Breisgau-Hochschwarzwald

Typ: 
Landkreis
Einreichende Dienststelle: 
Kreisjugendamt FB 231
Name des Ansprechpartners: 
Gabriele Ruck
Funktion des Ansprechpartners: 
Kommunale Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Telefon des Ansprechpartners: 
0761 2187548
Telefax des Ansprechpartners: 
0761 218710548
E-Mail des Ansprechpartners: 
Gabriele.ruck@breisgau-hochschwarzwald.de
Internetadresse der Kommune: 
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Aussiedler SUCHT Integration" - Suchtprävention mit und für russischsprachige Migranten

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

suchtprophylaxe - neue wege IM landkreis

Herausgegeben vom Aktionskreis Suchtprophylaxe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Text + Redaktion: Josef Mast

Mitglieder Im Aktionskreis Suchtprophylaxe:

  • Renate Schmidt - Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung In der Stadt Freiburg und Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Dorothea Schwelgel - Barmer Ersatzkasse, Freiburg Josef Mast - Beauftragter für Suchtprophylaxe Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald N.N. - Bezirksärztekammer Südbaden , Freiburg Rudolf Schmidt - Bildungsberatungsstelle des Oberschulamtes Freiburg
  • Paula Kracke - Elternkreis gefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher Freiburg e.V.
  • Therese Koch - Eltern Selbsthilfe für Eltern von drogengefährdeten und drogenabhängigen Jugendlichen Freiburg e.V. Gabriele Seidel - Beratungsstelle für Eltern. Kinder und Jugendliche des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, Mullheim
  • Bernd Pflüger - Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald Franz Knaus - Kreisjugendamt Breisgau-Hochschwarzwald Lothar Böhler - Liga der Freien Wohlfahrtsverbände des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Herbert Glaser - Polizeidirektion Freiburg Jean-Marie Hoegel - Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle des Badischen Landesverbandes gegen die Suchtgefahren Freiburg e.V.
  • Uwe Krause-Straky - Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des CV In Freiburg Stefan Bürkle - Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des CV In Titisee-Neustadt Hans-Joachim Abstein - Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle der AGJ Mullheim Martin Hagele - Staatliches Gesundheitsamt Freiburg Uwe Nowak - Staatsanwaltschaft beim Landgericht Freiburg

Geschäftsführung: Beauftragter für Suchtprophylaxe, Stadtstraße 2,7800 Freiburg Telefon 0761/2187-548, Telefax 0761/30891

Freiburg i.Br. 1992

A. Zusammenfassung

Die Entwicklung der Bevölkerung in den westlichen Industrieländern vollzieht sich in einem offenbar immer schnelleren Wechsel von Normen, Werten und Haltungen. Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bewirkt diese Entwicklung, daß immer mehr Personen die Anpassung an die Realität nur schwer gelingt und daß zunehmend durch suchtartige Verhaltensweisen oder durch Stoffe mit Suchtpotential versucht wird, Unlust zu vermeiden oder Lust zu gewinnen. Art und Intensität der daraus resultierenden Abhängigkeiten zeigen zunehmend komplexere Krankheitsbilder. Prophylaxe, und damit der Versuch negative Entwicklungen zu verhindern, erschöpfte sich bisher in Einzelveranstaltungen unterschiedlicher Träger. Ein Gesamtkonzept für größere Bevölkerungsteile gab es bisher nicht. Die Wirkung der bisherigen Prophylaxe war, bezogen auf die ganze Bevölkerung im Landkreis, eher mangelhaft. Die Beteiligten am Aktionskreis Suchtprophylaxe sehen einen Neuansatz in der Suchtprophylaxe vor allem in folgenden Punkten:

  1. Der Aktionskreis Suchtprophylaxe soll der Dreh- und Angelpunkt für Information und Aktivitäten werden.
  2. Die Prophylaxe erfolgt nicht stoffspezifisch sondern ursachenorientiert.
  3. Die Wirkung der Prophylaxe muß flächendeckend und professionell geplant und durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit andern Stadt- und Landkreisen ist notwendig.
  4. Prophylaxe muß auf die Lebenssituation der Zielgruppen abgestellt sein und in Netzwerkstrukturen erfolgen.

Der konkrete Teil der "neuen Wege" sieht für und mit den zu erreichenden Zielgruppen -wie z.B. Kindergarten, Schule, offene und verbandliche Jugendarbeit, ambulante- und stationäre Beratungs- und Behandlungsstellen, Volkshochschulen etc.- Fortbildungen und Informationsangebote vor.

Zielgruppenübergreifend sind unterschiedliche Werbemaßnahmen geplant wie Prospektreihen, Infotafeln, Artikel- und Anzeigenreihen, Alkoholfreie Bar, Kinder- und Jugendtage, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, etc. Hiermit soll die Öffentlichkeit kontinuierlich zum Thema Prophylaxe sensibilisiert werden.

In der Vernetzung mit allen in der Prophylaxe tätigen Organisationen, Behörden und Interessierten soll eine "Imageumkehr" zum Thema Sucht und Abhängigkeit erzielt werden.

B. Gesamtbeschreibung/Ausgangsbasis

1. Sechs Beispiele aus dem Landkreis

Walter K' , 26 Jahre, Mechaniker, seit 4 Jahren drogen- und medikamentenabhängig, ledig, lebt bei den Eltern, ist außer Scene-Kontakten und Familie isoliert, derzeit Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Rezeptfälschung, wird derzeit "grau" substituiert, greift aber immer noch auf Heroin zurück, hat ca. 15.000.-DM Schulden, lebt von Arbeitslosengeld, ambulante Therapie gescheitert.

Jennifer B- , 14 Jahre, Hauptschülerin, offener Charakter, 5 Geschwister, davon drei außer Haus; Mutter alleinerziehend; im letzten Jahr verstärkt Schwierigkeiten in der Schule; sucht schon fast verbissen nach einem Freund; in der Jugendarbeit aufgefallen durch Rauschzustände; nimmt im Kreis ihrer Freundinnen Medikamente und Alkohol, um die Wirkung zu verstärken.

Helene S' , 48 Jahre, Krankenschwester, seit 10 Jahren alkohol- und medikamentenabhängig, seit 1988 geschieden, zwei ältere Kinder leben außer Haus, lebt mit 18jährigem Sohn alleine, ist im Dienst öfters aufgefallen, Abmahnung durch den Arbeitgeber.

Klaus N' , 38 Jahre, Chauffeur, seit 9 Jahren alkoholabhängig, verheiratet, kinderlos, hohe Schulden durch Tod der Eltern, arbeitet viel, hat wenig Möglichkeiten sich zu entspannen, trinkt, um zu entspannen und zu vergessen, lebt ansonsten unauffällig, bei jährlicher medizinischer Eignungsprüfung aufgefallen.

Elvira B' , 51 Jahre, Hausfrau, seit 26 Jahren verheiratet, selbst nicht abhängig, Vater war Alkoholiker, Ehemann ist Beamter und alkoholabhängig ohne Krankheitseinsicht, Ehefrau hat immer alle Probleme der Familie ausgeglichen, jetzt selbst psychosomatisch erkrankt, spürt daß sie körperlich völlig am Ende ist.

Michael R- , 18 Jahre, Kfz-Lehrling, Eltern leben in Scheidung, Einzelkind, hatte bisher keine Freundschaft zu einem Mädchen, eher unauffällig. Starke Bindung zu einer Clique Gleichaltriger; raucht gelegentlich Haschisch in der Gruppe; massiver Mißbrauch von Alkohol; trinkt, um offen zu sein und bei Mädchen anzukommmen. In der Freizeit meistens stark alkoholisiert.

Namen und Verlaufsunrelevante Daten wurden geändert.

2. Bedingungsrahmen

Alle Tätigkeiten im Rahmen der Suchtprophylaxe müssen in einem gesamtgesellschaftlichen Rahmen gesehen werden. Insbesondere scheint die Situation von Kindern und Jugendlichen heute durch eine Infragestellung bisher längerfristig gültiger Ideologien und Bezugspunkte der Erwachsenen gekennzeichnet, die in der Vergangenheit offenbar für besser vermittelbare und nachvollziehbarere Lebenshaltungen und Erziehungsmuster gesorgt haben.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind derzeit von den unterschiedlichsten Entwicklungen beeinflußt, zum Beispiel:

  • Vermehrt aufkommenden Zukunftsängsten;
  • Sinnlosigkeitsphantasien;
  • Werteverlust und Wertewandel;
  • Erziehungsschwierigkeiten von Seiten der Eltern;
  • kulturellen Verschiebungen;
  • gesellschaftspolitischen Veränderungen;
  • Paradigmenwechsel in sozialen Bindungen;
  • überwiegend marktwirtschaftlicher Ausrichtung des Lebens;
  • Ökonomisierung zwischenmenschlicher Beziehungen u.s.w.

Neben einer zunehmenden eindimensionalen Ordnung des eigenen Lebens in Beruf und Familie und einer mangelhaften Wahrnehmung im nahen und weiteren Umfeld sind es besonders die Vermittlung von Informationen und Werten aus zweiter Hand (z.B. durch Medien), die das Lernen und Ausbilden einer souveränen Identität behindern.

Ein noch nie dagewesener schneller Wechsel von Paradigmen erfordert nicht nur, sich auf , eine neue grundsätzliche Sichtweise von Zusammenhängen einzustellen, sondern auch zu akzeptieren, daß der Wechsel selbst von Dauer ist, und somit ein eigenes Paradigma darstellt.

3. Aktuelle Situation des Mißbrauchs in Baden-Württemberg *

Nach den Schätzungen der in der Suchtkrankenhilfe tätigen Verbände ist für Baden-Württemberg bereits von 230 000 bis 250 000 Alkoholabhängigen auszugehen. Nach Angaben der Landesstelle gegen die Suchtgefahren gibt es in Baden-Württemberg 40 000 bis 70 000 Medikamentenabhängige. Eine typische Form des Mißbrauchsverhaltens ist der Mischkonsum verschiedener legaler und illegaler Suchtmittel. Der Einstieg in den Bereich der illegalen Drogen erfolgt in der Regel über Alkohol, Medikamente und Tabakerzeugnisse. Vorrangige Bedeutung haben im Bereich der illegalen Drogen Cannabisprodukte (Haschisch und Marihuana); Heroin; Kokain sowie vollsynthetische Drogen, vor allem Amphetamine.

Die Verbreitung von Heroin und Kokain, aber auch von vollsynthetischen Drogen nimmt deutlich zu. Für Baden-Württemberg ist von 10 000 bis 12 000 Abhängigen von harten Drogen auszugehen (September 1990). Die Anzahl der Dauerkonsumenten wird in Baden-Württemberg auf 250 000 geschätzt. Bei jungen Menschen im Alter von 12-24 Jahren hat eine repräsentative Untersuchung aus dem Jahre 1988 für Baden-Württemberg folgende Daten ergeben:

Alkohol

Der Anteil junger Menschen, die regelmäßig Alkohol trinken, liegt bei 19 %. Alkoholgefährdet oder bereits vom regelmäßigen Konsum abhängig sind 3 % aller jungen Menschen. Bei knapp einem Fünftel der 12 - bis 13 jährigen, bei drei Vierteln der jungen Männer sowie bei knapp zwei Dritteln der jungen Frauen der Altersgruppe der 21 - bis 24 jährigen gehört der Alkoholkonsum im Freundeskreis zum gewohnten Verhalten.

Medikamente

Unter den jungen Menschen finden sich 13 % regelmäßige, weitere 53 % gelegentliche Verwender. Bei den regelmäßigen Konsumenten dominieren die jungen Frauen mit 54 % gegenüber 46 % Männern.

Illegale Drogen

Rund jeder zehnte junge Mensch ist oder war Konsument von illegalen Drogen. Gut ein Drittel dieser Teilgruppe konsumierte zur Zeit der Untersuchung illegale Drogen, während 62 % ihre Erfahrungen früher gesammelt haben. Von den Erfahrungen mit illegalen Drogen

sind nach der Intensität einzustufen: 55 % als Probierer, 28 % als schwache und 17 % als starke Konsumenten. Die am häufigsten verwendeten illegalen Drogen sind Halluzinogene, unter denen Haschisch und Marihuana dominieren.

Dazu kommen noch die vielen Menschen, die an anderen psychosozialen Störungen leiden (von Eßstörungen über Rauchen/Nikotinmißbrauch, pathologisches Spielverhalten bis zu anderen vergleichbaren Verhaltensweisen, die ebenfalls häufig als Sucht bezeichnet werden). Ihre Zahl ist nicht verläßlich zu schätzen, da einmal die Experten von unterschiedlichen Definitionen ausgehen und zum anderen eine hohe Dunkelziffer anzunehmen ist.

4. Auswirkungen der Suchtmittelabhängigkeit

An individuellen Auswirkungen sind vor allem zu nennen:

  • Verlust von sozialen Bindungen;
  • Auseinanderbrechen von Ehe und Familie;
  • somalische, psychische und psychiatrische Komplikationen;
  • Aufgabe oder Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes;
  • Abbruch der schulischen Ausbildung;
  • Aufgabe oder Verlust der Wohnung;
  • Verschuldung;
  • vorzeitiger Tod.

Dazu kommen kriminelle Handlungen, die unmittelbar mit dem Mißbrauch von Suchtmitteln zusammenhängen:

  • Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz einschließlich Beschaffungsdelikten bei Mißbrauch von illegalen Drogen;
  • Straßenverkehrsdelikte durch Mißbrauch von Alkohol und Medikamenten sowie Gebrauch von illegalen Drogen;
  • Folgekriminalität wie z.B. Körperverletzungsdelikte und andere Gewalttaten, die insbesondere mit einer Steigerung des Aggressionspotentials bei Suchtmittelmißbrauch

einhergehen.

In allen Bereichen ist eine hohe Dunkelziffer zu berücksichtigen. Der Suchtmittelmißbrauch hat erhebliche, die Volkswirtschaft belastende Auswirkungen. Exakt lassen sich diese Aufwendungen nicht beziffern. Die Aufwendungen von:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenkassen
  • Rentenversicherungsträgern
  • Sachversichern
  • Sozialhilfeträgem
  • Unternehmen,

die im engeren Sinne mit dem Suchtmittelmißbrauch zusammenhängen, liegen in Millardenhöhe.

5. Aktuelle Situation im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Eine genaue Zahl der im Landkreis betroffenen Personen ist nicht zu benennen. Die einzelnen zum Thema arbeitenden Organisationen und Institutionen decken thematisch und regional nur Teilbereiche ab. Da bezogen auf das Land Baden-Württemberg die sozialen Strukturen im Schnitt nur unwesentlich abweichen, soll hier die zuvor genannte repräsentative Untersuchung unter 12-24 jährigen von 1988 in Baden-Württemberg (siehe Seite 8) teilweise prozentual auf den Landkreis umgerechnet werden. Bezogen auf die Einwohnerzahl des Landkreises (1989) von ca. 217 000 ergibt sich folgende Schätzung:

Alkohol

Die Zahl der jungen Menschen (12 - 24 Jahre) im Landkreis, die regelmäßig Alkohol trinken, liegt bei ca. 6 600. Alkoholgefährdet oder bereits vom regelmäßigen Konsum abhängig sind ca. l 000. Bereits bei knapp 400 der 12-13 jährigen gehört der Alkoholkonsum im Freundeskreis zum gewohnten Verhalten. Ebenso bei ca. 5 300 jungen Männer und bei ca. 3 700 jungen Frauen der Altersgruppe der 21 - 24 jährigen.

Medikamente

Bezogen auf die untersuchte Altersgruppe ergeben sich ca. 4 500 regelmäßige, weitere ca. 18 000 gelegentliche Verwender im Landkreis. Bei den regelmäßigen Konsumenten dominieren die jungen Frauen mit ca. 2400 Personen gegenüber ca. 2 100 Männern.

Illegale Drogen

Die Einschätzung ist hier bedingt durch die ausschließliche Illegalität von Handel und Konsum sehr schwierig. Die folgenden Zahlen orientieren sich an Aussagen der Kriminalpolizei vom Oktober 1991 und werden auch für das Stadtgebiet Freiburg genannt:

Heroin

  • Stadt Freiburg ca. l 000
  • Region Breisach ca. 200
  • Region Müllheim ca. 300
  • Region Titisee-Neustadt ca. 100
  • Cannabisprodukte
  • Stadt Freiburg ca. 6 500
  • Region Breisach ca. l 200
  • Region Müllheim ca. 2 000
  • Region Titisee-Neustadt ca. 650

6. Bisheriges Angebot an Prophylaxe

In den letzten Jahren wurden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einzelne Veranstaltungen und Projekte von unterschiedlichsten Trägern durchgeführt, wobei keine abgesprochenen einheitlichen Ziele angestrebt wurden. In der Regel waren nur kleinere Zielgruppen die Adressaten, wie zum Beispiel Eltern eines Kindergarten oder einer Schulklasse, Schulklassen überhaupt oder ausnahmsweise eine ganze Schule, interessierte Verbände, interessierte Betriebe etc.

Teilinteressen und begrenzte Zuständigkeiten der am Thema Arbeitenden, nicht definierte oder bekannte Möglichkeiten sowie mangelnde Absprachen ließen die besten Absichten in ihrer gesellschaftlichen Gesamtwirkung ins Leere laufen. Umfassend geplante Tätigkeiten, die eine breite Schicht der Bevölkerung im Landkreis themengerecht erreichen, sind bislang nicht erfolgt.

Der vor zwei Jahren vom Jugendamt des Landkreises initiierte Aktionskreis Suchtprophylaxe, dem wesentliche Meinungsträger zum Thema angehören, hat im Herbst 991 seine erste gemeinsam geplante Öffentlichkeitsaktion mit dem Faltblatt: "Im Alkohol steckt der K.O." für junge Verkehrsteilnehmer durchgeführt.

7. Gesetzlicher Rahmen

Die besondere Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes im KJHG, gültig ab I.Januar 991.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Binder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber den Mitmenschen zuführen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

8. Die Zuständigkeit

Aufgrund der besonderen Rolle der Jugendämter in der Jugendhilfe und Jugendpflege sowie der Zuständigkeit nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts, gültig ab dem l. Januar 1991, sollte das Jugendamt des Landkreises die fachliche Koordination übernehmen und mit allen fachlichen Kräften die Durchführung realisieren.

Die Schaffung der Stelle eines "Beauftragten für Suchtprophylaxe", verbunden mit einem finanziellen Rahmen, bietet hierzu die geeigneten Voraussetzungen.

9. Neue Arbeitsformen

  1. Der Aktionskreis Suchtprophylaxe ist das geeignete Forum, mit allen im Bereich der Prävention tätigen Personen im Landkreis eine Wertung und Planung der Suchtprophylaxe vorzunehmen. Neben der Möglichkeit, sich kennenzulernen und Erfahrungen austauschen, besteht hier eine gute Basis, um umfassende, gegliederte und sowohl zielgruppenorientierte als auch zielgruppenübergreifende Arbeits- und Öffentlichkeitsformen zu initiieren und zu vernetzen.
  2. Die wesentlichen Inhalte der Prävention sind nicht stofflich orientiert, sondern emotional und informativ und zielen im wesentlichen auf die Stärkung der sozialen Kompetenz des Einzelnen oder von Gruppen.
  3. Die Außenwirkung der gesamten Prophylaxe muß flächendeckend und professionell geplant werden und erfolgen. Zur Durchführung müssen gegebenfalls Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die vom Jugendamt oder den Teilnehmern des Arbeitskreises nicht oder nur unzureichend geleistet werden können. Z.B.:
    • Teilaufträge für Graphiker
    • Satzaufgaben
    • größere Druckaufträge
    • Verteilung und Kleben von Plakaten
    • Übernahme vorhandener Materialien im Text- und Ausstellungsbereich, etc.

Die Abstimmung von verwendbarem Material mit anderen Jugendämtern ist zwingend erforderlich; die notwendige Finanzierung ist im Haushalt des Jugendamtes vorzusehen.

Eine auf die Lebenssituation der Zielgruppe abgestellte Planung und Durchführung der Prävention muß umfassend und in Netzwerkstrukturen erfolgen. Ermöglicht werden soll eine positive Bearbeitung des Themas, so daß im Ansatz von einer "Imageumkehr" gesprochen werden kann.

C. Projektierung für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Suchtprophylaxe - Neue Wege im Landkreis Breisgau - Hochschwarzwald

Gemeinden: 50

Einwohner: derzeit ca. 219000

Zeit: Schwerpunktthema für ca. 24 Monate

Zusammenarbeit von:

  • Kreisjugendamt
  • Beauftragter für Suchtprophylaxe
  • Aktionskreis Suchtprophylaxe
  • Multiplikatoren aus dem schulischen und außerschulischen Bildungsbereich
  • zuständigen Behörden
  • freien Trägem sozialer Institutionen
  • Betrieben
  • Privatpersonen
  • Überregionalen fachlichen Kooperations-partnern

Kosten:

ca. 30 000 DM / ca. 20 000 DM in den ersten 12 Monaten

(Eine Reduzierung um einzelne Schritte verringert die Kosten)

1. Zielgruppenorientierte Projekte

Hier werden alle strukturell notwendigen Zielgruppen, themengerecht und im Rahmen der Möglichkeiten der Gruppen, erreicht. Schwerpunkte sind die Vermittlung von Grundwissen zum Thema und die Darstellung der Möglichkeiten zur Hilfe im Landkreis.

1.1. Kindergarten

Für die Mitarbeiter der ca. 125 Kindergärten im Kreisgebiet werden nach Vorabsprache mit den Fachreferaten der Verbände und deren Fachberatern im Kreisgebiet Informationseinheiten im Rahmen ihrer Kleingruppentreffen angeboten. Planung und Durchführung erfolgt durch das Jugendamt.

Die inhaltliche Gestaltung zielt vor allem darauf ab, den Mitarbeitern in Kindergärten neben den Gesichtspunkten der Vernetzung und des Neuansatzes der Prävention Kenntnisse zu vermitteln, wie Erziehung, soziale Gegebenheiten, biologische und psychische Reifegrade, die Verbesserung einer Konsumerziehung sowie die pädagogische Grundeinstellung von Erwachsenen spätere Abhängigkeitsformen vermeiden oder fördern können.

Im Rahmen dieser Informationseinheit wird die Möglichkeit angeboten, daß auf Einladung des Jugendamtes ein Unterarbeitskreis "Suchtprophylaxe im Kindergarten" entsteht, der stellvertretend Möglichkeiten erarbeitet, wie und wo im Kindergarten dieses Thema besser und leichter umgesetzt werden kann.

Zur Begründung und Bewerbung dieses Projektteiles wird eine eigene Beschreibung, inhaltliche Begründung und thematische sowie zeitliche Gliederung erstellt.

1.2. Schule

Den Lehrern der 105 Grund- und Hauptschulen, der 8 Realschulen, 6 Gymnasien, sowie gegebenenfalls der 12 Sonderschulen im Kreis* (insgesamt ca. 1615 voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, ca. 22 000 Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Stand 9/88) wird in Kooperation mit dem Oberschulamt, dem Schulamt, sowie den Drogeninformationslehrern vor Ort, die Mitarbeit im Rahmen von pädagogischen Tagen an Schulen angeboten.

Inhaltlich soll den Lehrern im Kreisgebiet neben den bisherigen Angeboten des Oberschulamtes der Neuansatz sowie die Vernetzung der Prävention deutlich gemacht werden.

Im Rahmen der pädagogischen Tage sind auch Kenntnisse zu vermitteln, wie gegebenenfalls Erziehung, soziale Gegebenheiten, biologische und psychische Reifegrade, die Verbesserung einer Konsumerziehung sowie die pädagogische Grundeinstellung von Erziehenden spätere Abhängigkeitsformen vermeiden oder fördern können.

Im Rahmen dieser Informationseinheiten wird die Möglichkeit angeboten, daß in Zusammenarbeit des Jugendamtes gemeinsam mit dem Oberschulamt ein Unterarbeitskreis "Suchtprophylaxe in der Schule" entsteht, der stellvertretend Möglichkeiten erarbeitet, wie und wo in der Schule dieses Thema besser und leichter umgesetzt werden kann. Eine weitere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Oberschulamt und Schulamt ergibt sich bei Theaterprojekten, Tagungen der Drogeninformationslehrer und eventuell einer Schülerarbeitsgruppe zum Thema.

1.3. Offene und verbandliche Jugendarbeit

Die offene und verbandliche Jugendarbeit hat eine zentrale Bedeutung für die Suchtprophylaxe. Neben speziellen inhaltlichen Informationen direkt zum Suchtmittelmißbrauch sind insbesonders die Projekte als präventiv wirksam zu bewerten, die Erfolgserlebnisse vermitteln und damit auch Alternativen zum Drogenkonsum erlebbar machen. Somit sind in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit viele der bislang initiierten Tätigkeiten und Projekte in zweiter Linie auch Arbeiten innerhalb der Suchtprophylaxe.

a.) Die inhaltliche Bearbeitung des Themas Sucht

Hauptamtliche

Den innerhalb der offenen und verbandlichen Jugendarbeit hauptamtlichen Beschäftigten, ca. 25 Personen, wird unabhängig von ihrem Träger ein Seminar von 3 Tagen angeboten. Themen sind: stoffliche Abhängigkeiten, psychosoziale Hintergründe, ambulante Behandlung, stationäre Therapie und Selbsthilfegruppen. Zur Durchführung dieser Blockseminare werden neben dem theoretischen Teil der Besuch einer PSB, einer Fachklinik, das Gespräch mit Selbsthilfegruppen und mit Betroffenen geplant. Durchführende und Referenten sind die am Arbeitskreis beteiligten Personen und Institutionen.

Ehrenamtliche

Allen Gruppenleitern der offenen und verbandlichen Jugendarbeit innerhalb des Landkreises werden in einem 2 1/2-tägigen Wochenendseminar die theoretischen Hintergründe von Abhängigkeit in stofflicher, psychischer und physischer Sicht nahegebracht. Ambulante und stationäre Therapie sowie die Arbeit der Selbsthilfegruppen werden vorgestellt. Teil des Seminares ist die Aufführung eines Theaterstückes, z.B. des Odem-Theaters Freiburg, zur Suchtprävention, anhand dessen Präventionsmöglichkeiten und Konzepte in Jugendgruppen besprochen werden können. Den Gruppenleitern sollen die Vernetzung des Themas und die Hilfsmöglichkeiten im Landkreis bekannt sein.

b.) Erlebnisorientierte Angebote

Alle Projekte, die themenorientiert durchgeführt und öffentlich präsentiert werden, enthalten Möglichkeiten zu Erfahrungen von Erfolgserlebnissen und Selbstbestätigung und sind in zweiter Linie suchtpräventiv.

Somit ergibt sich neben dem Festhalten an den bisherigen Angeboten der offenen und verbandlichen Jugendarbeit eine enge Verzahnung mit der Kreisjugendpflege und der von ihr initiierten Projekte im Jahre 1992.

Derzeit sind in Vorbereitung:

  • Politische Bildung
  • Mädchenarbeit
  • Spiel und Erlebnis
  • Kinder- und Jugendkulturarbeit.
1.4. Beratungsstellen

Die Beratungsstellen in der Stadt Freiburg und im Landkreis sind je nach Schwerpunktsetzung ihres Trägers direkt oder indirekt mit der Suchtprophylaxe befaßt.

Direkt

  • Psychosoziale Beratung und Behandlung (Suchtberatung)
  • Beratung der Elternkreise
  • Beratung und Behandlung in Betrieben, Institutionen und Einrichtungen
  • Beratung in niederschwelligem Angebot usw.

Indirekt

  • Psychosoziale Beratung und Behandlung
  • Ehe und Familie
  • Jugendberatungsstelle
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Psychologische Beratungsstellen
  • Bildungsberatungsstellen usw.

a.) Im Rahmen der Suchtprophylaxe ist es wichtig, daß die Adressen und Hilfsmöglichkeiten der direkt und indirekt mit dem Thema Sucht befaßten Beratungsmöglichkeiten überall im Landkreis bekannt und zugriffsbereit sind.

b.) Die Mitarbeiter aller Beratungsstellen sind geeignete Multiplikatoren für Öffentlichkeitsformen wie Referate, Fortbildungen, Seminare etc. im Landkreis. Teile dieser Arbeit können innerhalb des Arbeitsauftrages dieser Stellen durchgeführt werden.

c.) Die Einrichtungen bieten durch ihren Besuch mit thematischen Zielgruppen die Möglichkeit, die Stellen bekannt zu machen, Schwellenängste abzubauen und thematische Hilfen vorzustellen. (Mitarbeiter von Kindergärten, Schulen, etc.)

d.) Die Stellen halten regional Informationsmaterial und audiovisuelles Material bereit.

1.5. Kliniken/Nachsorgeeinrichtungen

Die Fachkliniken im Landkreis sind je nach ihrer Schwerpunktsetzung direkt mit der Suchtprophylaxe befaßt. Ihre Struktur und räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, mit thematischen Zielgruppen vor Ort die Einrichtungen kennenzulernen und Berührungsängste gegenüber den Einrichtungen und deren Klientel abzubauen. Therapeutische Hilfen werden bekannt und das Gespräch mit Betroffenen vermittelt persönliche Bezüge.

In Seminaren, VHS-Veranstaltungen etc. zum Thema sollte jeweils eine ca. 3-stündige Einheit in einer stationären Facheinrichtung oder Nachsorgeeinrichtung geplant und das Gespräch mit Betroffenen gesucht werden.

1.6. Erwachsenenbildung (Mediothek)

Zum Thema Sucht und Abhängigkeit, Beratung, Therapie und Nachsorge, sowie zu den Randthemen Konsumerziehung, wirtschaftliche Grundlagen in Anbauländern etc., ist eine Auswahl des schriftlichen Informationsmaterials, geeigneter Bücher und audiovisueller Medien zu erstellen.

Eine Flut von Informationsangeboten ist vorhanden, die jedoch je nach Autor und Herausgeber zum Teil unübersichtlich und auch kontraproduktiv ist. Das Zusammmentragen des Materials zur Sichtung erfolgt durch die Mitglieder des Arbeitskreises Suchtprophylaxe. Die Begutachtung selbst erfolgt durch maximal 4 Personen aus dem Arbeitskreis, anhand eines zu erstellenden Kriterienkataloges. Zum Teil kann auf bereits bewertetes Material bekannter Institutionen Bezug genommen werden.

Ausgewähltes Informations- und audiovisuelles Medienmaterial soll zielgruppenspezifisch zusammengefaßt und den Gruppierungen im Landkreis zur Anschaffung angeboten werden.

Zusammenarbeit mit:

  • Kreisbildstelle
  • Stadtbibliotheken
  • Gemeindebibliotheken
  • kirchlichen Bibliotheken
  • Beratungsstellen
  • Oberschulamt
  • Drogeninformationslehrern usw.
1.7. Erwachsenenbildung (Bildungswerke, VHS etc.)

Diese Form der Erwachsenenbildung ermöglicht im Vorfeld, viele nicht direkt betroffene Personen zu erreichen und ihnen das Thema näher zu bringen. Zum Thema Sucht und Abhängigkeit sowie zu den Randthemen sollen alle Programme der Erwachsenenbildung im Landkreis durchgesehen werden. Gegebenenfalls sollten Vorträge, Wochenend-Veranstaltungen und Seminare initiiert werden, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Suchtmittel
  • Mensch
  • Umgang mit Konflikten
  • Kultur
  • Konsum
  • Erziehung
  • Philosophie usw.

Geeignete Referenten sollten gemeinsam von Jugendamt und Trägern der Erwachsenenbildung angesprochen werden.

2. Zielgruppenübergreifende Projekte

Die zielgruppenübergreifenden Aktivitäten sollen sich neben der Wissensvermittlung vor allem auf die Ursachen des Suchtmittelmißbrauches konzentrieren, mit folgender Absicht:

  • Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit
  • Emotionalisierung des Themas
  • das Thema Lebensqualität einzubeziehen
  • Prävention in den Vordergrund zu rücken
  • Hilfsmöglichkeiten vor Ort bekannt zu machen
  • Ichbezogenheit zum Thema zu erzeugen
  • Verhaltensänderungen anzustoßen
2.1. Prospektreihe

2.1.1. Kinder

Zentraler Prospekt (Faltblatt oder Broschüre) für Kinder von 6-12 Jahren. (Lustige kindergerechte Aufmachung mit kurzen Geschichten und Bildern aus der Welt der Kinder. Bezugsadresse und eine geeignete Telephonnummer, an die Kinder sich wenden können, sollen genannt werden).

Da die Erstellung eines eigenen Produktes zu aufwendig und zu kostspielig ist und überdies die corporate identity für Kinder nicht in dem Maße relevant ist, sollte auf ein Kindercomic der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zurückgegriffen werden. Diese sind in der Regel in größerer Stückzahl kostenlos erhältlich. Telephonnummer und Adresse können mit einem Stempel eingedruckt werden.

2.1.2. Jugendliche

Zentraler Prospekt (Faltblatt) für 12 - 18 jährige zum Thema "Lebenssituationen".

Jugendlichen sollen mit kurzen Texten bzw. Versen und graphischen Hilfsmitteln in Comicform, Kurzgeschichten zu ihnen bekannten Lebenssituationen erhalten in denen sie sich teilweise wieder erkennen können. Adresse und Ansprechpartner werden genannt.

Stichworte zum Inhalt:

  • Wer bin ich ?
  • Was will ich ?
  • Was wollen die anderen von mir ?
  • Wie bringe ich mich ein ?
  • Was will ich ändern ?
  • Wer kann mir helfen ?

Einfache Sprache im Jugendjargon, kurzer Text, bildliche Darstellungen, schwarzer Druck, farbiges Papier, große Stückzahl, geringer Preis, dichte Verbreitung, Ansprechpartner für Jugendprobleme.

Verbreitung:

  • Schulen
  • Jugendeinrichtungen
  • Jugendverbände
  • usw.

2.1.3. Erwachsene

Zentraler Prospekt (Faltblatt) für Erwachsene zum Thema "Konsum/ Freizeitgestaltung".

Erwachsenen sollen mit kurzem Text und graphischen Hilfsmitteln Informationen zum britischen Überprüfen der eigenen Konsumgewohnheiten gegeben werden. Die Freizeitgestaltung als Gegensatz zur Arbeitswelt soll hervorgehoben werden.

Stichworte zum Inhalt:

  • Wie konsumiere ich ?
  • Was brauche ich ?
  • Was tue ich für mich ?
  • Was möchte ich gerne ändern ?
  • Wenn ich Suchtprobleme habe,
  • Wer kann helfen ?

einfache Sprache, kurzer Text, bildliche Darstellungen, schwarzer Druck, farbiges Papier, große Stückzahl, geringer Preis, dichte Verbreitung, Ansprechpartner für Ehe, Lebens- und Lichtprobleme.

Verbreitung:

  • Rathaus
  • Kirchen
  • Bibliotheken
  • Bildungsprogramme
  • Praxen
  • Banken
  • Verbände
  • PSB's usw.

2.1.4. Betriebe

Zentraler Prospekt (Faltblatt) für Betriebsangehörige aus der Sicht des Arbeitgebers zum Thema "Arbeitswelt und Gesundheit". Betriebsangehörige sollen mit kurzem Text und graphischen Hilfsmitteln Informationen über Suchtmittelprobleme am Arbeitsplatz erhalten. Gefährdungen an Maschinen und suchtmittelbedingte Fehlentscheidungen sollen als Beispiele gezeigt werden.

Stichworte:

  • Der betroffene Kollege
  • Hilfe ist möglich
  • Wechselbeziehung Betrieb/Mitarbeiter
  • Zahlen über Betriebsunfälle durch Suchtmittel
  • Suchtmittelmißbrauch

Einfache Sprache, kurzer Text, bildliche Darstellungen, schwarzer Druck, farbiges Papier, große Stückzahl, geringer Preis, dichte Verbreitung, Ansprechpartner für Hilfen.

Verbreitung:

  • Betriebe
  • Behörden
  • IHK
  • Gewerkschaften usw.
2.2. Plakatreihe

Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit soll eine breit gestreute Plakatreihe eingesetzt werden. Die Kampagne soll sich ausschließlich auf die Ursachen von Sucht konzentrieren. Die Anzahl der Sujets ist auf 4 pro Jahr beschränkt. Neben den reinen Plakaten in den Größen DIN A 4 und DIN A 3 sollen DIN A 4 -Hartkarton-Tischsteller und -Wandhänger mit Postkartenfach und Postkarten gestreut werden. Zum Bestellen von:

  • Plakatsujets
  • Informationsmaterial zu Suchtmitteln
  • Informationen über Beratungseinrichtungen

Tischsteller und Wandhänger mit Postkarten sind an allen erdenklichen Aufstell- und Aufhängemöglichkeiten mit Publikumsverkehr zu verwenden, wenn möglich auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Aus Kostengründen wird auf eine Plakatierung von Großwerbeflächen verzichtet. Die Plakatierung soll erfolgen auf den nichtgewerblichen Werbeflächen im Landkreis:

  • Rathaus
  • Banken
  • Praxen
  • Schulen
  • Pfarrgemeinden
  • Bildungswerken
  • Gemeindezentren
  • Behörden
  • usw.
2.3. Informationsstand

Für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit ist die Bereitstellung eines 6-teiligen Informationsstandes vorgesehen, der die Inhalte, Graphiken und Symbole der Prospekte (2.1.2. bis 2.1.4.) im wesentlichen wiederholt. Dieser sollte vom Jugendamt verwaltet werden und für öffentliche Anlässe im Kreisgebiet kostenlos zur Verfügung stehen. Neben

thematischen Einsatzmöglichkeiten wie Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen sind vor allem Orte mit Publikumsverkehr geeignet.

Je angefangene 80 000 Einwohner sollte ein Informationsstand eingesetzt werden. Der Stand ist mit Wechselrahmen konzipiert, so daß nach und nach weitere Themen des Jugendschutzes bearbeitet werden können. Das Format jeder Tafel ist 1,40 m x 1,00 m. Vorgesehen ist der Einsatz bei:

  • Informationsveranstaltungen zum Thema
  • Sommerfesten von Schulen
  • Elternabenden an Schulen
  • Eltern- oder Sommerfesten in Kindergärten
  • Projekttagen zum Thema
  • im Foyer öffentlicher Einrichtungen z.B. Rathaus, Gemeindezentren u.s.w.
  • Foyer privater Einrichtungen
  • Gemeinde- und Pfarrfeste
  • Messen usw.
2.4. Artikel für Stadt- und Gemeindeblätter

Pro Jahr 15 Artikel zum Thema, die 14-tägig über das Kreisjugendamt an die Redaktionen der Stadt- und Gemeindeblätter gegeben werden. Diese Artikel laufen unter dem einheitlichen Untertitel: Suchtprophylaxe geht uns alle an !

Die Bereitstellung der Artikel erfolgt über einen externen Anbieter. Für die Überarbeitung und Veröffentlichung selbst ist das Jugendamt verantwortlich. Die Inhalte im Jahre 1992 sind:

  • Wirkung von Alkohol
  • Drogen und Biographie
  • Die Geschichte vom Wein
  • "Nein" sagen
  • Jugend und Verkehr
  • Persönlichkeit und Drogen
  • Die Beratungstellen helfen!
  • Jeder Bundesbürger trinkt 13 Liter reinen Alkohol
  • Angebote auf dem Markt
  • Kultur und Drogen
  • Der Vorrat im Keller
  • "Die Flasche ist noch nicht leer.."
  • Die Geschichte von Bier
  • Was ist Haschisch?
  • Wie kann "Ich" helfen!
  • Wenn ich mal Probleme habe usw.
2.5. Anzeigen in Stadt- und Gemeindeblättern

Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit soll im Wechsel mit den Artikeln in Punkt 2.4. eine kontinuierliche Anzeigenkampagne des Kreisjugendamtes in den Stadt- und Gemeindeblättern erfolgen. Diese Kampagne soll sich wie die Plakatreihe zur Suchtprophylaxe (Punkt 2.2) auf die Ursachen der Sucht konzentrieren, mit zum Teil ähnlichen Sujets.

Die extern zu beziehenden Anzeigenvorlagen sollen vom Kreisjugendamt über die Redaktionen der Stadt- und Gemeindeblätter kostenlos plaziert werden. Im vorwiegend ländlichen Raum sind die Anzeigenkontakte in dieser Form sehr hoch, da die Stadt- und Gemeindeblätter in den Familien sehr lange gehalten werden und alle Altersschichten erreichen. Neben den 4 Plakatsujets sollen auch die Inhalte der Prospektreihen in Anzeigenform aufbereitet werden. Pro Jahr sind 30 Anzeigen mit 10 unterschiedlichen Darstellungen zu schalten.

Eine Anzeigenschaltung in der Tagespresse ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Unter anderem auch, da die Nachbarschaft von den Zielen der Suchtprophylaxe widersprechenden Anzeigen nicht auszuschließen ist.

2.6. Alkoholfreie Bar

Zur Werbung für alkoholfreie Getränke und Mixgetränke soll eine "Alkoholfreie Bar" initiiert werden, die bei allen erdenklichen öffentlichen Anlässen eingesetzt werden kann. Da die Planung der "Alkoholfreien Bar", sowie deren Einsatz in personeller und finanzieller Sicht mit erheblichen Belastungen verbunden ist, müssen diese verteilt werden. Bewährt hat

sich hier, daß das Jugendamt mit einer ausgewählten Gruppe aus der verbandlichen oder offenen Jugendarbeit zusammenarbeitet. Das Jugendamt übernimmt mit Partnern die finanziellen Belastungen für die Anschaffung und alleine den Unterhalt. Die zeitlichen und personellen Belastungen für den direkten Einsatz können z.B. von mehreren Gruppen der Fußballjugend oder des Deutschen Roten Kreuzes übernommen werden.

Einheitliche, pfiffige und themengerechte Aufmachung der Bar und des Personals sollen einen maximale Wahrnehmung bei Einsätzen garantieren. Die äußeren Impulse der Bar müssen interessieren. Die Annahme von Terminen sowie die Einsatzplanung wird vom Jugendamt übernommen. Die Jugendgruppe erhält vom Amt eine pauschale Entschädigung pro Termin. Die Auslagen für Getränke werden durch den Verkauf gedeckt. Bei Einsätzen für einzelne Interessierte wie z.B. öffentliche Hand, Betriebe, Verbände können je nach Materialeinsatz der Zuschuß für die Gruppe sowie die Sachkosten in Rechnung gestellt werden.

Einsatzorte sind alle öffentlichen, betrieblichen oder verbandlichen Aktivitäten im Landkreis.

2.7. Kinder- und Jugendtag im Landkreis

Um die Bedeutung der Kinder und Jugendlichen im Landkreis hervorzuheben, soll einmal pro Jahr ein Kinder und Jugendtag durchgeführt werden. Die Absicht ist, Kindern und Jugendlichen ein Thema aus ihrer Lebenswelt altersgerecht, emotional und spielerisch nahezubringen. Zum Thema Suchtprophylaxe soll geplant werden:

  • ein Wochenende im Herbst 1992
  • Große Halle mit Freispielmöglichkeit

Inhalt:

  • Theaterstück zur Suchtprophylaxe
  • Emotionaler Traningspfad
  • Projektgruppen zum Thema stellen sich vor
  • Info Markt der Möglichkeiten
  • Beratungseinrichtungen im Landkreis
  • Sporttheater
  • Frei- und Großspiele
  • Plakatwand: "Leben". "Ich", "Ziele"
  • Spruchwand: "Leben" "Ich", "Ziele"
  • Alkoholfreie Disco usw.
2.8. Pressekonferenz, Pressegespräche, Öffentlichkeitsarbeit

Die Vorstellung des Gesamtprojektes oder einzelner Teile, erfolgt im Rahmen einer Pressekonferenz in Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Landratsamtes. Eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den relevanten Presseorganen im Landkreis ist unter der einheitlichen Headlinie: Suchtprophylaxe - Neue Wege im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kontinuierlich zu gewährleisten. Einzelne Projektteile sollen je nach Eignung vorangekündigt und eine anschließende Berichterstattung gesichert werden.

D. Auswertung

Die Auswertung einzelner Programmteile bzw. des Gesamtprojektes erfolgt regelmäßig in den Sitzungen des Arbeitskreises Suchtprophylaxe. Zusätzlich sollte, um Einsatz und Effektivität des Projektes zu untersuchen, eine ortsansäßige Hochschule für die Begleitung des Gesamtprojektes gewonnen werden.

Eine kommerzielle wissenschaftliche Begleitung in Auftrag zu geben, ist aus finanziellen Gesichtspunkten nicht realisierbar,

Josef Mast Beauftragter für Suchtprophylaxe 12. 3. 1992


(1) Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Frauen Baden-Württemberg: Gesamtkonzept Suchtprophylaxe Baden-Württemberg, Stuttgart 1991, Seite 13 ff.

(2) Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Frauen Baden-Württemberg: Gesamtkonzept Suchtprophylaxe Baden-Württemberg, Stuttgart 1991, Seite 17 ff.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • beginnende und begonnene Abhängigkeitsentwicklungen zu unterbrechen
  • den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu verhindern bzw. hinauszuzögern
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

ja, Durchführung der Multiplikatoren-Schulung und Einsatz von drei Multiplikatoren

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • Aktionskreis Suchtprävention im Landkreis
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

ja, folgendermassen: Über direkte Ansprache der Jugendlichen durch Fachkräfte aus den Migrationsdiensten, den psychosozialen Beratungsstellen und Sozialarbeitern des Jugendamtes.

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

-Steigerung der Zahl der Abhängigen -Niedriger werdendes Einstiegsalter beim beginn mit Suchtmittelkonsum -Alarmierende Zunahme der Drogentoten unter den russischsprachigen Migranten im Vergleich mit Einheimischen

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

Durch die Niedrigschwelligkeit: -direkte Kontaktaufnahme mit russischsprachigen Multiplikatoren -gleiche kulturele Herkunft ergibt höhere Akzeptanz

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

Ausgesprochene und unasugesprochene Integrationswünsche im wirtschaftl. und sozialen bereich. Wir verstehen die Sucht- und Gewaltproblematik der Aussiedler als ein Signal für eine noch nicht gelungene Integration. Artikuliert werden diese Bedürfnisse häufig von Müttern und Ehefrauen, die massiv unter den Integrationsproblemen ihrer Männer und Söhne leiden.

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
  • Eltern (Mütter/Väter)
  • Fachöffentlichkeit
  • Gleichaltrige / Peers
  • Jugendarbeiter / Jugendarbeiterinnen
  • Russischsprachige Laien u. Professionelle (Schwerpunkt)
  • Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen
  • Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

nein

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Beratungsstellen (Schwerpunkt)
  • Gemeinden (Schwerpunkt)
  • Gesundheitsförderung
  • Jugendarbeit und Jugendhilfe
  • Polizeiliche Arbeit
  • Schulen
  • Übergangswohnheime (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Eingliederungsbehörde und Ausländeramt
  • Jugendamt (federführend)
  • Sozialamt
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Ärzteschaft
  • Freie Träger
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Krankenkassen
  • Polizei
  • Schule
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Interkommunale Zusammenarbeit
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Arbeitsgemeinschaft
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

2001

Dabei Handelt es sich nach der Konzeption um ein:: 

Es handelt sich um eine eijährige Multiplikatorenschulung mit einem Vertrag im Anschluss zwei Jahre in der Suchtprävention tätig zu sein. Darüberhinaus können sich die Multiplikatoren nacg bedarf ehrenamtlich einsetzen lassen.

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

wahrscheinlich gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, Ressourcenorientierte Verfahren

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

ja, Russischsprachige Migranten

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

Hohe Qualifizierung der Multiplikatoren durch die von Fachkräften geleitete Ausbildung. Hohe Verbindlichkeit durch angemessene Aufwandsentschädigungen der Multiplikatoren. Langfristigkeit durch eine Mitarbeitszeit von mindestens drei Jahren.

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja, 1992

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja, s. Anlage

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Konzept der Lebenskompetenzförderung
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Gemeinde
  • Protektive Faktoren
  • Risikofaktoren
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

Broschüren in Russisch, BzgA-Materialien, speziell erstellte Materialien der Projektgruppenmitglieder

Welche Fortbildungsangebote für die Multiplikatoren werden angeboten?: 

s. Anlage

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

ja, 3 Jahre und mehr

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

14