Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Es gibt u. a. klare Reglungen
- zur Teilnahme an Glücksspielen,
- Aufenthalt in Spielhallen,
- zur Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken, branntweinhaltigen Lebensmitteln sowie alkoholischen Getränken,
- zur Abgabe von Tabakwaren,
- Abgabe von Filmen, Film- und Spielprogramm mit einer Altersbeschränkung.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Ganzheitliche Testkäufe
Alkohol – Branntwein – Filme – Spiele – Spielhallen – Glücksspiele - Tabakwaren
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Es gibt u.a. klare Regelungen
- zur Teilnahme an Glücksspielen,
- Aufenthalt in Spielhallen,
- zur Abgabe von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken, branntweinhaltigen Lebensmitteln sowie alkoholischen Getränken,
- zur Abgabe von Tabakwaren,
- Abgabe von Filmen, Film- und Spielprogrammen mit einer Altersbeschränkung.
Ein Verstoß gegen eine o.a. Verbotsnorm stellt grds. eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bereits seit mehreren Jahren werden Testkaufaktionen zum Erwerb von Branntwein und alkoholischen Getränken durchgeführt. Die Testkaufaktionen haben dazu geführt, dass die Abgabe von Branntwein und alkoholischen Getränken zurückgegangen ist.
Nur am Beispiel des Landkreises Hildesheim kann man ausführen, dass es bei den ersten Testkaufaktionen den jugendlichen Testkäufern regelmäßig gelungen ist, in mehr als 2/3 der Kaufversuche Branntwein oder alkoholische Getränke zu erwerben. Nach einigen Jahren und einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit waren meistens nur weniger als 1/3 der Testkäufe erfolgreich. Allerdings konnte eine nachhaltige Veränderung nicht erreicht werden und die Ergebnisse stagnierten auf einem noch immer hohen Niveau.
Das Projekt "Testkäufe" möchte nunmehr ganzheitlich die o.a. Rechts-normen abdecken und letztendlich die Möglichkeit des Erwerbs von Branntwein, Alkohol und Tabakware sowie Filmen, Film- und Spielprogrammen mit Altersbeschränkung und die Teilnahme an Glücksspielen sowie den Aufenthalt in Spielhallen verhindern. Dabei wird eine Quote gegen Null angestrebt.
Ausgangssituation
Das Projekt soll in der 1. Umsetzungsphase (ab 1/2013) lediglich auf die Stadt Sarstedt angewandt werden. Die Testkäufe sollen bei ca. 50 Kiosken, Spielhallen, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften erfolgen.
In der 2. Umsetzungsphase (ab 7/2013) sollen noch ca. 50 weitere Kioske, Spielhallen, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäfte in den Gemeinden Giesen, Nordstemmen, Harsum und Algermissen hinzukommen.
Der gesamte Bereich umfasst dann eine Fläche mit ca. 64.000 Einwohnern.
Konzeption
Die bisherigen Testkaufaktionen (nur Branntwein und Alkohol) wurden durch den Landkreis Hildesheim oder das Polizeikommissariat Sarstedt durchgeführt und beschränkten sich auf 1 – 2 Testkaufaktionen pro Jahr.
Die neue Konzeption sieht vor, dass ständige Testkaufaktionen (gesamte Verbotsnormen) in wechselnden Geschäften durchgeführt werden. Das Begleitpersonal besteht aus Lehrern, städtischen Mitarbeitern, Erwachsenen (i.d.R. Eltern der Testkäuferinnen/ Testkäufer) und ggf. Polizeibeamten. Grds. sollen die Polizeibeamten nur noch im Rahmen der Identitätsfeststellungen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren hinzugezogen werden.
Die Absprachen/ Datenerfassung und sonstige Kommunikation erfolgt über einen E-Mail-Verteiler und Koordination durch das Polizeikommissariat Sarstedt.
Weitere Projektpartner:
- Schiller-Oberschule Sarstedt, Schulleiter Herr Sander
- Sarstedter Anzeiger, Herr Hartmann
- Präventionsrat Sarstedt, Herr Fricke
Ziele/ Meilensteine
ab 10/2012 | Auswahl/ Fortbildung von Testkäuferinnen/ Testkäufer und Begleitpersonal |
15.11.2012 | Projektbeginn/ Vorstellung des Projektes/Öffentlichkeitsarbeit |
10.12.2012 | Info-Schreiben des Bürgermeister an alle betroffene Geschäfte |
19.12.2012 | 1. Testkaufaktion (unter Anleitung) |
27.12.2012 | 2. Testkaufaktion (unter Anleitung) |
ab 1/2013 | Beginn der selbständigen Testkaufaktionen/Umsetzungsphase 1 |
ab 5/2013 | Bewertung erster Ergebnisse/ Kontaktaufnahme mit den vier Bürgermeistern der Gemeinden Giesen, Nordstemmen, Harsum und Algermissen |
ab 7/2013 | Umsetzungsphase 2 im gesamten Kaufbereich |
12/2013 | Controlling |
bis 2015 | Projektende (voraussichtlich) |
Zielgruppen
- Prävention: Kinder und Jugendliche
- Prävention/ Repression: Gewerbetreibende sowie deren Verkaufspersonal
Ziele
In den zurückliegenden Jahren wurden ca. 20 – 50 Testkäufe pro Jahr durchgeführt.
Zielzahl 2013: 500 Testkäufe / Beanstandungsquote > 10%
Zielzahl 2014: 500 Testkäufe/ Beanstandungsquote > 5%
Zielzahl 2015: 500 Testkäufe/ Beanstandungsquote > 1%
Ergebnisse
Verlässliche Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Ansprechpartner:
EPHK Kahr, Leiter Polizeikommissariat, Polizeikommissariat Sarstedt, Tel. +49 5066 985121
weitere Projektpartner:
- Bgm. Kar-Heinz Wondratschek, Bürgermeister, Stadt Sarstedt, Tel. +49 5066 80521
- Christine Klein, Schulleiterin, Gymnasium Sarstedt, +49 5066 902280
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags
C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags
C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
Präventionsrat
E-Mail-Verteiler