Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Der Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar wurde 1998 von den Städten Mannheim und Ludwigshafen, dem Kreis Bergstraße sowie dem Drogenverein Mannheim e.V., Mannheim und der Jugend- und Drogenberatung PRISMA der AWO, Lampertheim gegründet. Von Seiten der Stadt Mannheim und des Kreises Bergstraße beteiligten sich auch die jeweiligen Gesundheitsämter. Nach dem ersten gemeinsamen Kooperationsprojekt, der Wanderausstellung "Sehnsucht" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Herbst 1999 in Mannheim, wurde der Kooperationskreis erweitert und weitere Ziele definiert. So schlossen sich dann weitere gemeinsame Aktionen, die Fachtagungen "Jugend Sucht Schutz" im September 2002 in Ludwigshafen und im November 2005 die Fachtagung "Balance halten - Seiltanz im Internetzeitalter. Lebens- und Erfahrungswelten von Jugendlichen", an. Am 20. November 2008 fand eine weitere Fachtagung mit dem Titel "Flatrate – Schnell, billig von Promille zu Megabits" statt, bei der über 150 Teilnehmer registriert werden konnten.
Der Auftrag, den sich der Kooperationskreis als Gremium interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Suchtprävention gab, ist zum einen die Ressourcen der unterschiedlichen Regionen zu bündeln aber auch mit gemeinsamen größeren Veranstaltungen im Abstand von mehreren Jahren eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. So bedeutet diese Kooperation von vier Kommunen entlang des Rheins (Mannheim, Ludwigshafen, Kreis Bergstraße, Worms) eine länderübergreifende Zusammenarbeit größeren Stils zwischen den drei Bundesländern im Drei-Länder-Eck (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen).
Die Geschäftsführung des Kooperationskreises wurde bisher im Turnus von drei Jahren von der Stadt Mannheim, der Stadt Ludwigshafen , seit 2004 durch den Kreis Bergstraße, Herrn Michael Niedermayr wahrgenommen und ab 2007 durch die Stadt Worms, Herrn Gerhard Willy. Es ist geplant als Ergänzung der Mitglieder für die Zukunft auch die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis als weitere wichtige Partner aus der Metropolregion zu aktivieren und zur Stärkung des regionalen Zusammenhalts zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund können wir stolz darauf sein, dass der Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar als Gremium interkommunaler Zusammenarbeit, schon vor der Entwicklung und Anerkennung des Rhein-Neckar-Dreiecks im Jahr 2005 zur Metropolregion Rhein-Neckar seit 1998 eine Vorreiterrolle zu dieser Idee gespielt hat.
In der Region Brücken zu schlagen, Menschen zusammen zu bringen, Kräfte, Aktivitäten und Kompetenzen zu bündeln – mit diesen Zielen hat der Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar eine Plattform geschaffen, auf der sich Partner mit gleichen oder ähnlichen Interessen treffen, um Prävention zur Verbesserung einer gesunden Umwelt und der Lebensqualität für Kinder und Jugendliche, Beruf und Familie in der Metropolregion Rhein-Neckar zu fördern und umzusetzen.
Geschäftsordnung
des Kooperationskreises Suchtprävention Rhein-Neckar
1. Zielsetzung und Aufgaben
Zielsetzung des Kooperationskreises Rhein-Neckar ist es, in Interkommunaler Zusammenarbeit die Begriffe Suchtprävention in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu heben und im Rhein-Neckar-Dreieck in entsprechende Präventionsarbeit umzusetzen. Der Kooperationskreis verspricht sich hiervon Synergieeffekte nicht nur in finanzieller Hinsicht.
Zur Erreichung seiner Ziele setzt sich der Kooperationskreis folgende Aufgaben:
- Durchführung und Organisation von Veranstaltungen, wie beispielsweise Fachtagungen, Ausstellungen, Kampagnen etc.
- Öffentlichkeitsarbeit durch den Einsatz von Informationsmaterialien, Pressekonferenzen etc.
- Zusammenführung von Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Suchtprävention / Gesundheitsförderung beitragen (Schaffung eines Netzwerkes)
2. Zusammensetzung des Kooperationskreises Rhein-Neckar
Der Kooperationskreis besteht zunächst aus den Vertreterinnen und Vertretern der diese Geschäftsordnung beschließenden Kommunen.
Vorbezeichnete Vertreterinnen und Vertreter entscheiden über eine mögliche Erweiterung des Kooperationskreises.
Dazu kommen die von den jeweiligen Kommunen hinzugeladenen freien Träger, Vertreter der Wirtschaft und sonstige Verbände mit beratender Funktion.
Stimmberechtigt sind nur die Vertreter der Kommunen mit jeweils nur einer Stimme. (siehe auch Punkt 7).
Der Austritt einer beteiligten Kommunalen Gebietskörperschaft aus dem Kooperationskreis Suchtprävention Rhein-Neckar erfolgt durch eine formlose Erklärung an die geschäftsführende Gebietskörperschaft. Die Austrittserklärung ist von den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten zu unterschreiben und enthält die Gründe und den Zeitpunkt des Ausscheidens.
Der Austritt ist erst nach Abschluss gemeinsam beschlossener Projekte möglich und wirksam.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Kooperationskreises Rhein-Neckar. Sie oder er koordiniert die Sitzungen und dokumentiert die Arbeit.
Die Geschäftsführung wechselt im Turnus von drei Jahren zwischen den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern des Kooperationskreises. Gemeinsame Hauptveranstaltungen finden im Zuständigkeitsbereich der geschäftsführenden Kommune statt.
4. Sitzungen
Die Sitzungen des Kooperationskreises finden am Sitz der Geschäftsführung statt. Einvernehmlich kann auch ein anderer Sitzungsort gewählt werden. Sie finden mindestens zweimal im Jahr statt, nach Bedarf auch öfter.
5. Beschlussfassung
Über jede Sitzung des Kooperationskreises wird ein Beschlussprotokoll angefertigt. In den Sitzungen werden gegebenenfalls die Beschlussvorlagen für die beteiligten Dezernentinnen und Dezernenten erarbeitet. Sollten mindestens zwei der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften des Kooperationskreises Suchtprävention Rhein-Neckar eine Maßnahme durchführen wollen, können sie dies unter dem Namen des Kooperationskreises tun, sofern einstimmig eine inhaltliche Zustimmung zur Maßnahme erfolgt ist.
6. Finanzierung
Die Kosten der gemeinsamen Veranstaltungen des Kooperationskreises werden zu gleichen Teilen auf die an den jeweiligen Veranstaltungen beteiligten Kommunen umgelegt.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist die gemeinsame Außendarstellung des Kooperationskreises Rhein-Neckar gem. Ziffer 1 der vorliegenden Geschäftsordnung. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Presseerklärungen, Veranstaltungen etc.) müssen in gemeinsamer Abstimmung der beteiligten Kommunen erfolgen.
8. Geschäftsordnung
Beschlossen durch die zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der beteiligten Kommunen und Landkreises am 02. November 2005
Mathias Wilkes
Landrat des Kreises
Bergstrasse
Wolfgang van Vliet
Sozialdezernent Stadt
Ludwigshafen
Mechthild Fürst-Diery
Erste Bürgermeisterin
Jugend, Soziales und Gesundheit
Stadt Mannheim
Georg Büttler
Bürgermeister der Stadt
Worms