Um Kindern und Jugendlichen die Beschaffung von Alkohol und Tabak zu erschweren, setzt die Stadt Langenfeld auch in Zukunft auf Testkäufe. Bei Stichproben in Einzelhandel, Tankstellen und Kiosken verlangen durch das Ordnungsamt ausgewählte und eingewiesene Jugendliche nach Zigaretten und Hochprozentigem. Hat der Kaufversuch Erfolg, wird ein Verfahren eingeleitet. Begleitet werden die Testkäufer durch zivile Ermittler, die den Kaufvorgang auch bezeugen können, so dass die jugendlichen Einkäufer dann im weiteren Verfahren nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen müssen. Hierdurch soll der Grad der Belastung der Jugendlichen auf das zwingend Notwendige beschränkt werden.
Alle für den Test in Frage kommenden Betriebe werden vorher vom Referat Recht und Ordnung angeschrieben und noch mal über die Bestimmungen des Jugendschutzes aufgeklärt. Dem Info-Schreiben wird außerdem eine Alterskontrollscheibe beigefügt sein, die dem Verkaufspersonal die Kontrolle erleichtern soll. Ziel ist die Sensibilisierung des Personals, nämlich die Kontrolle des Ausweises bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Verkaufsalltag zu integrieren.
Die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten macht Alkohol bis in die späten Abendstunden verfügbar. Dieses Angebot wird rege genutzt. Im Projektzeitraum fanden zwei Testkaufaktionen im Einzelhandel statt. Nach der Testkaufreihe im Jahr 2011, bei der in 60% der Fälle Alkohol rechtswidrig verkauft wurde, mussten auch bei der diesjährigen Kontrolle in 50% der Fälle nicht alterskonformen Weitergaben von Alkoholika geahndet werden. Testkäufe werden auch weiter als angemessenes Instrument zur Verhaltensänderung im Handel und zur Sensibilisierung für die Thematik stattfinden.
Insgesamt ist festzustellen, dass vor allem junge Erwachsene im Alter von etwa 18 bis 21 Jahren, die Spirituosen verzehren dürfen, einen problematischeren Konsum haben. Diese Altersgruppe ist für den Jugendschutz schwer erreichbar, weil ihnen der Alkohol legal zugänglich ist.