig sollten die Einzelhändler erkennen, dass sich die Behörden durchaus dafür interessiert, welche Waren an welche Altersgruppe verkauft werden.

Diese Kampagne wurde somit als öffentliche Informationsvorlage im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Bernburg (Saale) vorgestellt.

Mit Unterstützung der Vertreter des städtischen Ordnungsamtes konnte dann diese Kampagne in die Praxis umgesetzt werden. Nach einer Bestandsaufnahme, in Kooperation mit dem Gewerbeamt, wurden alle Gewerbetreibenden in der Stadt Bernburg (Saale) ermittelt, die in ihrem Warensortiment Tabakwaren und alkoholische Produkte anboten. Neben Supermärkten, Gemischtwarenhändlern, Kiosken, Getränkemärkten und anderen Verkaufseinrichtungen gerieten auch Tankstellen und Baumärkte ins Visier der Kampagne. Auf der Grundlage dieser Liste wurden innerhalb von vier Wochen, wobei nur zwei Tage pro Woche das Projektteam im Stadtgebiet unterwegs war, alle Einrichtungen besucht und in fast jedem Fall fand ein erstes Gespräch mit dem jeweils verantwortlichen Geschäftsführer statt. Hierbei ging es in erster Linie um das Grundanliegen dieser Kampagne und um inhaltliche Fragen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Erschreckend war, dass nicht alle Gewerbetreibenden ausreichend über den Inhalt des JÖSchG informiert waren, obwohl in allen Geschäften dieser Gesetzestext ordnungsgemäß aushing. Ein Grund mehr, dieses Projekt kontinuierlich und gewissenhaft zu betreiben. Fast alle Gewerbetreibenden waren letztendlich bereit, sich an der Kampagne zu beteiligen.

Wichtig für die erfolgreiche Durchführung der Kampagne war die Überzeugung der Geschäftsführer von der Notwendigkeit dieser Aktion. Wenn diese Hürde überwunden werden konnte, dann war auch die Motivation und Kontrollfunktion der angestellten Mitarbeiter, die den eigentlichen Kontakt mit dem Kunden haben, gewährleistet. Der Geschäftsführer sollte nämlich seine Mitarbeiter, speziell die Kassierer/innen, dahingehend motivieren, dass einerseits die Einhaltung des JÖSchG zu gewährleisten ist und dass sie sich somit andererseits gegebenenfalls mit den Kunden auseinandersetzen.

Die Kampagnenteilnehmer erhielten diverse Aufkleber, Poster, Button und Schilder mit dem Logo dieses Projektes kostenlos ausgehändigt und wurden dazu animiert, diese sichtbar in der Nähe von Zigaretten- und Alkoholregalen bzw. an den Registrierkassen auszulegen (vgl. Anlage 2). Die Mitarbeiter und die Kunden sollten nun dieses Logo verinnerlichen. Den Eltern konnte dadurch ein Gefühl von Sicherheit vermittelt werden, dass in diesen Geschäften diverse Waren an ihre Kinder nicht verkauft werden. Des Weiteren sollten die Kinder und Jugendlichen an dem Logo erkennen, dass sie in diesem Verkaufsladen erst gar nicht die Anstrengung unternehmen brauchen, diverse Produkte käuflich zu erwerben.

Zusätzlich konnten die Gewerbetreibenden mit der Unterschrift des jeweiligen Geschäftsführers/Inhabers in einer vorgefertigten Liste die Teilnahme an dieser Kampagne bestätigen (vgl. Anlage 3). Die Unterzeichner verpflichteten sich mit ihrer Signatur dazu, dass sie sich bei der Abgabe von Tabakwaren und alkoholischen Getränken an Jugendliche stets den Personalausweis zeigen lassen und an Kinder keine derartigen Waren verkaufen (vgl. Anlage 4).

Die erste Hürde war genommen und insgesamt wurden 58 Supermärkte, Tankstellen, Kioske, Getränkemärkte und Gemischtwarenhändler etc. im Jahr 2000 kontaktiert (vgl. Anlage 5). Nun begann die wichtige Phase der Öffentlichkeitsarbeit, die auch schon im Vorfeld mit der Verteilung der Schilder, Poster und Button angelaufen war. Über die örtliche Presse, Mitteldeutsche Zeitung, Wochenspiegel und Super Sonntag, wurde nun diese Kampagne der breiten regionalen Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. Anlage 5). Auch im Bernburger Amtsblatt, welches unter redaktioneller Aufsicht der Stadtverwaltung entsteht und einmal monatlich kostenlos jedem Bernburger Haushalt zugestellt wird, wurde dieses Projekt ausführlich vorgestellt.

Ziel dieser Öffentlichkeitsarbeit war es, die Bürger der Stadt zu sensibilisieren. Durch das vorhandene sichtbare Logo, welches in den einzelnen Geschäften aushing, sollte zu einer weiteren Kontrollfunktion in Bezug der Einhaltung des JÖSchG durch den Bürger indirekt aufgerufen werden.

Ein einprägsames, farbiges und ansprechendes Logo mit dem attraktiven Motto: "Wir machen mit ...", sollte den Betrachter neugierig machen, sich dieses Markenzeichen genauer anzuschauen und sich mit der Problematik des Alkohol- und Tabakwarenverkaufs an Heranwachsende auseinander zu setzen.

Auffällig bei dem zweiten Besuch, im Frühjahr 2001, war die Tatsache, dass viele Gewerbetreibende die alten Schilder und Poster mit dem Logo der Kampagne immer noch an ihren Registrierkassen und an den Regalen hängen hatten. Aus meiner Sicht ein Zeichen dafür, dass für sie diese Aktion einen Sinn machte und sie die Philosophie der Kampagne "Wir machen mit ..." verinnerlicht haben. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt wurden auch bei diesen Filialen innerhalb des zurückliegenden Jahres keine Verstöße gegen die §§ 4 und 9 JÖSchG gemeldet. Das beinhaltet natürlich keinen Freibrief, wenn man bedenkt, dass die Dunkelziffer derer, die trotzdem Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche verkaufen, recht hoch, aber leider oft schwer erfassbar ist.

Der Vorteil bei dem zweiten Kontaktbesuch war der, dass dieses Mal nicht wieder das Grundanliegen der Kampagne erklärt werden musste, und so konnte man sich intensiver im Gespräch über die Erfahrungen und die Reaktionen der Kunden verständigen.

Das Verhältnis der Kundenreaktionen war ausgeglichen. Ein Teil fand diese Kampagne gut, andere äußerten sich über die Sinnlosigkeit und wieder andere interessierte diese Aktion überhaupt nicht. Aber dennoch war ein großer Teil der Kunden bereit, diese Kampagne zu akzeptieren und als positives Anliegen im Sinne des Wohlergehens der Kinder und Jugendlichen einzuschätzen.

Kampagne:

Anzahl der besuchten Gewerbetreibenden:

Beteiligung an der

Kampagne:

Verstöße der Kampagnenteilnehmer:

2000

58 Gewerbetreibende

56 Gewerbetreibende

2 Gewerbetreibende

2001

59 Gewerbetreibende

58 Gewerbetreibende

0 Gewerbetreibende

Vergleicht man diese Daten, so lässt sich auf den ersten Blick feststellen, dass die Beteiligung der Kampagne innerhalb eines Jahres um rund 3,6 % gestiegen ist. Aber diese Interpretation der Auswertung ist fehlerhaft. Denn innerhalb eines Jahres wurden nach Aussage des Amtes für Wirtschaftsförderung der Stadt Bernburg (Saale) zusätzliche Gewerbe angemeldet und somit ist auch der Anstieg der an der Kampagne beteiligten Einzelhändler zu erklären. Die Verstöße gegen die Interessen dieser Aktion und somit gegen das JÖSchG sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Diese Tendenz möchten wir aber nicht vorschnell pauschalisieren, denn die Dunkelziffer ist vermutlich entschieden höher. Dennoch kann dieser Trend als ein positives Zeichen gedeutet werden und der weitere Verlauf der Kampagne "Wir machen mit ..." wird in den nächsten Jahren zeigen, ob ein zweifelloser Wandel im Verkauf der legalen Drogen Alkohol und Nikotin gegenüber Heranwachsenden in der Stadt Bernburg (Saale) zu verzeichnen ist.

Es wurden Strategien entwickelt, um die Gewerbetreibenden davon zu überzeugen, sich an dieser Aktion zu beteiligen bzw. mit den Organisatoren zu kooperieren. Neben Überzeugungsarbeit in Form von Gesprächen und Aufklärungsinformationen, wurde auch die Möglichkeit genutzt, eine gewisse Gegenleistung für die Kooperationsbereitschaft der Händler zu erbringen.

So konnte beispielsweise das Angebot unterbreitet werden, in regelmäßigen Abständen eine Liste der Geschäfte, welche sich an dieser Kampagne beteiligen, in dem regionalen Amtsanzeiger (Bernburger Amtsblatt) zu veröffentlichen.

In den meisten Fällen waren die Teilnehmer nicht abgeneigt und nahmen dieses Angebot, welches durchaus eine Werbung für das jeweilige Unternehmen darstellte, gerne an.

Für die Organisatoren hatte diese Bekanntmachung dennoch eine andere und entscheidende Bedeutung. Die Leser und somit die Bürger der Stadt Bernburg (Saale) sollten einen Überblick erhalten, welche Geschäfte sich an dieser Aktion beteiligen und indirekt als Kontrollfunktion fungieren. In engeren Sinne bedeutete dies, dass ein dort aufgeführtes Geschäft auch in der Praxis zu seiner Kampagnenbeteiligung stehen sollte, sonst lief der Geschäftsführer Gefahr, vom Kunden beim Erkennen eines Verstoßes zur Rechenschaft gezogen bzw. bei entsprechender behördlicher Stelle angezeigt zu werden. Gleichzeitig würde dieses eine Streichung des Geschäftsnamens aus der Liste im Bernburger Amtsblattes zur Folge haben und somit eine öffentliche Rüge darstellen. Falls der eine oder andere umsichtige Bürger dennoch keine Anzeige erstattet, bleibt die Hoffnung, dass er in seinem Bekanntenkreis dieses besagte Unternehmen bzw. dieses Geschäft als unseriös darstellt und sich somit diese Botschaft weitläufig verbreitet. Eine Folge wäre eine Rufschädigung und ein künftiger eventueller Umsatzverlust.

Hierbei muss erwähnt werden, dass die Geschäftsinhaber bzw. die jeweiligen Ansprechpartner über diese Aktion der Streichung aus der Teilnehmerliste im Vorfeld unterrichtet wurden.

Auch die Übermittlung von Informationen über den weiteren Erfolg der Kampagne und eventuelle neueste gesetzliche Veränderungen im Bereich der Abgabe von legalen Drogen an Kinder und Jugendliche könnte in naher Zukunft eine weitere Verbesserung der Kooperationsbereitschaft sein (z.B. endgültige bundesweite Einführung des Chipkartensystems in Zigarettenautomaten). Durch diese Mitteilungen wären die Gewerbetreibenden einerseits immer auf dem neuesten Wissensstand und würden andererseits merken, dass sich auch durch ihre Mitarbeit in Bezug zum Jugendschutz etwas positiv verändert. Ihnen wird somit das Gefühl vermittelt, einen Beitrag zum Wohle für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt Bernburg (Saale) getan zu haben.

Schlussbemerkungen

Prozentual ausgedrückt beteiligten sich 96,5 % im Jahr 2000 und in letzten Jahr 98,3 % der besuchten Gewerbetreibenden an dieser Kampagne. Sie bestätigten mit ihrer Unterschrift, dass auch in Zukunft in ihrem Geschäft kein Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Produkten an Kinder und Jugendliche erfolgt und dass sie sich bei Unsicherheiten der Altersbestimmung stets den Personalausweis der Heranwachsenden zeigen lassen. Sie waren weiterhin bereit, diverse Poster und Schilder mit dem Logo dieser Kampagne sichtbar in ihren Geschäften auszuhängen und einer namentlichen Veröffentlichung im Bernburger Amtsblatt zuzustimmen, mit dem Hinweis, dass jene Namen der Geschäfte aus der veröffentlichten Liste gestrichen werden, die gegen diese Auflagen verstoßen.

Ob letztendlich in der Zukunft kontinuierlich dieses Ziel verfolgt wird, zeigt sich in dem weiteren Verlauf des Projektes.

Bereits jetzt kann man zu dem Schluss gelangen, dass es nicht eine hundertprozentige Einhaltung des JÖSchG bei allen Gewerbetreibenden gibt. Somit wird es auch im weiteren Projektverlauf noch Einzelhändler geben, die aus dieser Kampagne ausscheiden.

Der nächste direkte Kontakt mit den Gewerbetreibenden bzw. ein nächster Zwischenstand erfolgt im Frühjahr 2002. Bis dahin gilt es, einerseits auf die Zugeständnisse der Gewerbetreibenden zu vertrauen und andererseits auf die Zivilcourage der Bürger zu bauen, so dass derjenige angezeigt und somit zur Rechenschaft gezogen wird, der entgegen der gesetzlichen Grundlagen und entgegen des Kampagneninhaltes handelt.

Erwähnenswert für diese zusammenfassende Darstellung ist auch die Feststellung, dass Drogengebrauch und -missbrauch bei Jugendlichen ein zeitlich begrenztes Unterfangen sein kann. Zwangsläufig werden nicht alle Heranwachsende, die in ihrer Entwicklung einschlägige Erfahrungen mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin gemacht haben, diese Stoffe in ihrem weiteren Leben regelmäßig konsumieren bzw. diese missbrauchen. Dennoch bietet diese Tatsache keinen Freibrief für die unkontrollierte Abgabe diverser Produkte durch den Einzelhandel. Aber sie beruhigt dahingehend, dass auch bei Verstößen entgegen des Anliegens der Kampagne nicht alle Hoffnungen, im Hinblick auf das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen, verloren sind. Aber gesundheitliche Schädigungen kann man auch selbst dann im Erwachsenenalter nicht mehr rückgängig machen.

Zusammenfassend sei erwähnt, dass diese Kampagne ein Versuch ist, in der Kooperation mit den Gewerbetreibenden die gesetzlichen Grundlagen des JÖSchG konsequenter zu berücksichtigen und mit der kontrollierteren Abgabe von Alkohol und Zigaretten einen aktiven Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz zu leisten. Wenn sich auch nicht alle Beteiligten an die Vereinbarungen der Kampagne gehalten haben, wurde dennoch bei der Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ein neuer Akzent gesetzt und den Kindern und Jugendlichen der Erwerb diverser alkoholischer und nikotinhaltiger Produkte erschwert. Diese Kampagne stellt somit einen Ansatz dar, entgegen den Werbebotschaften der Zigaretten- und Alkoholindustrie, den Konsum dieser Produkte bei Kindern und Jugendlichen einzugrenzen.

Möglichkeiten der Übertragung dieser Kampagne auf andere Städte

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dieses Projekt auf andere Städte zu übertragen, obwohl einige Voraussetzungen beachtet werden sollten.

Beispielsweise ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass Bernburg (Saale) eine recht überschaubare Kleinstadt ist (ca. 33.900 Einwohner). Ein regelmäßiger jährlicher Kontakt zu allen vorhandenen Gewerbetreibenden, die nikotinhaltige und alkoholische Produkte in ihrem Warensortiment anbieten, kann im Gegensatz zu einer größeren städtischen Kommune mit geringerem Personalaufwand gewährleistet werden.

Bei größeren Städten könnte die Notwendigkeit des erhöhten personellen und finanziellen Aufwandes sowie eventuell auch die größere Anonymität das Projekt erschweren.

Allein die Wegstrecken, die in Bernburg (Saale) zweifellos zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu absolvieren sind, um die Gewerbetreibenden zu erreichen, müssten in größeren Städten wenigstens mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. mit einem Fahrzeug zurückgelegt werden.

Unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen, ist diese Kampagne insgesamt sehr günstig, denn sie kommt ohne größere Aufwendungen bzw. Investitionen aus und dies macht das Projekt auch für finanzschwache Kommunen interessant. Ein kleiner finanzieller Etat wird jedoch für die Öffentlichkeitsarbeit, die Fertigung von Aufklebern, Postern, Schildern und Button benötigt. Selbst Sponsoren können hier eventuell unterstützen. Die Organisatoren der Stadt Bernburg (Saale) nutzen weiterhin insbesondere die vorhandene Computerausstattung in der Behörde und benötigen somit nur reine Materialkosten für Tinte und Papier sowie Rohlinge für Aufkleber und Button. Ein zumindest zeitweise personeller Aufwand hinsichtlich der Durchführung des Projektes ist jedoch unabdingbare Voraussetzung.

Letztlich kann zusammengefasst werden, dass diese Kampagne speziell für kleinere Städte und Gemeinden ohne großen zusätzlichen Aufwand durchaus übernommen werden kann. Für größere Städte halten wir die Übernahme dieses Projektes ebenfalls für möglich, jedoch für etwas schwerer bzw. mit etwas mehr Aufwand verbunden durchführbar.

Das Motto des ersten Europäischen Drogenkongresses (1996 in Münster) hieß: "IN KONTAKT BLEIBEN" und mit diesem Leitspruch sollen die Ausführungen zu dieser Kampagne beendet werden. Wenn nicht nur alle am Erziehungsprozess beteiligten Eltern, Lehrer, sozialpädagogischen Fachkräfte etc. "in Kontakt bleiben", sich die Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen usw. stetig vernetzen sondern zugleich bewusst auf die Kooperationsbereitschaft der Gewerbetreibenden und der breiten Öffentlichkeit aufgebaut wird, dann können auch hinsichtlich der Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes weitere positive Erfolge verzeichnet werden.

Amt für Kinder- und Jugendförderung der Stadt Bernburg (Saale)

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

ja, Aufklärung und Kooperation der Gewerbetreibenden sowie öffentliche Werbung und Mitwirkung gegen den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (siehe Beschreibung)

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • Verwaltung
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

ja, folgendermassen: In mehreren Kinder- und Jugend- sprechstunden des Jugend- und Sozialausschusses der Stadt Bernburg (Saale) wurde von Kindern und Jugendlichen das Problem angesprochen, dass insbesondere an Kiosken in der Nähe ihrer Schulen der Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche erfolgt.

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

-Alkohol- und Tabakkonsum bei Kindern und Jugendlichen -Verkauf entsprechender Waren an Heranwachsende

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

-durch Kontrollbesuche / Stichproben der Gewerbetreibenden -Information und Hinweise durch die Bevölkerung

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

-Werbung für Gewerbetreibende selbst -öffentliche Hinweise auf Gesetzeseinhaltung durch sie

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Gewerbetreibende (Schwerpunkt)
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Bereiche der Wirtschaft - Lebensmittelgeschäfte (Schwerpunkt)
  • Gesundheitsförderung (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Gewerbeamt
  • Jugendamt (federführend)
  • Ordnungsamt
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Freie Träger
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Kirchliche Einrichtungen
  • Polizei
  • Schule
  • Unternehmen der Wirtschaft
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Jugendamt des Kreises
  • Landesstelle Kinder und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V.
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Fallweise Kooperation im Bedarfsfall
  • Information erfolgt stetig jährlich
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

1999

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2000

Dabei Handelt es sich nach der Konzeption um ein:: 

s. Beschreibung

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

wahrscheinlich gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, ...setzen auf verstärkte Aufklärung und Kooperation mit Gewerbetreibenden und Bürgern (siehe Beschreibung)

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

nein

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

-neues und öffentlichkeitswirksames Vorgehen sowie kooperativer Ansatz mit Gewerbetreibenden (siehe Beschreibung)

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

nein

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja, ..., dass es den Heranwachsenden relativ einfach gemacht wird, legale Drogen (Alkohol und Nikotin) zu erwerben.

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Informationsvermittlung
  • Konzept der Gesundheitsförderung
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Gemeinde, -Sensibilisierung der Bürger -Sensibilisierung der Gewerbetreibenden
  • Risikofaktoren, -speziell die Verfügbarkeit von legalen Drogen für Kinder und Jugendliche ein- schränken
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

-Poster, Aufkleber, laminierte Schilder, Button (siehe Anlage 2)

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

nein

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

58