Mit dem Programm "KOMM vor Ort" können seit 2010 Präventionsprojekte an Schulen, in Vereinen, in der offenen Jugendarbeit usw. gefördert werden. Möglich ist dies durch eine finanzielle Unterstützung der Kultur- und Sozialstiftung "gemeinsam für eine bessere Zukunft" der Kreissparkasse Biberach.
Was kann gefördert werden:
Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die mittelbar oder unmittelbar
- zur Verhinderung von kriminellen Verhaltensweisen beitragen. Zentrale Zielsetzung der Gewaltprävention ist die Vermittlung positiven Sozialverhaltens und gesellschaftlicher Normen und Werte sowie die Unterstützung der Vernetzung. Ziel ist es, kriminelle Verhaltensweisen und Kriminalität erst gar nicht entstehen zu lassen.
- Abhängigkeiten von Suchtmitteln und Verhaltensabhängigkeiten verhindern. Die Suchtprävention kennt zwei Ansatzpunkte. Zum einen geht es darum, über die gesundheitsschädigende Wirkung von Drogen sowie süchtigen Verhaltensweisen zu informieren. Andererseits ist es Ziel, Sucht fördernde Faktoren zu erkennen, zu reduzieren und einen anderen Umgang in der Konfrontation damit zu erlernen. Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt und ihre psychische Gesundheit und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Wichtige Aspekte sind Wertschätzung und Förderung von sozialen Kompetenzen.
- den Jugendschutz unterstützen. Mit der Kooperationsvereinbarung "Wir Gemeinden handeln" haben sich die Gemeinden auf ein einheitliches Vorgehen bei der Genehmigung und Kontrolle von Veranstaltungen und beim Umgang mit Buden und Treffpunkten verständigt.
Die Projekte müssen nachhaltig ausgerichtet, besonders förderwürdig sein und den Zielen von KOMM entsprechen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Projekt noch nicht begonnen haben. Für jedes Projekt ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Einreichung von mehreren Anträgen eines Antragstellers in einem Ausschreibungszeitraum ist zulässig.
Antragsberechtigte:
Freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit, Initiativgruppen, Schulen und Schulfördervereine, Arbeitskreise und gemeinnützige Vereine. Der Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz und Wirkungskreis im Landkreis Biberach haben. Das Projekt muss Kindern und jungen Menschen im Landkreis Biberach zugutekommen. Die Akteure im Projekt haben eine pädagogische Ausbildung oder verfügen über eine Übungsleiterlizenz vom Württembergischen Landessportbund. Anerkannt wird auch die juleica (JugendleiterIn-card) oder eine andere vergleichbare Qualifikation. Mit dieser Qualifikation weisen sie sich als geeignet aus, pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Auf Anforderung ist diese Qualifikation der Jury schriftlich vorzulegen.
Höhe der Förderung:
Projekte können mit einem Förderbetrag von bis zu 1 500 Euro gefördert werden. Die Fördermittel sind zweckbezogen einzusetzen und dürfen nicht in den laufenden Haushalt fließen. Nicht förderfähig sind Personalkosten von fest angestelltem Personal sowie Mietkosten eigener Räume, Verwaltungs- und Betriebskosten. Es wird erwartet, dass der Antragsteller Eigenmittel für das Projekt einbringt.
Jury und Auswahlverfahren:
Über die Auswahl der Projekte entscheidet eine Jury. Diese besteht aus mehreren, von der Lenkungsgruppe Kommunale Kriminalprävention beim Landkreis benannten Personen. Die Jury trifft die Auswahl der förderwürdigen Projekte. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Bei allen Maßnahmen ist KOMM zu erwähnen und auf die Förderung durch die Kultur- und Sozialstiftung "Gemeinsam für eine bessere Zukunft" der Kreissparkasse Biberach hinzuweisen.
Verwendungsnachweis:
Die Projektumsetzung muss ein Jahr nach Eingang des Bewilligungsbescheides vom Projektträger erfolgt sein. Der Projektträger weist durch einen Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Projektdurchführung den Mitteleinsatz nach.
Der Verwendungsnachweis beinhaltet einen Sachbericht und einen Nachweis über die Mittelverwendung. Der Verwendungsnachweis ist beim Kreisjugendreferat einzureichen.