Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Hintergung ist die wachsende Zahl von Fahranfängern bzw. Fahrschülern, die entweder erst gar nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden, oder die Fahrerlaubnis relativ rasch nach Erhalt wieder entzogen bekommen, weil ein THC-Konsum/THC-Missbrauch von der Staatsanwaltschaft an die Führerscheinstelle weitergeleitet wurde. Über gezielte und gleichzeitig flächendeckende Information durch Vorträge, Poster, Internet werden die entsprechenden Altersgruppen frühzeitig erreicht. So gelingt es, den allergrößten Teil der nicht abhängigen jungen Personen zu einer reflektierten selbstkritischen Position zu THC-Kosnum zu motivieren und ihnen - für den Fall einer beretis bestehenden Faherlaubnisproblematik- frühzeit die notwendigen Hilfestellunegn anzubieten, damit aus einem Fahrerlaubnisentzug bzw.der Nichtzulassung zur Führerscheinprüfung keine weiteren beruflichen, sozialen und rechtlichen Konsequenzen resultieren.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Anlass und Ausgangssituation
In jüngster Vergangenheit waren an jährlich über 42.000 Verkehrsunfällen Personen beteiligt, die entweder alkoholisiert waren oder unter dem Einfluss von Drogen standen. Besonders die Zahl der Jugendlichen, die unter Betäubungsmitteleinfluss am Straßenverkehr teilnehmen oder auch nur durch Konsum, Erwerb oder Besitz von illegalen Drogen polizeilich in Erscheinung treten, nimmt zu.
Neben den gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Drogenkonsum einhergehen, sehen sich die Betroffenen Konsequenzen ausgesetzt, die weitreichende Folgen für ihr privates und berufliches Leben haben können. Hierzu zählt die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt, das im Einzelfall einen Eintrag in das Führungszeugnis nach sich ziehen kann. Darüber hinaus drohen ernste Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, die von der Anordnung eines ärztlichen/medizinisch-psychologischen Gutachtens bis hin zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis reichen. Bei Fahranfängern kann die zweijährige Probezeit zudem um weitere zwei Jahre verlängert werden. Auch Personen, die noch nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen, aber schon polizeilich in Zusammenhang mit Drogendelikten in Erscheinung getreten sind, müssen bei Antragstellung für die Fahrerlaubnis mit derartigen Maßnahmen rechnen. Unter Umständen kann der Antrag sogar ganz abgelehnt werden.
Diese Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit haben für die Jugendlichen oft unüberschaubare Folgen, bis hin zum Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Grundsätzlich entstehen erhebliche Kosten (ca. 3.550,- €).
Im Rahmen der Offenen Sprechstunde des Suchthilfezentrums Gießen wurde das Beratungsangebot vermehrt von eben diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Anspruch genommen, die im Straßenverkehr mit Cannabis auffällig wurden und deren Fahrerlaubnis gefährdet bzw. bereits entzogen wurde. Häufig sind die um Rat suchenden nicht ausreichend über die Thematik informiert und sind sich folglich den kurz- und langfristigen Folgen ihres Konsums nicht bewusst.
Vor diesem Hintergrund brachte Herr Dr. Hündersen, Geschäftsführer des SuchtHilfeZentrums Gießen, im Herbst 2014 das Anliegen, eine entsprechende Präventionskampagne zu entwickeln, in die Arbeitsgruppe Sucht des Präventionsrates der Stadt und des Landkreises Gießen ein. Die Präventionskampagne „Fahren unter Einfluss von THC“ konnte schließlich ins Leben gerufen werden und wird seit Herbst 2015 aktiv umgesetzt.
Konzeption, Ziele und Zielgruppen / Vorgehen und Umsetzung
In Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Justiz, Polizei, Sucht und Fahrererlaubniswesen wurden Plakate und Flyer erstellt, die über die Risiken von Drogenkonsum am Steuer informieren. Zielgruppengerecht wurde auf dem Informationsmaterial ein sog. „QR-Code“ platziert, der Zugriff auf weitere Informationen ermöglicht. Die Plakate und Flyer sollen sowohl in Justiz- und Polizeibehörden zum Einsatz kommen, als auch Schulen und sonstigen Jugendeinrichtungen wie Jugendfeuerwehren, Jugendzentren, Sportvereinen und Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere sollen auch die 14-21 Jährigen eindrücklich auf die Gefahren von Drogen angesprochen werden, bevor sie in eine entsprechende Straftat verwickelt sind. Die vorrangigen Ziele der Kampagne sind somit die Gewährleistung sozialer, sowie die Sicherung/Wahrung beruflicher Integration.
Darüber hinaus wird das Staatliche Schulamt Gießen/Vogelsberg seine Beratungslehrkräfte für Sucht- und Drogenprävention zum Thema „Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr“ schulen. Die Beratungslehrer werden mit den Materialien vertraut gemacht, um diese im Unterricht mit Jugendlichen ab der 7. Klasse einzusetzen. Zur Vertiefung des Themas wird Herr Dr. Hündersen in die jeweiligen Schulen eingeladen, um dort im Rahmen eines Vortrags weitere Informationen zum Thema Cannabis im Straßenverkehr zu vermitteln.
„Fahren unter Einfluss von THC“ ist ein Projekt, welches auch im Rahmen des Kommunalkonzepts Suchtprävention angeboten wird und in dessen Gesamtkonzeption zur kommunalen Suchtprävention als suchtpräventive Maßnahme eingebunden ist. Bislang sind sieben Kommunen (Buseck, Biebertal, Lich, Linden, Lollar, Heuchelheim und Wettenberg) teil des Konzepts. Die Sitzungen des Koordinierungsausschusses Kommunale Suchtprävention tagen einmal im Quartal. Dort tauschen sich die beteiligten Jugendpflegen, gemeinsam mit dem Jugendschutzbeauftragten des Landkreises Gießen und der Fachstelle Suchtprävention sowie der Geschäftsführung des Suchthilfezentrums über die Bedarfe der Kommunen, die Intensivierung bestehender Projekte sowie die Umsetzung neuer Projekte aus. Eine langfristige und nachhaltige Implementation dieses Projektes ist in den beteiligten Kommunen vorgesehen und wird in einigen Kommunen bereits umgesetzt.
Innovationsgehalt
Innovativ an diesem Projekt ist vor allem, dass im Rahmen einer systematischen Kooperation unterschiedlicher Akteure eine neue Zielgruppe frühzeitig und flächendeckend durch den Einsatz unterschiedlicher analoger und digitaler Medien (Poster, Plakate, Internet) und in unterschiedlichen Institutionen (Schulen, Fahrschule, Sportvereine etc.) angesprochen werden kann. Jugendliche Führerscheinanwärter und solche, die bereits ihre Fahrerlaubnis besitzen, können durch diese Kampagne frühzeitig über die Konsequenzen von Cannabiskonsum informiert werden und eine selbstkritische, reflektierte Position zum Konsum von Cannabis einnehmen.
Ergebnisse und Erreichtes
Das Projekt konnte bereits in verschiedenen Arbeitskreisen, unter anderem auch im Koordinierungsausschuss Kommunale Suchtprävention, beworben werden. Eine Vielzahl an Postern und Postkartensätzen wurden in verschiedenen Institutionen verteilt. Ebenso konnte bereits eine Schulung für Beratungslehrer von Herrn Dr. Hündersen durchgeführt werden. Über 350 Schüler wurden bereits durch Vorträge von Herrn Dr. Hündersen erreicht. Für das Jahr 2016 sind bereits mehrere Vorträge an unterschiedlichen Schulen geplant.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags
C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags
C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
Führerscheinbehörde
Staatsanwaltschaft
Im Rahmen der Arbeit der AG Sucht innerhalb des Präventionsrates für Stadt und Kreis Gießen