Greifswald

Typ: 
kreisangehörige Stadt/Gemeinde
Einreichende Dienststelle: 
Regionalstelle für Suchtvorbeugung und Konfliktbewältigung (RSK) Anklamer Straße 15/16, 17489 Greifswald
Name des Ansprechpartners: 
Karin Böhme
Funktion des Ansprechpartners: 
Leiterin
Straße/Postfach: 
Markt 1, 17489 Greifswald
Postleitzahl: 
17489
Bundesland: 
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon des Ansprechpartners: 
03834510356
Telefax des Ansprechpartners: 
03834510356
E-Mail der Kommune: 
Internetadresse der Kommune: 
http://www.greifswald.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Grenzüberschreitendes Netzwerk in der Suchtvorbeugung für die Euroregion Pomerania

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

1. Problemsituation

1.1.

Auf dem Hintergrund zunehmender Probleme im Sozialbereich der Bevölkerung der Hansestadt Greifswald und des Landkreises Ostvorpommern sowie der Region Stettin (zunehmender Drogenkonsum, Drogenschmuggel, steigende Kriminalität, Arbeitslosigkeit, Ausländerfeindlichkeit) sind die Regionalstelle für Suchtvorbeugung und Konfliktbewältigung (RSK) und - unter nrrem Impuls - die Universitäten von Greifswald und Stettin entschlossen, im Bereich der primären Suchtvorbeugung als Gegenmaßnahme grenzüberschreitende und koordinierte Netzwerke aufzubauen.

1.1.1.

Örtliche Untersuchungen der RSK im Jahr 1997 (Befragung der Bevölkerung der Gemeinde Karlsburg zum Drogenproblem) haben gezeigt, dass die Bevölkerung insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Familie / Eltern und Schule / Lehrer / Schüler für wichtig hält.

Die Untersuchung zeigte, dass die Befragten (Bevölkerung der Gemeinde vom 14. bis 80. Lebensjahr) als wichtigste Maßnahmen zur Suchtvorbeugung sehen:

  • das Umfeld / die Lebensumstände als Einzelnes zu verändern,
  • den Einzelnen stark und widerstandsfähig zu machen und
  • Dealer härter zu bestrafen.

Daraus ergibt sich, stärker auf den Einzelnen Einfluss zu nehmen und das Lebensumfeld der Heranwachsenden bewusst und zweckmäßig und persönlichkeitsfördernd zu gestalten.

Die Untersuchung zeigt auch, dass besonders den Müttern, dann den Vätern und den Lehrern am meisten zugetraut wird, Kinder und Jugendliche vor dem Drogenkonsum zu schützen. Daraus ergeben sich dann auch besondere Anforderungen an die Kompetenzentwicklung auf diesem Gebiet von Eltern und Lehrern.

Ab 2001 werden im Schulbereich gravierende Veränderungen erfolgen. Im Schuljahr 2000/2001 wird die niedrigste Schülerzahl in Mecklenburg-Vorpommern eingeschult, und insgesamt wird bis zum Jahr 2010 die Schülerzahl weiter zurück gehen.

Diese Tatsache führt dazu, dass bereits ab 2001 Schulen zusammengelegt, Schulen aufgelöst und verstärkt Konzentrationen vorgenommen werden.

Diese Strukturveränderungen werden zu erhöhten Belastungen bei Schülern und Lehrern führen und somit vor allem auch neue Anforderungen an die Gestaltung der Lebensweise in den Stadtteilen und ländlichen Regionen stellen.

Dazu müssen rechtzeitig Maßnahmen zur zweckmäßigen Problembearbeitung der Heranwachsenden eingeleitet werden, wozu vor allem Maßnahmen der primären Suchtvorbeugung gehören. Entscheidend wird dabei sein, die soziale Kompetenz der Kinder und Jugendlichen rechtzeitig zu entwickeln und diese zu stabilisieren.

Diese strukturellen schulischen Veränderungen werden sich auch maßgeblich auf die Familien und ihren Umgang mit den Kindern auswirken.

1.1.2.

Die Untersuchungen des Kriminologischen Instituts der Universität Greifswald zeigen, dass die Kriminalität einher geht mit enormen Alkoholproblemen. Gerade frühzeitige Aufklärung und Bildung beeinflussen die Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen und stärken somit ihr Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen. Nicht hinreichende Stärkung der Heranwachsenden führt eher zu ausweichendem Verhalten und somit zu Suchtproblemen und häufig damit verbunden zu kriminellen Handlungen.

Vergleicht man den Aufwand für die Resozialisation krimineller Jugendlicher mit dem für die Suchtvorbeugung, wird offensichtlich, dass sowohl der personelle als auch finanzielle Einsatz unvergleichlich höher ist.

Berechnungen zu Ausgaben für 20 jugendliche Straftäter (16 bis 21 Jahre) der Hansestadt Greifswald mit erheblichen Alkoholproblemen haben ergeben, dass dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern je Person täglich 170,00 DM Unkosten entstehen. Rechnet man diese Kosten für ein Jahr, so bezahlt das Land 1.241.000,00 DM.

Deshalb ist es auch aus volkswirtschaftlicher Sicht geboten, mehr für die Jugendlichen im präventiven Bereich zu tun.

In Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 2 Millionen Einwohnern gibt es ungefähr 90.000 Alkoholkranke. Die Reduzierung dieser Anzahl würde nicht nur eine finanzielle Entlastung des Landeshaushaltes bedeuten, sondern auch die psycho-sozialen Belastungen der Betroffenen und Mitbetroffenen in starkem Maße reduzieren.

Zu Alkoholproblemen kommen immer mehr auch Probleme, die Jugendliche und junge Erwachsene mit illegalen Drogen haben.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht findet leider häufig immer erst statt, wenn die Probleme akut werden, wenn Hilflosigkeit der betroffenen Eltern, Politiker und helfender Institutionen sichtbar wird.

1.1.3.

Gerade in einer Grenzregion, wie es die Hansestadt Greifswald, der Landkreis Ostvorpommern und Stettin mit seinem Umfeld sind, wirken besondere Problembelastungen wie Kriminalität, Drogenschmuggel, Prostitution, Aidsprobleme u.a.

Polnische Partner aus Stettin führen als besondere Probleme in ihrer Region an, dass bereits 15 % der Jugendlichen Erfahrungen mit Drogen haben, davon sogar 1,5 % regelmäßig diese konsumieren und die Gewinnung von Neueinsteigern direkt durch Dealer an den Schulen erfolgt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls ein verstärktes Interesse am Konsum illegaler Drogen festzustellen. Die Probierbereitschaft ist bei den Jüngeren deutlich größer als noch vor einigen Jahren. 17 % der befragten Jugendlichen haben Erfahrungen mit Cannabisprodukten.

Das geplante Projekt soll sich deshalb den Zielgruppen Eltern, Lehrern und Jugendliche der beiden Grenzregionen vorbeugend gegen Suchtgefahren zuwenden. Sie sollen sensibilisiert und zu Aktionsträgern weitergebildet werden. Dabei kommt der "emotionalen Bildung" und der Förderung der Lebensqualität besondere Wichtigkeit zu.

1.2.

In unterschiedlichen Bereichen (Kultur, Wirtschaft, Aidsprävention) gibt es bereits vielfältige Beziehungen und Begegnungen der Menschen unserer Grenzregion. Diese Beziehungen sollen gerade hinsichtlich der Suchtprävention ausgebaut werden.

Die vorhandenen Unterschiede aufgrund gesellschaftlicher, politischer und kultureller Erfahrungen betrachten wir als eine Chance und Möglichkeit, voneinander zu lernen, uns wechselseitig zu bereichern und systematisch an der Bewältigung gemeinsamer Probleme zu arbeiten. Auch unterschiedliche bisherige Herangehensweisen bzw. Verhaltensweisen sollen überprüft und für die weitere Verwertung genutzt werden.

1.3.

Die bisherige Ausbildung zukünftiger Lehrer zeigt hinsichtlich der Suchtprävention große Defizite. Gerade diese Berufsgruppe benötigt aber eine besondere Kompetenz zur Suchtvorbeugung in doppelter Hinsicht. Einmal sind sie es, von denen Schüler ein verstärktes Engagement gegen den Drogenkonsum erwarten und große Einflussmöglichkeiten in der Institution Schule haben, und zum anderen wirken Lehrer in besonderer Weise im kommunalen Kontext in der Arbeit mit den Eltern und können als Multiplikatoren tätig werden.

Sowohl Lehrer als auch Studierende der Lehrämter erkennen den Mangel und suchen nach Möglichkeiten der eigenen Qualifizierung und der Praxisgewinnung auf diesem Gebiet.

Die RSK besitzt aufgrund jahrelanger Arbeit in der Suchtvorbeugung mit Schülern, Eltern und Lehrern umfangreiche Erfahrungen und ist somit ein geeigneter Partner, um die bestehenden Defizite auf diesem Gebiet mit abzubauen und aufgrund der hohen Akzeptanz in der Region in der Lage, mit den verschiedenen Adressatengruppen fachbezogen wirkungsvoll umzugehen.

1.4.

Aus dem notwendigen Bedarf präventiver Arbeit im Suchtbereich ergibt sich der Anspruch an eine breite Kompetenzentwicklung bei Kindern, Jugendlichen und Eltern. Diesem kann nur über die Entwicklung von Multiplikatoren, wozu vor allem Lehrer und Lehramtsstudenten gehören, entsprochen werden. Deshalb muss ihrer Befähigung bereits in der universitären Ausbildung gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hier sollen Studierende der Universitäten Stettin und Greifswald in enger Zusammenarbeit mit der RSK auf dieses wichtige Aufgabenfeld zielgerichtet vorbereitet werden und an jeweils sechs polnischen und deutschen Schulen Praktikamöglichkeiten erhalten. Dadurch können viele Schüler erreicht werden und eine wirksame Unterstützung durch kompetente und von ihnen angenommene Personen erhalten.

Bisher mussten die mit Suchtprävention beauftragten Basisinstitutionen (RSK) Pädagogen oder Lehrer erst nach Beendigung ihres Studiums für diese Dimension des Lehrerauftrages sensibilisieren und zur Mitarbeit gewinnen. Die durch dieses Projekt nun eingeleitete frühzeitige und praxisnahe Ausbildung schon während der Studienzeit sowie die Einbeziehung der Eltern in den gesamtgesellschaftlich orientierten Weiterbildungsprozess ist mit Sicherheit in ihrer Triade "Familie - Schule - Universität" als ein spezielles Ziel anzusehen.

1.5.

Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass Gleichaltrige einen besonderen Einfluss aufeinander nehmen und dadurch prägende Wirkungen ausüben. Aus diesem Grunde sind bereits an einigen Schulen Greifswalds und Ostvorpommerns Schülerpräventionsgruppen entstanden, die unter dem Motto "Schüler für Schüler" in der Suchtvorbeugung arbeiten. Dieser Prozess soll zielgerichtet befördert und neue Schülerpräventionsgruppen sollen gebildet werden.

1.6.

Da nach Untersuchungen den Eltern von den Kindern eine hohe Beratungskompetenz zuerkannt wird, diese sich aber selbst nicht hinreichend befähigt fühlen, brauchen sie eine besondere Unterstützung, um diesem Anspruch ihrer Kinder gerecht werden zu können. Deshalb sollen spezielle Elternkurse (Elterntraining) angeboten und Zusammenarbeitsformen mit ihnen entwickelt werden.

1.7.

Um die Wirksamkeit des Projektes und die seiner einzelnen Bestandteile prüfen und einschätzen zu können, ist eine Evaluation erforderlich. Diese muss mit Hilfe von quantitativen und qualitativen Erhebungsinstrumenten vorgenommen werden. Erst eine solche Einschätzung kann Aufschluss über die Zweckmäßigkeit des geplanten Vorhabens und Vorgehens geben und Schlussfolgerungen über eine Fortführung bzw. Verstärkung solcher Maßnahmen ermöglichen. Da dieses Projekt eine Zusammenarbeit polnischer und deutscher Partner (und eventuell schwedischer Partner) einschließt und unterschiedliche regionale, gesellschaftliche, kulturelle, soziale und ökonomische Bedingungen vorherrschen, kann geprüft werden, in wieweit sich allgemeingültige Arbeitsformen und Vorgehensweisen identifizieren lassen bzw. worin spezifische Unterschiede bestehen. Dadurch kann es möglich sein, dass die in der Region Pomerania gewonnenen Erfahrungen für andere Grenzregionen bedeutsam und von ihnen genutzt werden können.

Durch die Mitgliedschaft der RSK in der UNIPREV (United Prävention -internationaler Zusammenschluss von Berufskollegen in gemeindeorientierter primärer Suchtvorbeugung aus elf west- und osteuropäischen Ländern) wäre die Möglichkeit gegeben, diese in der Region Pomerania gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bereitzustellen und auf einem internationalen Kongress im Jahre 2002 in Greifswald zu diskutieren. Dadurch würde unsere Region an Ansehen gewinnen können und sich in den Verbund des europäischen und internationalen Bemühens um die Suchtvorbeugung konstruktiv einbringen.

1.8.

Um die Projektergebnisse verwertbar und für viele Interessierte nutzbar zu machen, soll ein Abschlussbericht in polnischer und deutscher Sprache erstellt werden.

2. Kurze Ziel- und Projektbeschreibung

2.1.

Ziel des Projektes ist die Stärkung der Heranwachsenden (Entwicklung der sozialen Kompetenz, des Selbstwertgefühls, der Kommunikationsfähigkeit und der emotionalen Bildung) durch vernetzte Arbeit in einer Region, durch das Zusammenwirken der mit den Kindern und Jugendlichen umgehenden Personen. Deshalb sollen in speziellen Kursen zukünftige Lehrer und in spezifischen Kursen Eltern und Schüler mit der Suchtvorbeugung vertraut gemacht werden.

Dadurch soll ein wichtiger Beitrag zur kommunalen Gesundheitsvorsorge geleistet werden.

Anliegen des Projektes ist es im Besonderen, die Universitäten stärker in den Prozess der primären Suchtvorbeugung einzubinden und Studierende zu qualifizierten Multiplikatoren in der Suchtvorbeugung auszubilden. Die Ausbildung soll so gestaltet werden, dass in beiden Ländern Studierende für ihr Berufsfeld "Schule" praxisnah ausgebildet werden. Dieser Weg kann langfristig dazu führen, frühzeitig Suchtgefahren zu erkennen und ihnen vorbeugend begegnen zu können. Das erfordert einerseits, dass die Voraussetzungen der beiden Grenzregionen berücksichtigt und andererseits die Wirkungen in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen geprüft werden.

Im Rahmen dieses Projektes kommt den teilnehmenden Schulen hinsichtlich der Umsetzung der Aspekte der Suchtvorbeugung eine besondere Relevanz zu. Sie sind die Orte, an denen unterschiedliche Arbeitsformen der praktischen Suchtvorbeugung zur Wirkung kommen und das Tätigkeitsfeld für die in der Suchtvorbeugung Ausgebildeten darstellen. Dazu bedürfen die Schulen auch einer besonderen Unterstützung zur Schaffung der erforderlichen Bedingungen.

2.2. Daraus ergibt sich folgende Vorgehensweise:

2.2.1.

Es muss ein Curriculum entwickelt werden für die Ausbildung der Fach- und Methodenkompetenz bei den Studierenden hinsichtlich der Suchtvorbeugung. Dieses schließt ein:

  • Grundkurs
  • Aufbaukurs
  • Erprobungsfeld (Praktika)

2.2.2.

Die Gestaltung der Ausbildung in Form von Kursen als Blockveranstaltungen mit polnischen und deutschen Teilnehmern gemeinsam, so dass danach auch unterschiedliche Erfahrungshintergründe und Erkenntnisse berücksichtigt werden können.

2.2.3.

Die Gestaltung von Maßnahmen, Vorhaben und Projekten in Form von Praktika sollen den Teilnehmern der Kurse Möglichkeiten der Erprobung bieten.

2.2.4.

Alle Maßnahmen, die hier spezifisch zur Suchtvorbeugung realisiert werden, sollen sich einordnen in das Handlungsspektrum der jeweiligen Schule. Deshalb sind dafür an der jeweiligen Schule die materiellen und personellen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.

2.2.5.

Zur effektiveren Umsetzung der schulischen Suchtprävention mit Hilfe der Studierenden brauchen auch die an der Schule tätigen Lehrer Grundkenntnisse zur Suchtvorbeugung. Aus diesem Grunde wird es als wesentlich erachtet, auch Lehrer zu schulen bzw. Schüler höherer Klassen in die Suchtvorbeugung mit einzubeziehen.

2.3.

Während der Ausbildung erhalten die Studenten die Möglichkeit, das Gelernte mit Eltern, Schülern und Lehrern unter der Anleitung von Mentoren in sechs Schulen je Land auszuprobieren. Am Ende der zweijährigen Projektarbeit erhalten sie einen Qualitätspass.

Die vernetzte Arbeit "Universität - Schule - Familie" soll in der Grenzregion Greifswald und Stettin zu einer dauerhaften Struktur auf- und ausgebaut werden. So soll verhindert werden, dass Suchtvorbeugung nicht ausschließlich als Aufgabe der Schule gesehen wird.

3. Projektziele

Nr.

ZIELGRUPPE

.KURZ- UND MITTELFRISTIGE ZIELE

FERNZIELE

l.

UNIVERSITÄTEN

Greifswald + Stettin Philosophische Fakultät

   
 

1.1. Professoren -

in den beiden Universitäten der primären Suchtvorbeugung einen dauerhaften Platz im Curriculum der auszubildenden Lehramtsanwärter einräumen - Vernetzte Zusammenarbeit der beiden Universitäten mit örtlichen Präventionsinstitutionen fördern - Intensivierung der internationalen und vernetzten Zusammenarbeit der beiden Universitäten auf dem Gebiet der Suchtvorbeugung

der Vernetzung von "Universität-Schule-Familie" in Greifswald und Stettin eine dauerhafte Struktur geben

 

1.2. Studenten

Befähigung von 30 Studenten in Greifswald und Stettin, schulische Suchtprävention praktisch durchzuführen - ein Beitrag zur Entwicklung sozialer Handlungskompetenz

Lehrer, die in ihren Schulen praxis-und schülernahe Suchtvorbeugung durchführen können

2.

SCHÜLER

   
 

2.1. Schüler der 12 Projektschulen

(jeweils die 5. Klassen)

- bewusstere Auseinandersetzung der Schüler mit Werten ihrer sozialen Umwelt

- Aufzeigen von Wegen zur Erhöhung der Lebensqualität ohne Konsum von illegalen Drogen und ohne Missbrauch von gewissen legalen Suchtstoffen; - Förderung des Selbstwertgefühls der Schüler durch Stärkung ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Vermittlung von Techniken zur Konfliktbewältigung bei Beachtung altersspezifischer Besonderheiten

Junge, verantwortungsbewusste Bürger, die ihr Leben meistern können

 

2.2. Interessierte Schüler der oberen Klassen

Schulung von interessierten Schülern zu einer engagierten Peergruppe-Beratungsschüler

Schüler arbeiten für und mit Schülern in der Suchtvorbeugung

3.

LEHRER DER PROJEKTSCHULEN

Förderung der Motivation, der Handlungsfähigkeit für vernetzte schülernahe Suchtvorbeugung sowie der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Studenten (Praktika), Beratungsschülern und Eltern

Vernetzung der Projektschulen für koordinierte Suchtvorbeugung

4.

ELTERN DER PROJEKTSCHULEN

Befähigung von interessierten Eltern für lebensnahe Suchtvorbeugung in der eigenen Familie im Rahmen eines Ekerntrainings Befähigung interessierter Eltern, andere Eltern im Bekanntenkreis zu motivieren

Förderung und Vernetzung der bestehenden schulinternen Elternakademien

5.

BEVÖLKERUNG ÖFFENTLICHKEIT

- Gezielte Kenntnisse über aktuelle Gefahren von legalen und illegalen Drogen und Abhängigkeiten vermitteln - Einstellungen für gesündere und bewusstere Lebensqualität vermitteln - Bei allen Projektbeteiligten Reflektionen anregen zur Gestaltung kommunaler Suchtprävention

Erkennen, dass Suchtvorbeugung jedermanns Sache ist

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

ja, Anlage 1

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • Verwaltung
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

nein

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

Die bisherige Ausbildung der Lehrerstudenten zeigt hinsichtlich der Suchtvorbeugung große Defizite. (siehe Wettbewerbsbeitrag Pkt. 1.3)

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

Die Universitäten Greifswald und Stettin werden stärker in den Prozess der primären Suchtvorbeugung eingebunden. Dazu wird ein verbindliches Curriculum erarbeitet.

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

Die Studierenden benötigen in der Suchtvorbeugung eine besondere Kompetenz: verstärktes Engagement gegen den Drogenkonsum in der Schule (siehe Pkt. 1.3.)

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Eltern (Mütter/Väter)
  • Lehrer / Lehrerinnen
  • Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen
  • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen
  • Studentinnen / Studenten (Schwerpunkt)
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Schulen
  • Universitäten Greifswald und Stettin (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Sozial- und Gesundheitsamt (federführend)
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Schule
  • Sonstige
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Pomerania
  • Staatliche Einrichtungen
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Projektgruppe
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

2000

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2002

Dabei Handelt es sich nach der Konzeption um ein:: 

Das Projekt ist für 2 Jahre konzipiert (siehe Anlage 4, 5. Zeitschiene)

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

wahrscheinlich gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, -Der Einsatz von Studenten als Multiplikatoren in der Suchtprävention -Entwicklung eines Curriculums -Pomeraniaprojekt der Universitäten Greifswald und Stettin

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

ja, Studenten / Studentinnen

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

Die Ausbildung der StudentenInnen nach dem neuerstellten Curriculum in Grund- und Aufbaukurs sowie Schulpraktikum könnte künftig fester Bestandteil der Ausbildung an den Universitäten Greifswald und Stettin werden. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet, extern evaluiert und international genutzt

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja, 1993

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja, Wettbewerbsbeitrag (S.2 Pkt. 1.1.1; S.3, Pkt.1.1.2; S.4 Pkt.1.1.3)

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Konzept der Gesundheitsförderung
  • Konzept der Lebenskompetenzförderung
  • Konzept des sozialen Lernens
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Andere, Schulungen zur emotionalen Intelligenz
  • Protektive Faktoren, Kompetenzentwicklung bei Studenten als Multiplikatoren z.B. Selbstkompetenz, Handlungskompetenz, Sozialkompetenz
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

-jeder Student erhält für Veranstalltungen an den Schulen einen Präventionskoffer -Fachliteratur zur Suchtprävention -Foto, Video, Internet, (Homepage der RSK), Presse, Rundfunk

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

Grund- und Aufbaukurs sowie Schulpraktika (Anlage 1, Pkt. 2.2)

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

ja, bis zu 3 Jahre

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

30