Starnberg (Landkreis)

Typ: 
Landkreis
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Starnberg (Landkreis)
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich Jugend und Sport/Kommunale Jugendarbeit
Name des Ansprechpartners: 
Eduard Zenger
Funktion des Ansprechpartners: 
Kreisjugendpfleger Landkreis Starnberg
Straße/Postfach: 
Strandbadstr. 2
Postleitzahl: 
82319
Ort: 
Starnberg
Telefon des Ansprechpartners: 
+49 8151 148-378
Telefax des Ansprechpartners: 
+49 8151 148-11378
E-Mail des Ansprechpartners: 
Internetadresse der Kommune: 

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Sei IN - Trink mit Verstand; Wir HALTen uns daran - Dir zu liebe"

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Im Landkreis Starnberg gibt es immer wieder Vorfälle mit zum Teil lebensbedrohlichen Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen.
Gemeinsam mit Fachleuten erarbeitetet der Fachbereich Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit Fachkräften von Condrobs e.V. ein Konzept, um landkreisweit das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit Alkohol zu stärken und gleichzeitig die illegale Abgabe von Alkohol an Jugendliche zu verhindern.

Dazu wenden wir uns an Supermärkte, Kioske, Tankstellen, Getränkemärkte, Gaststätten und MitarbeiterInnen der verbandlichen und offenen Jugendarbeit.
Die FestveranstalterInnen sowie das Verkaufs- und Kassenpersonal wird zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes geschult. In Rollenspielen werden typische Grenzsituationen nachgespielt. Damit erreichen wir eine höhere Sensibilität der VeranstalterInnen und des Personals und stärken sie bei den Auseinandersetzungen mit den jugendlichen KundInnen.

Im Jahr 2006 wurde das Konzept "Gütesiegel 5 aus 7" für ehrenamtliche Betreiber von Festen entwickelt und kommt seither bei vielen Landkreisveranstaltungen mit zur Anwendung. Weitergehend fand im Oktober 2010 eine gemeinsam organisierte Aktionswoche "Sei IN – Trink mit Verstand" statt.

Desweiteren gibt es eine enge Kooperation mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststätten Verband Starnberg, der unsere Aktion im Rahmen der bundesweiten Aktionswochen "Alkohol ?– Weniger ist besser!" unterstützt .

Für die Schulungen steht ein kostenloser Methodenkoffer (Rauschbrillen, Promillerechner) zum Ausleihen bereit.

Diese vielfältigen Angebote können wir nur gemeinsam mit unseren PartnerInnen durchführen und weiterentwickeln. Mit dabei sind der Arbeitskreis offene Jugendarbeit, der Arbeitskreis Sucht, der Kreisjugendring, die Polizei, der Hotel und Gaststättenverband, der Gewerbeverband und die Ordnungsämter. Zudem findet ein ständiger Austausch im Rahmen von "Roundtable-Gesprächen" und persönlichen Kontakten zu dieser wichtigen Thematik statt.
Wir sind uns sicher, dass wir in unserem Landkreis große Bevölkerungsgruppen für das brisante Thema sensibilisieren können und dass durch weitere Schulungen und Aktionen die Einhaltung der Jugendschutzgesetze zum Wohl der Kinder und Jugendlichen besser umgesetzt werden kann.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

"Wir HALTen uns daran – Dir zu liebe! Gemeinsam können wir es schaffen"

Ausgangssituation:

Im Landkreis Starnberg gibt es immer wieder Vorfälle mit zum Teil lebensbedrohlichen Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen. Im Rahmen der Bedarfserhebung des kommunalen Jugendhilfeplans / Teil 1 Jugendarbeit wurde die Suchtproblematik, speziell der Alkoholkonsum und -missbrauch seites der JugendleiterInnen und der Selbsteinschätzung bei den Jugendlichen als größtes aktuelles Problem in der Jugendarbeit. gesehen Zudem decken sich diese Erfahrungen mit den Klientenzahlen der Jugend- und Suchtberatungsstelle Condrobs e.V. in Starnberg.

In 2006 entstand daher bereits in gemeinsamen Kooperationstreffen zwischen der Kommunalen Jugendarbeit, der Suchtberatungsstelle Condrobs e.V., dem Arbeitskreis "Offene Jugendarbeit" und Arbeitskreis Sucht des Landkreises Starnberg die Idee, aktiv mehr Projekte und Aktionen wie auch strukturelle Akzente zur Alkoholprävention im Landkreis umzusetzen.

Konzepte und Ziele:

Die Grenzen von regelmäßigem Alkoholgenuss zum Alkoholmissbrauch bis zur Alkoholabhängigkeit sind fließend. Wir brauchen daher mehr Aufmerksamkeit gegenüber problematischem Trinkverhalten und vor allem ein von Verantwortung geprägtes Leitbild für den Umgang mit Alkohol. Dieses muss insbesondere Kindern und Jugendlichen vorgelebt werden, denn immer häufiger müssen Jugendliche wegen übermäßigen Alkoholkonsums behandelt werden.

Der Landkreis Starnberg möchte daher unter den Motto "Sei IN – trink mit Verstand" und ""Wir HALTen uns daran – dir zu Liebe" für ein kritisches Bewusstsein gegenüber dem eigenen Alkoholkonsum werben und hat zusammen mit dem Arbeitskreis offene Jugendarbeit, mit Condrobs, dem Kreisjugendring und dem Arbeitskreis Sucht eine eigene Veranstaltungsreihe geplant. Auch an dem Modellprojekt "HaLT – Hart am Limit" beteiligt sich der Landkreis und die Kooperationspartner.

Als Startschuss fand im Landkreis Starnberg daher im Oktober 2010 eine gemeinsam organisierte Aktionswoche statt. In Zusammenarbeit mit Fachleuten von Condrobs e. V. wurde von der Kommunalen Jugendarbeit ein Konzept, für alle die im Handel und Verkauf tätig sind, erarbeitetet. Dies soll ein Bewußtsein für den richtigen Umgang beim Verkauf von Alkoholika schaffen und dadurch die illegale Abgabe von Alkohol verhindern. Einen Anfang macht der Bayerischen Hotel- und Gaststätten Verband Starnberg, der unsere Aktion im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche "Alkohol ?– Weniger ist besser!" unterstützt.

Zielgruppen:

Hierbei sollten neben der direkten Zielgruppe der Jugendlichen und Eltern, vor allem auch MultiplikatorInnen wie z.B. Lehrkräfte, JugendleiterInnen, Fachkräfte der Jugendarbeit, Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit sensibilisiert werden.

Vorgehen und Umsetzung:

Die folgenden Aktionen sind nicht als Einzelaktionen zu sehen, sonder bauen inhaltlich aufeinander auf und sind je nach Anlass und Zielgruppe variabel einsetzbar.

Gütesiegel "5 aus 7"

Die Aktion Gütesiegel 5 aus 7 soll dazu beitragen, dass Feiern und Veranstaltungen (Vereinsfeste, Jugendfeten, Schulfeste, Discos usw.) jugend geeignet, geregelt und sicher durchgeführt werden können. Ziel ist es, den Jugendschutzbestimmungen besonderes Gewicht zu geben und die Veranstalter zu motivieren, weitere jugendschützende Qualitätsstandards zu etablieren. Das Gütesiegel hat des weiteren auch das Ziel, den Eltern im Landkreis eine Möglichkeit an die Hand zu geben, die Qualität einer Veranstaltung besser einschätzen zu können. Dies kommt sowohl den Veranstaltern als auch den Besuchern zugute.

Obwohl sich die Kampagne "Gütesiegel 5 aus 7 – aktiver Jugendschutz bei Veranstaltungen" primär an die Veranstalter von Festanlässen richtet, bilden die Projektunterlagen auch eine wertvolle Grundlage für die Gemeinden. Denn bei jeder Veranstaltung muss der Veranstalter eine Bewilligung der Gemeinde einholen. Die Ordnungsämter der Gemeinden haben dabei die Kompetenz, im Bereich der Alkohol-Prävention Auflagen zu machen oder Maßnahmen gegen den übermäßigen Alkoholkonsum zu fordern.

Wie erhalte ich das Gütesiegel?

Mit dem Antrag der Veranstaltung beim Ordnungsamt wird zukünftig, ab Mitte Dezember 2006, eine Information zum Jugendschutzgesetz und zum Gütesiegel weitergegeben.

Bei der Anmeldung beim Amt für Öffentliche Ordnung und Sicherheit in der zuständigen Gemeinde erhält der Veranstalter neben dem Auflagenbescheid mit gesetzlichen, verpflichtenden Auflagepunkten (rot) für seine Veranstaltung ein eigenes Formblatt mit zusätzlichen Auflagepunkten (grün). Das benötigte Formblatt steht auch unter www.jugend-starnberg.de als pdf-Datei im Internet zum Herunterladen bereit. Von den aufgelisteten 7 Punkten wählt der Veranstalter 5 Punkte aus, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet und schickt den Antrag per Post oder Fax ans Landratsamt, Team Jugendarbeit. Bei Einhaltung der Auflagen ist die Veranstaltung nach § 5, Abs.2 JUSchG jugendgeeignet.

Wo erhalte ich das Gütesiegel?

Das Gütesiegel erhält der Veranstalter jeweils für die angemeldete Veranstaltung im Landratsamt, beim Fachbereich Jugend und Sport, Team Jugendarbeit in Form einer Grafik-Datei per E-mail oder als Aufkleber. Die offenen Jugendeinrichtungen (Jugendzentren, Jugendhäuser)des Landkreises beteiligen sich an der Aktion.

Aktionswoche "Sei IN – Trink mit Verstand"

Durchführung einer Aktionswoche zur Alkoholprävention im Landkreis Starnberg in Zusammenarbeit mit der Suchtberatungsstelle Condrobs e.V., AK offene Jugendarbeit und dem AK Sucht. Ziel war es, über Infoveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Aktionen in den Jugendzentren attraktive Alternativen aufzuzeigen, die Öffentlichkeit und Jugendliche für das Thema zu sensibilisieren und nachhaltige Strukturen zur innovativen Suchtprävention im Landkreis zu etablieren, z.B.:

  • Ein Profibarkeeper zeigte, wie gutschmeckende alkoholfreie Cocktails angefertigt werden.;
  • "Der Einfluss der Medien auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen";
  • "Erziehung in der Praxis" ;
  • "Methoden der Suchtprävention"
  • "Pädagogisches Arbeiten mit der Rauschbrille"

"Wir HALTen uns daran – Dir zu liebe"

Dazu wenden wir uns an Supermärkte, Tankstellen, Getränkemärkte, Gaststätten und ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit. Das Verkaufs- und Kassenpersonal wird zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes geschult. In Rollenspielen werden typische Grenzsituationen nachgespielt. Damit erreichen wir eine höhere Sensibilität des Personals und stärken es bei den Auseinandersetzungen mit den jugendlichen Kunden. Die Schulungen dauern Ca. 1 1/2 Stunden. Das Personal wird dazu von der Firma freigestellt. Den Geschäften, Supermärkten, Gaststätten und ehrenamtlichen Festveranstaltern werden Teilnahme-Urkunden, Aufkleber und Plakate zum Motto "Wir HALTen uns daran – Dir zu liebe" überreicht.

Im Rahmen der Aktionswoche "Wir HALTen uns daran – Dir zu liebe" wurde mit dem Hotel- und Gaststättenverband Starnberg eine gemeinsamen Erklärung mit folgenden Leitsätzen veröffentlicht:

  • Angebot eines umfangreichen alkoholfreien Getränkesortiments
  • Das Alkoholfreie-Getränkeangebot sollte hinsichtlich der Anzahl und Vielfalt dem alkoholischen Getränkeangebot angepasst sein.
  • Das Alkoholfreie-Getränkeangebot wird im Betrieb attraktiv beworben und durch die Mitarbeiter aktiv verkauft
  • Das Alkoholfreie-Getränkeangebot wird wenn möglich auf Tischstehern, in der Getränkekarte, auf Plakaten, usw. besonders gekennzeichnet und hervorgehoben. Die Mitarbeitern empfehlen aktiv alkoholfreie Getränke.
  • Attraktive Preisgestaltung bei Alkoholfreie-Getränken
  • Eine preisliche Abstufung zwischen alkoholischen und alkoholfreien Getränken wäre wünschenswert. Für den Gast sollte erkennbar sein, dass das Alkoholfreie-Getränkeangebot insgesamt (nicht das einzelne Getränk) günstiger ist als das Alkoholische. Auf besonders preissensible Getränke ist besonders zu achten (zB Vergleich Bier/gespritzer Apfelsaft, Mineralwasser, usw.)
  • Strikte Einhaltung und Kontrolle des Jugendgesetzes und der Gewerbeordnung
  • Kein Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren, genaue Alterskontrollen, Einhaltung der Aufenthaltszeiten für Jugendliche in Gastbetrieben, besondere Kennzeichnung der gesetzlich verpflichtenden preisgünstigen Alkoholfreie Getränke,
  • Kein Alkoholausschank an erkennbar alkoholisierte Gäste
  • Verzicht auf Aktionen und Maßnahmen, die den exzessiven Konsum von Alkohol fördern
  • Gemeint sind z.B. Schleuderpreise bei alkoholischen (Misch)getränken, "happy hour" nur für alkoholische Getränke, Trinkanimation, bestimmte Werbeslogans (z.B. "Einladung zur Tequila-Night", "Jägermeister-Party", usw.)
  • Teilnahme an themenbezogenen Schulungen und Informationsveranstaltungen
  • Leitungspersonal und Kräfte im Service werden zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes geschult. In Rollenspielen werden typische Alltags- und Grenzsituationen nachgespielt. Damit erreichen wir eine höhere Sensibilität des Personals und stärken es bei den Auseinandersetzungen mit den jugendlichen Kunden.

Spezielle Schulungen und Angebote:

Dazu wendeten wir uns an Supermärkte, Kioske, Tankstellen, Getränkemärkte, Gaststätten, Ordnungsämter der Gemeinden, FestveranstalterInnen und MitarbeiterInnen der verbandlichen und offenen Jugendarbeit.

Die FestveranstalterInnen sowie das Verkaufs- und Kassenpersonal werden zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzgesetzes geschult. In Rollenspielen werden typische Grenzsituationen nachgespielt. Damit erreichen wir eine höhere Sensibilität der VeranstalterInnen und des Personals und stärken sie bei den Auseinandersetzungen mit den jugendlichen KundInnen.

Jugendleiterschulungen "Ohne geht’s besser"

Es werden regelmäßig Schulungen für die verbandliche und die offene Jugendarbeit angebote, in der es z. B. über Werbestrategien von Brauereien oder Getränkefirmen geht. Dazu werden Werbeplakte und Werbespots auf die eigene Wikung analysiert. Die Jugendleiter bieten dazu Alternativen an. Auch die Rauschbrillen kommen hier zum Einsatz. Wichtig ist uns die Vorbildfunktion der verantwortlichen Jugendleiter z. B. bei Freizeiten, eigener Umgang mit Alkohol sowie die gemeinsamen Vereinbarungen im Team,"Ohne ALK geht´s besser".

Ergebnisse und Erreichtes:

  • Das Angebot für FestveranstalterInnen und Ordnungsämter wurde sehr gut angenommen. Auch nach Rückmeldungen durch die Polizei haben sich die Schulungen bewährt, da weniger Auffälligkeiten bzgl. des Alkoholmissbrauchs und deren Folgeerscheinungen zu beobachten waren. Insgesamt konnte eine größere Verbindlichkeit hinsichtlich der Jugendschutzauflagen speziell für den Alkoholausschank erreicht werden.
  • Parties der kommunalen und offenen Jugendarbeit wurden auch ohne Alkoholausschank sehr gut angenommen.
  • Koordinierung, Vernetzung sowie Planung und Durchführung gemeinsamer Aktionen konnten wesentlich ausgebaut und verfestigt werden.
  • Durch die engere Vernetzung wurden auch die unterschiedlichsten Zielgruppen (siehe oben) erreicht.
  • Leider ist es uns nicht gelungen, mehrere Schulungen für Verkaufs- und Kassenpersonal umzusetzen, da die größeren Einzelhandelsgesellschaften eigene Schulungen hierzu anbieten. Eine erhöhte Sensibilisierung des Kassen- und Verkaufspersonals zur Alkoholabgabe an Jugendliche wurde trotzdem erreicht, was einzelne Kontrollen in den Gemeinden belegen.

 

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zu den Alkoholprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 11 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der (Ober-)Bürgermeister bzw. Landrat öffentlich für Ihren Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zu Ihrem Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept? (wenn ja, bitte als Anlage beifügen): 
ja
nein
C 21 Sind die Präventionsziele Ihres Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
Junge Erwachsene
Erwachsene
Senioren
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Obdachlose
Multiplikatoren
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Weitere
C 24 Ist Ihr Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Welche Maßnahmen zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum stehen in ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt?: 
Strategische Konzepte mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol
Maßnahmen zur Verhinderung des Rausch-Trinkens (Koma-Saufen, Binge Drinking)
Multiplikatoren-Fortbildung
Peer-Education
Streetwork und aufsuchende Hilfen
Beratung
Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Raum
Alkoholbeschränkungen/-verbote im öffentlichen Personennahverkehr
Abgabebeschränkungen bei Sport- und anderen Großveranstaltungen
Abgabebeschränkungen bei Karnevalsfeiern, Kirmes-, Schützen- und Volksfesten
Förderung von Punktnüchternheit und reduziertem Alkoholkonsum im Straßenverkehr
Dialog- und Mediationsverfahren, Konfliktmanagement
Erarbeitung von Leitfäden, Arbeitshilfen, Info-Material
Weitere
C 26 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 27 Welche öffentlichen Orte stehen im Fokus Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Quartier/Stadtteil
Besondere Straßen/Plätze
Spielplätze
Öffentliche Park- und Grünanlagen
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

Jugendzentren, Jugendverbände, Tankstellen, Einzelhandelsgeschäfte

C 28 An welche Settings und Einrichtungen knüpft Ihr Wettbewerbsbeitrag an?: 
Grundschule/Primarbereich
Hauptschule
Realschule
Sekundarschule
Gymnasium/Fachoberschule
Gesamtschule
Berufsschule
Ausbildungsstätte
Jugendeinrichtung
Senioreneinrichtung
Obdachloseneinrichtung
Sportverein
Weitere

C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik und -verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister bzw. Landrat
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Polizei
Weitere
Welche? (bitte benennen): 

KJR Starnberg

C 31 Welche verwaltungsexternen Akteure beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen
Krankenkassen
Krankenhäuser
Niedergelassene Ärzte
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Quartiermanagement
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Obdachlosenhilfe
Migrantenorganisationen
Selbsthilfeeinrichtungen
Veranstalter
Gastronomie
Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsoren
Stiftungen
Weitere
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Siehe Anlage "C 32"

C 33 Welche Laufzeit hat Ihr Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Werden bei der Umsetzung Ihres Wettbewerbsbeitrags von anderen entwickelte Projekte/Maßnahmen übernommen und eingesetzt?: 
ja
nein
C 37 Sind im Rahmen Ihres Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 

Gütesiegel "5 aus 7"

Anlagen

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Plakat "Wir HALTen uns daran"
Plakat "Wir HALTen uns daran"

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Plakat Aktionswoche "sei IN, trink mit Verstand"
Plakat Aktionswoche "sei IN, trink mit Verstand"

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Flyer Aktionswoche "sei IN, trink mit Verstand"
PDF icon 14_1506_1594_3303.pdf

14_1506_1594_3304.pdf

Flyer Gütesiegel "5 aus 7"
PDF icon 14_1506_1594_3304.pdf