Amberg-Sulzbach (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Amberg-Sulzbach (Landkreis)
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Amberg-Sulzbach/Gesundheitsamt
Name des Ansprechpartners: 
Gerhard Fleischmann
Funktion des Ansprechpartners: 
Geschäftsführer des Suchtarbeitskreises
Straße/Postfach: 
Hockermühlstr. 53
Postleitzahl: 
92224
Ort: 
Amberg
Telefon des Ansprechpartners: 
09621/39-657
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Feste feiern" - MfG Jugendschutz

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Eingangsbemerkung

"MfG" ist die Abkürzung für "Mit freundlichen Grüßen" und wurde sowohl für das Logo als auch für den Namen der Gesamtaktion verwendet.

2. Anlass und Ausgangslage

Im Landkreis Amberg-Sulzbach finden ca. 250 Kirchweihen im Jahr statt. Zudem werden viele weitere Vereins- bzw. Verbandsfeste gefeiert.

Im Suchtarbeitskreis Amberg bestand Konsens, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen für die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen und die Altersgrenzen beim Alkoholausschank häufig nicht eingehalten werden.

Die Meldungen, dass Kinder und Jugendliche große Mengen Alkohol - teilweise bis zur Bewusstlosigkeit – trinken (sog. Binge-Drinking) nehmen zu.

Die Festveranstalter fühlen sich häufig nicht ausreichend informiert und die meisten Eltern kennen die geltenden Vorschriften kaum oder unterschätzen die Problematik. Es besteht konkreter Handlungsbedarf, die Jugendschutzbestimmungen bei Festen umzusetzen.

3. Konzept

"Feste feiern – MfG Jugendschutz" ist ein Projekt zur kommunalen Suchtprävention in der Region Amberg-Sulzbach. Hauptanliegen ist es, die Jugendschutzbestimmungen vor Ort umzusetzen und damit vor allem den Zugang zum Alkoholkonsum für Kinder und Jugendliche zu erschweren oder zu verhindern. Das Projekt soll über mehrere Jahre laufen.

3.1 Zielgruppen

  • Veranstalter – vor allem nichtprofessionell wie Vereine und Verbände
  • Kinder und Jugendliche
  • Eltern
  • Lehrer
  • Multiplikatoren

3.2 Kooperationspartner

Eingebunden in die Thematik "Jugendschutz bei Festen" als Arbeitsgruppenmitglieder oder Multiplikatoren sind folgende Fachstellen und Kooperationspartner:

  • Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach
  • Stadtjugendamt Amberg
  • Kath. Jugendstelle Amberg
  • Polizeidirektion Amberg
  • Kirwa-Beauftragter des Landkreises Amberg-Sulzbach
  • Fachambulanz für Suchtprobleme (Caritas)
  • Staatliches Schulamt
  • Fachkräfte für Suchtprävention an Förderzentren, Haupt-, weiterführenden und Berufsschulen
  • Gemeinde- und Stadtverwaltungen der Region
  • Studenten der Fachhochschule Amberg-Weiden
  • Interessierte Fest- und Kirwa-Veranstalter
  • Kolping Ostbayern
  • Grafikbüro Mahngetier

3.3 Projektziele

Als Hauptzielsetzung wurde durch den Suchtarbeitskreis Amberg die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen bei Festen und Kirchweihen definiert, vor allem im Hinblick auf die Suchtprävention (Alkohol).

Die Projektziele im Einzelnen:

  • Zugang zu Alkohol für Kinder und Jugendliche erschweren oder verhindern (=Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen)
  • Sensibilisierung von hauptsächlich nicht gewerbsmäßigen Veranstaltern:
    Informationsabende, Wissensvermittlung zur Thematik, insbesondere im Hinblick auf den Alkoholausschank an Kinder und Jugendliche
  • Sensibilisierung der Sorgeberechtigten durch einen Elternbrief:
    Bewusstmachen der Erziehungsverantwortung
  • Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen:
    Bewusstmachen von Grenzen, von suchtgefährdendem Verhalten und gefährlicher Risikobereitschaft (z. B. Unfälle durch Alkoholkonsum, Vandalismus, Körperverletzung)
  • Sensibilisierung von Schulen:
    Themen wie Alkohol, Sucht und Jugendschutz im Unterricht thematisieren unter Einbeziehung des Elternbriefes
  • Sensibilisierung von Gemeinde- und Stadtverwaltungen:
    Örtliche Genehmigungsbehörden für Feste sollen ein Infoblatt an Veranstalter weitergeben und Feste im Hinblick auf den Jugendschutz überdenken
  • Einbeziehung von und Vernetzung relevanter Fachstellen: siehe Kooperationspartner

4. Vorgehen und Umsetzung

Im Juli 2005 gründete sich die Arbeitsgruppe "Jugendschutz bei Festen" des Suchtarbeitskreises Amberg.

Anfang des Jahres 2006 beschloss die Arbeitsgruppe mit folgenden Methoden bzw. Maßnahmen die Ziele umzusetzen:

1. Durchführung von Info-Abenden für Veranstalter zum Thema Jugendschutz und Alkohol

Die Städte und Gemeinden der Region teilten uns die Ansprechpartner für Feste in ihrer Kommune mit. 240 Vereinsvertreter und sonstige Veranstalter von Festen wurden zu den Info-Abenden eingeladen.

Insgesamt fanden seit Projektbeginn in der Stadt und im Landkreis 15 Info- Abende statt, die gemeinsam von Kreisjugendamt, Kommunaler Jugendpflege, Gesundheitsamt und Polizei moderiert wurden.

2. Gestaltung eines Logos für die Gesamtaktion

In Zusammenarbeit mit einem Grafikbüro wurde ein Logo für die Aktion erarbeitet, das sich auf den Plakaten, Aufklebern und Infoblättern wiederfindet.

3. Druck von Aufklebern und Plakaten

Es wurden Plakate mit dem Logo in den Größen DIN A3 und DIN A2 und ovale Aufkleber gedruckt. Im Jahr 2007 wurde ein weiteres Plakat "Alk macht dich zum Womanizer" erstellt.

Die Plakate und Aufkleber werden kostenlos an interessierte Veranstalter verteilt und sind vor allem zum Aushang auf Festplätzen, in Festzelten und Bars gedacht. Sie sollen der Unterstützung der Veranstalter in Bezug auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bei den Festen dienen.

4. Erstellung eines Infoblattes für Festveranstalter

Die Arbeitsgruppe erstellte 2006 ein Infoblatt, in dem die Gründe für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes erläutert werden. Zudem werden gängige Gegenargumente entkräftet. Im Anschluss werden die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erklärt. Weitergehende Empfehlungen zur Umsetzung runden das Infoblatt ab. Zudem enthält es die Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner der Arbeitsgruppe für Nachfragen.

2007 wurde ein weiteres Infoblatt erstellt, das speziell auf die Möglichkeit von Einlasskontrollen bei Festen abzielt und die konkrete Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen erleichtern soll. Zusätzlich wurde ein Infoblatt für das Ausschankpersonal erstellt, welches der Veranstalter bei der Belehrung nutzen kann und in dem die gängigen Regelungen übersichtlich und leicht verständlich zusammengefasst sind.

5. Erstellung eines Elternbriefes, deutsch und russisch

Eine Arbeitsgruppe erarbeitete den Elternbrief inhaltlich. Die grafische Ausgestaltung wurde in Kooperation mit der FH Amberg durchgeführt. Der Elternbrief wurde auch in die russische Sprache übersetzt. Die Gesamtauflage betrug 15.000 Stück. Der Elternbrief wurde flächendeckend an Haupt- und weiterführenden Schulen der Region verteilt.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gab es inzwischen mehrere Pressekonferenzen und Veröffentlichungen in den regionalen Tageszeitungen. Auch das Regionalradio "Ramasuri" und das Regionalfernsehen "OTV" berichteten. Zudem wurde die Aktion auch in das www.kirwa.net der Region Amberg-Sulzbach und die Homepage der Oberpfälzer Suchtarbeitskreise www.suchtinfo-oberpfalz.de eingestellt.

7. Verkauf von Einlassbändern

Ab dem Jahr 2008 wurden zusätzlich zur Ausgabe der Plakate und Aufkleber Einlassbänder in den Farben Rosa (Aufdruck: Logo / 16+) und Grün (Aufdruck: Logo / 18+) an die Festveranstalter verkauft. Die Einlassbänder sollen es den Veranstaltern erleichtern, die Jugendschutzbestimmungen in Bezug auf Altersgrenzen für Anwesenheit und Alkoholausschank einzuhalten. Durch die verschiedenfarbigen Bänder ist das Alter der Festbesucher sofort erkennbar.

In einem Infoblatt für Bar- und Schankpersonal wurden Tipps für den sinnvollen Umgang mit den Einlassbändern für die Festbetreiber zusammengefasst.

8. Ressourcen

Die Finanzierung der Druckmaterialien erfolgte über Staatsmittel zur Suchtprävention und Eigenmittel. Die übrigen Kosten (Porto, Arbeitszeit, Kopien) trug das Landratsamt – Gesundheitsamt, sowie die jeweiligen Arbeitgeber der Mitglieder der Arbeitsgruppe.

Die Einlassbänder wurden zum Selbstkostenpreis an die Veranstalter weitergegeben. Der detaillierte Projektablauf ist dem Anhang beigefügt.

5. Fazit/Ergebnisse

1. Informationsabende

Die Informationsabende wurden von ca. 550 Veranstaltern, zumeist Vereinsvertreter bzw. Kirchweihveranstalter, besucht. Sie vermittelten Wissen über das Jugendschutzgesetz und gaben Tipps zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bei Festen - insbesondere bezüglich der erlaubten Aufenthaltszeiten und des Ausschanks von Alkohol.

Die Veranstaltungen wurden sowohl von den Organisatoren als auch von den Vereinsvertretern sehr positiv bewertet.

2. Plakate - Aufkleber

Die Plakate und Aufkleber wurden von Vereinen, Verbänden, Kirchweihveranstaltern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Fachkräften der Jugendarbeit und Schulen beim Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach, der Geschäftsstelle des Suchtarbeitskreises, bestellt und daraufhin in Kneipen, Festzelten, Klassenzimmern, Verwaltungen usw. ausgehängt.

Seit Beginn des Projekts wurden mehr als 6000 Plakate ausgegeben. Die Verteilung wird fortgeführt.

3. Infoblätter

Das Infoblatt für Veranstalter zum Jugendschutz auf Festen und das Infoblatt für Bar- und Schankpersonal wird bei jeder Plakat- oder Bänderbestellung automatisch beigelegt und informiert die Festbetreiber noch einmal in Kürze über die Jugendschutzbestimmungen und gibt Tipps zur Umsetzung.

4. Elternbrief

Der farblich gestaltete Elternbrief wurde von den Haupt- und weiterführenden Schulen sehr positiv aufgenommen und über diese in 15.000-facher Ausführung nahezu flächendeckend in der Region Amberg-Sulzbach verteilt. Der Elternbrief wurde auch in die russische Sprache übersetzt, um die bei uns zahlreich lebenden Migranten anzusprechen.

Das Schulamt empfahl, den Elternbrief im Unterricht für Schüler ab der 3. Klasse zu thematisieren.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Das Projekt war bereits mehrfach in allen regionalen Medien präsent. Zudem tragen die Aushänge der Plakate auf den verschiedensten Veranstaltungen zu einer großen Bekanntheit in der Region bei.

Die Einbindung und konstruktive Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern zeigte in der Öffentlichkeit hohe Außenwirkung. Alle Projektpartner traten gemeinsam für das Projekt ein.

6. Einlassbänder

Im Jahr 2008 konnten 82.900 Einlassbänder an 61 Vereine und Verbände für deren Veranstaltungen verkauft werden.

7. Gesamtfazit

Durch das Projekt "Feste feiern – MfG Jugendschutz" wurden unterschiedliche Zielgruppen (siehe oben) mit einer hohen Bandbreite erreicht, 15.000 Elternbriefe, 550 Festveranstalter an den Info-Abenden und sämtliche Schulen der Region.

Die große Beteiligung der Festveranstalter der Region durch Besuch der Info- Abende, Bestellung von Plakaten, Aufklebern und Einlassbändern zeigt, dass verstärkt auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geachtet wird. Die Vorschläge und Tipps aus dem Infoblatt werden umgesetzt.

Durch Gespräche mit Vertretern aus den Gemeinden fand eine Sensibilisierung statt, die dazu geführt hat, dass bei Erteilung einer Genehmigung stärker auf die Jugendschutzbestimmungen hingewiesen wird.

Mit dem Projekt "Alkoholkonsum bei Festen – MfG Jugendschutz" wurden die eingangs benannten Zielsetzungen umgesetzt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 11 Gibt es zu den Suchtpräventionsaktivitäten in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja
nein
C 12 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 13 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein
C 21 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja
nein
C 22 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 23 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 24 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 25 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist Ihr Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Tabak
Alkohol
Cannabis
Medikamente
Heroin und andere Drogen
(Glücks-)Spielsucht
Weitere
C 26 An welche Zielgruppe(n) richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
3-6jährige
7-10jährige
11-14jährige
15-18jährige
Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Eltern
Familie
Multiplikatoren
Weitere
C 27 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Jugendeinrichtung
Sportverein
Ausbildungsstätte
Diskotheken
Gaststätten/Restaurants
Fahrschulen
Einzelhandel
Strasse/Öffentlicher Raum
Spielplatz
Quartier/Stadtteil
Weitere
C 31 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung beteiligen sich?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
(Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat
Suchpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Schulverwaltungsamt
Sportamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
C 32 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Kindergärten/Kitas
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Ausbildungsstätten
Sportvereine
Wohlfahrtsverbände
Kirchen
Stadtteileinrichtungen/Quartiersmanagement
Selbsthilfeeinrichtungen
Ehrenamtliche Helfer
Einzelhandel
Tankstellen
Gaststätten
Diskotheken
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 33 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 34 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als 2 Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 35 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu 2 Jahre
dauerhaft
C 36 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C37 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte und Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 38 Sind umgekehrt in Ihrem Wettbewerbsbeitrag entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Anlagen