Ahlen

Typ: 
kreisangehörige Stadt/Gemeinde
Einreichende Dienststelle: 
Jugendamt
Name des Ansprechpartners: 
Uwe Schnafel
Funktion des Ansprechpartners: 
Jugendgerichthelfer (Dipl. Sozialarbeiter
Straße/Postfach: 
Westenmauer 10, 59227 Ahlen
Postleitzahl: 
59227
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Telefon des Ansprechpartners: 
0238259278
Telefax des Ansprechpartners: 
0238259730
E-Mail des Ansprechpartners: 
schnafelu@stadt.ahlen.de
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 
https://www.ahlen.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Leben in der Balance" - Ein soziales Training im Rahmen sozialer Gruppenarbeit

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Zusammenfassung:

"Leben in der Balance" - dahinter verbirgt sich ein Angebot der Jugendgerichtshilfe der Stadt Ahlen und der Bewährungshilfe Ahlen, das in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Arbeitskreises Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf e.V. entwickelt wurde. Das Projekt ist als soziales Training aufgebaut und richtet sich schwerpunktmäßig an straffällig gewordene Cannabiskonsumenten.

Ziel dieses mehr als 30stündigen Programms ist es, neben einem organisierten Arbeitseinsatz und einer freizeitorientierten Gruppenarbeit, die bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Drogenkonsum in einer Gruppe zu ermöglichen. Die dabei gemachten Erfahrungen sollen langfristig einen Bewusstseinsprozess initiieren, der zur Reduzierung des eigenen Konsums führt.

Konzeption und Aufbau dieses sozialen Trainings - ergänzt durch Erfahrungen der begleitenden Gruppenleiter - liegen als 76seitige Praxisdokumentation vor, die als Anlage beiliegt.

Hauptziel dieses sozialen Trainings für Konsumenten ist die bewusste Auseinandersetzung mit Suchtmitteln und dem eigenen Konsumverhalten. Dazu gehört:

  • das Problembewusstsein im Umgang mit Suchtmitteln bei Jugendlichen zu entwickeln;
  • durch Information und Aufklärung (Wirkungsweisen, rechtlicher Status etc.) einen bewussten Umgang mit legalen und illegalen Suchtmitteln zu erreichen;
  • die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten (bezogen auf Freizeit, Arbeitsorientierung, Lebensplanung etc.) zu ermöglichen;
  • die Förderung bzw. Erweiterung sozialer Kompetenzen (Beziehungs- und Gruppenfähigkeit, Gruppenregeln akzeptieren und einhalten, kooperatives Handeln in und mit der Gruppe sowie Eigenverantwortung zu übernehmen);
  • das Aufzeigen von Alternativen zum bisherigen Konsumverhalten;
  • die Reduzierung des Konsums als langfristiges Ziel (die Konsumeinstellung wäre zwar wünschenswert, erscheint jedoch als Zielsetzung unrealistisch).

Die Zielorientierung für den Einsatz des Projektes "Leben in der Balance" bei der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe unterscheiden sich in folgenden Punkten:

Für die Jugendgerichtshilfe ist das Projekt "Leben in der Balance!" auch als Erweiterung erzieherischer Maßnahmen nach §10 JGG (auch als Alternative zum Dauerarrest) zu verstehen. Für die Bewährungshilfe versteht sich das Projekt vorrangig als eine Alternative zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit).

Eine Zusammenfassung des Projektes (veröffentlicht in der Zeitschrift "Prävention", Erscheinungsdatum Anfang 2002) sowie die Dokumentation liegen als Anlage bei.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

ja, 1. zu erreichen, dass möglichst alle TeilnehmerInnen bis zum Ende des Trainings am Kurs teilnehmen. 2. Dadurch die bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Drogenkonsum innerhalb einer Gruppe zu ermöglichen.

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • andere Institution (ohne Benennung)
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

ja, folgendermassen: Bereits während der Planung wurden Teile des Kurses mit den betroffenen Jugendlichen durchgeführt, um die dabei gemachten Erfahrungen und Rückmel- ungen mit in das geplante Ergebnis mit einfließen zu lassen. Eingeflossen sind so z.B. das Expertenquiz, Übungen wie das „Mindmapping“ wurden speziell für diese Zielgruppe verändert.

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

Handlungsbedarf / -druck durch die beteiligten Institution JGH und BWH, da es bis zu diesem Zeitpunkt keine adäquaten Modelle für soziale Trainingskurse, bezogen auf diese Zielgruppe, gab.

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

Indem Richter angeklagte Konsumenten zur Teilnahme verpflichten, bzw. sich Konsumenten, bedingt durch ihre Straffälligkeit selbst, zur Teilnahme entscheiden.

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

An der Lebensrealität und den Erfahrungen der Konsumenten

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Fachöffentlichkeit (Schwerpunkt)
  • Jugendarbeiter / Jugendarbeiterinnen
  • Kursleiter / Kursleiterinnen
  • Schwerpunktmäßig Cannabis konsumierende junge Menschen, die bedingt durch ihren Konsum straffällig geworden sind. (Schwerpunkt)
  • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Jugendarbeit und Jugendhilfe
  • Jugendgerichtshilfe,Bewährungshilfe, Fachstellen für Suchtvorbeugung, Gerichte (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Bewährungshilfe Ahlen, Fachstelle für Suchtvorbeugung des Arbeitskreise Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf (federführend)
  • Jugendamt
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Projektgruppe
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

1999

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2001

Dabei Handelt es sich nach der Konzeption um ein:: 

Beschreibung Bei dem Wettbewerbsbeitrag „Leben in der Balance“ handelt es sich um ein Training im Rahmen sozialer Gruppenarbeit für verurteilte Cannabiskonsumenten. Nach einem Baukastenprinzip können die für die Durchführung des sozialen Trainings Verantwortlichen aus 16 jeweils zweistündigen Arbeitseinheiten den gruppendynamischen Teil des Kurses zusammenstellen. Dazu gehört die Festlegung von Regeln für die Gruppenarbeit, die inhaltliche Beschäftigung mit bevorzugten Suchtmitteln, die Fokussierung auf Alltagsverhaltensweisen wie Umgang mit Musik, Arbeit und Feizeit sowie die Einschätzung der eigenen Zukunftsperspektive. Als methodische Mittel werden u.a. Interaktionsübungen, Rollenspiele, Wandzeitungen und ein Cannabis-Quiz eingesetzt. Im Rahmen von Exkursionen bzw. von Einbeziehung in die aktuelle Gruppenarbeit lernen die TeilnehmerInnen Einrichtungen der Drogenhilfe kennen – u.a. besteht die Möglichkeit zum Besuch einer Jugend- und Drogenberatungsstelle auf freiwilliger Basis. Ein Arbeitsprojekt (nur für die Teilnehmer der Bewährungshilfe) sowie eine freizeitorientierte Gruppenarbeit ergänzen das Angebot. Diese inhaltliche Ausrichtung liegt den lokalen Gerichten vor, so dass diese bereits bei der Urteilsbemessung (in Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe) die Teilnahme an diesem sozialen Training verpflichtend verfügen können.

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, Erstmalig liegt eine detaillierte Konzeption für ein soziales Training mit der Zielgruppe „verurteilte Cannabiskonsumenten“ verschriftlicht vor. Sie ist allen Kooperationspartner (einschl. der Gerichte) zugänglich gemacht worden, liegt als Arbeitsheft vor und wird auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung im Kreis Warendorf projektmäßig präsentiert. Der Beitrag ist so konzipiert, dass eine Umsetzung auf entsprechende, eigene Arbeitssituationen möglich ist. Denkbar ist auch eine Übertragbarkeit auf andere Täterkreise (z.B. bei Gewalt – und Eigentumsdelikten).

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

ja, Cannabiskonsumenten, die durch ihren Konsum strafrechtlich auffällig geworden sind.

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

? Mehrere Handlungsfelder und Akteure sind miteinander vernetzt (Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Fachstelle für Suchtvorbeugung, straffälliggewordene, jugendliche Cannabiskonsumenten aus dem Einzugsgebiet); ? Ein neues Verfahren für eine spezielle Zielgruppe (strafrechtlich auffällig gewordene Cannabiskonsumenten) der Prävention wurde entwickelt; ? Das Projekt ist auf Langfristigkeit angelegt und wird von den beteiligten Kooperationspartnern regelmäßig mit straffällig gewordenen Jugendlichen durchgeführt; ? Das Projekt liegt seitens der Kooperationspartner verschriftlicht vor, wurde seitens der Koordinationsstelle der Suchtvorbeugung des Landes NRW (GINKO Mülheim) in einer ersten Auflage von 300 Exemplaren veröffentlicht und ist übertragbar auf andere Kreise, Bundesländer und vorbildhaft denkbar auf Bundesebene. ? Überprüfbarkeit der Wirksamkeit der Maßnahmen, z.B. durch eine Befragung der Teilnehmer im Anschluss an das Projekt, aber auch durch weitere Auffälligkeit bzw. Unauffälligkeit bei Delikten in Verbindung mit Rauschmittelkonsum

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja,

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

nein

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Förderung von Alternativen zum Substanzmissbrauch
  • Informationsvermittlung
  • Konzept der Gesundheitsförderung
  • Konzept der Lebenskompetenzförderung
  • Konzept des sozialen Lernens
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Protektive Faktoren, ? die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten (bezogen auf Freizeit, Arbeitsorientierung, Lebensplanung etc.); ? die Förderung bzw. Erweiterung sozialer Kompetenzen (Bezie-hungs- und Gruppenfähigkeit fördern, Gruppenregeln akzeptieren und einhalten zu lernen, kooperatives Handeln in und mit der Gruppe fördern, Eigenverantwortung erkennen und übernehmen etc.); ? das Aufzeigen von Alternativen zum bisherigen Konsumverhalten; ? die Reduzierung des Konsums als langfristiges Ziel.
  • Risikofaktoren, ? das Problembewusstsein im Umgang mit Suchtmitteln bei Jugendlichen zu entwickeln; ? durch Information und Aufklärung (Wirkungsweisen, rechtlicher Status etc.) einen bewussten Umgang mit legalen und illegalen Suchtmitteln zu erreichen;
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

? Interaktionsübungen ? Wandzeitung ? Mindmapping ? Musikstücke zum Thema Drogen ? Suchtsack ? Rollenspiel ? Cannabis-Quiz ? Lebenslinie ? Phantasiereise ? Exemplarische Erarbeitung einer gemeinsamen Freizeitaktivität ? Besuch einer Drogenhilfeeinrichtung ? Auswertungssitzung ? Entwicklung eines Arbeitsprojektes durch die Bewährungshilfe

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

Die Fachstelle hat in dem Prozess der Projektentwicklung die Moderation mit supervisorischen Anteilen übernommen, aufgrund der Tatsache, dass sie nicht mit der praktischen Umsetzung (Klientenarbeit) beschäftigt ist und somit eine positive Distanz zu der zu entwickelnden Gruppenarbeit (Multiplikatorenarbeit) aufbauen konnte. Für andere Multiplikatoren wurden bereits mehrfach kollegiale Fortbildungen auf regionaler und überregionaler Ebene angeboten, in denen das Konzept und damit verbunden einzelne Übungen vorgestellt wurden.

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

nein

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

10