Dinslaken

Typ: 
kreisangehörige Stadt/Gemeinde
Einreichende Dienststelle: 
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport
Name des Ansprechpartners: 
Michael Ahls
Funktion des Ansprechpartners: 
stellv. Leiter
Straße/Postfach: 
Stadt Dinslaken, Die Bürgermeisterin, Wilhelm-Lantermann-Str. 65, 46535 Dinslaken
Postleitzahl: 
46535
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Telefon des Ansprechpartners: 
0206466466
Telefax des Ansprechpartners: 
0206466464
E-Mail des Ansprechpartners: 
michael.ahls@dinslaken.de
Internetadresse der Kommune: 
http://www.dinslaken.de

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

"Geht's auch ohne?" - Ein Kooperationsprojekt zur Drogenprävention der Städte Dinslaken und Voer-de mit der Drogenberatung Dinslaken

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Bereits im Jahr 1998 wurde im Beirat der Drogenberatung Dinslaken die Thematik des "sekundärpräventiven Ansatzes" eingehend erörtert mit dem Ergebnis, dass Konzeptionen zur Sekundärprävention entwickelt werden sollten.

Mit Sekundärprävention wird der Bereich der Suchtvorbeugung beschrieben, der auf die Beeinflussung bereits bestehenden Drogenkonsums abzielt. Im Rahmen sekundärpräventiver Arbeit wird angestrebt, den Umschlagpunkt von Gebrauch zu Missbrauch bzw. den Übergang von akutem zu chronischem Missbrauch zu verhindern. Eine sekundärpräventive Herangehensweise setzt die Einschätzung voraus, dass nicht jede Form von Drogenkonsum riskant oder schädlich ist. Konsumierte Mengen, die Häufigkeit und Art des Suchtstoffes sowie begleitende Faktoren müssen in einem Zusammenhang betrachtet werden, um riskanten Konsum frühzeitig ermitteln zu können. Um Kinder und Jugendliche mit riskantem Konsumverhalten sekundärpräventiv zu erreichen, müssen Interventionsmaßnahmen, die den Einfluss von Risikofaktoren schmälern und den von gesundheitsfördernden Faktoren unterstützen, verstärkt werden.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen zwei Angebote vorstellen, die jeweils im sekundärpräventiven Bereich anzusiedeln sind und die die gleiche Zielgruppe haben, Kinder und Jugendliche mit Konsumerfahrung legaler und/oder illegaler Suchtstoffe. Die inhaltliche Darstellung verdeutlicht die unterschiedliche methodische Herangehensweise unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes. Die Angebote sind eingebettet in eine Gesamtkonzeption, die der vorhandenen Struktur (öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den damit verbundenen Konsequenzen) Rechnung trägt.

Ausgangssituation

Nach wie vor sind Cannabisprodukte und Amphetamine die verbreitetsten illegalen Suchtstoffe in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern.

Cannabis war in den 60er Jahren zunächst eine Art "Kultdroge", mit der ein alternativer Lebensstil demonstriert werden sollte, wobei es sich bei den Konsumierenden eher um Jugendliche am Ende der Jugendphase, beim Übergang in das dritte Lebensjahrzehnt handelte. Inzwischen ist das Einstiegsalter, wie Untersuchungen zeigen, abgesunken, es liegt bei ca. 11 bis 13 Jahren.

Bei mindestens 40 Prozent der Jugendlichen eines Jahrgangs gehört der probeweise Konsum von Haschisch und Marihuana zur "normalen" Entwicklung. Der Probierkonsum ist heute so etwas wie eine normale und von der Gleichaltrigengruppe unterstützte Form jugendlichen Risikoverhaltens (siehe Peer-Leader-Projekt), wobei sich das tatsächliche Risiko nach Auffassung der Jugendlichen sehr in Grenzen hält.

Amphetamine, also im Labor hergestellte synthetische Substanzen, scheinen im Vergleich zu Cannabisprodukten einen anderen Nutzerkreis anzuziehen. Die zentrale Erwartung an diese Substanz ist es nicht, sich zu entspannen wie bei Haschisch und Marihuana, sondern die eigene körperliche Ausdauer zu stärken und insgesamt die Erlebnis- und Leistungsfähigkeit aktiv zu stimulieren.

Intention

Der Konsum oben beschriebener Substanzen unterliegt nach wie vor der strafrechtlichen Verfolgung.

In den letzten Jahren ist im Einzugsbereich der Städte Dinslaken und Voerde eine starke Zunahme von Jugendstrafverfahren, was den Erwerb und die Einfuhr von Betäubungsmitteln angeht, zu verzeichnen. Dies betrifft insbesondere die pflanzlichen Drogen Haschisch und Marihuana sowie chemische Substanzen wie Ecstasy, Amphetamine u. ä..

Dies war Anlass für Überlegungen der Jugendämter Dinslaken und Voerde, für die davon betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden eine stärker tatorientierte ambulante erzieherische Maßnahme zu entwickeln, um so - neben "klassischen" Sanktionsformen (Sozialstunden, Geldbuße usw.) - zielgerichteter und pädagogisch sinnvoller auf ein entsprechendes Verhalten und die damit zusammenhängenden Strafverfahren reagieren zu können. In Zusammenarbeit mit der Drogenberatung Dinslaken wurde daraufhin ein Konzept im sekundärpräventiven Bereich entwickelt.

Zielsetzung

Bei dem Projekt "Geht's auch ohne?" handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme mit dem Ziel, bei den betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden einem massiven Drogenkonsum und einem damit verbundenem Suchtverhalten vorzubeugen.

Darüber hinaus sollen weitere Straftaten verhindert werden.

Neben der Vermittlung entsprechender Informationen steht daher im Vordergrund des Projektes, dass sich die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihrem bisherigen Umgang mit Suchtstoffen intensiv auseinandersetzen. Darüber hinaus gilt es, mit angemessenen und für die Zielgruppe geeigneten Methoden, die Persönlichkeit der Teilnehmenden zu stärken, da eine starke Persönlichkeit als wirkungsvollster Schutz gegenüber Drogenmissbrauch und Sucht anzusehen ist.

Zielgruppe

Zielgruppe des Angebotes sind potentiell gefährdete, konsumierende Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die wegen des Erwerbs bzw. der Einfuhr illegaler Drogen (Cannabisprodukte und Amphetamine) erstmalig von einem Strafverfahren betroffen sind. Die Größe der Gruppe beträgt mindestens 5 und höchstens 10 Teilnehmende.

Das Konzept ist im Einvernehmen mit dem Amtsgericht Dinslaken und der/des dort zuständigen Richterin und Richters verabschiedet worden. Darüber hinaus ist die zuständige Staatsanwaltschaft über das Projekt in Kenntnis gesetzt worden. Im Sinne von effektiver Kooperation und Vernetzung der an einer Maßnahme zu beteiligten Institutionen stellt dies eine unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung des Konzeptes dar.

Das Projekt ist dem Beirat der Drogenberatung in einer Sitzung vorgestellt worden. Das Konzept wurde von den Mitgliedern mit großem Zuspruch befürwortet.

Organisatorische Rahmenbedingungen

Für das Projekt sind insgesamt 15 Stunden vorgesehen. Damit liegt dies vom zeitlichen Umfang her unterhalb der durchschnittlich in solchen Verfahren auferlegten Anzahl von Sozialstunden. Diese Maßnahme soll einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme bei der Zielgruppe schaffen.

Die Gesamtanzahl der Stunden wird auf verschiedene Blöcke verteilt (dreimal drei Stunden und ein Wochenendtermin mit sechs Stunden) mit dem Ziel, eine Gesamtdauer von maximal fünf Wochen nicht zu überschreiten.

Soweit möglich, soll die Maßnahme zeitnah zur mündlichen Hauptverhandlung und der dort erteilten Auflage, an dem Projekt teilzunehmen, stattfinden.

Kooperation

Zielsetzung suchtpräventiver Arbeit ist es, prozesshaft, langfristige Projekte zu initiieren, die zur Nachahmung anregen. Darüber hinaus sollten sie in einem Gesamtkontext suchtpräventiver Strategien angelegt sein.

Um dies gewährleisten zu können, besteht die Notwendigkeit der Einbeziehung verschiedener Kooperationspartner. Die Kooperation gestaltet sich auf mehreren Ebenen: z. B. gemeinsame Zielsetzung, Finanzierung, personelle Ressourcen, strukturelle Rahmenbedingungen mit deren spezifischen Möglichkeiten u.s.w..

Die Existenz von Kooperationspartnern und deren Zusammenspiel eröffnet oftmals erst Möglichkeiten der Projektkonzeptionierung und dessen Umsetzung.

Bzgl. des Projektes "Geht's auch ohne?" sind folgende Kooperationspartner zu nennen: Stadt Dinslaken, Stadt Voerde mit deren Jugendgerichthilfen, die Gemeinde Hünxe, das Diakonische Werk Dinslaken mit dessen Drogenberatung, das Amtsgericht Dinslaken, die Staatsanwaltschaft Duisburg, der Kreis Wesel sowie das Straßenverkehrsamt des Kreises Wesel.

Personal

Für die Durchführung sind Mitarbeitende der beteiligten Jugendämter und der Drogenberatung verantwortlich. Bei Bedarf werden externe Referenten hinzugezogen. Die pädagogische Fachkraft in der Suchtprävention der Drogenberatung wird den gesamten Prozess kontinuierlich begleiten, die Jugendgerichtshilfe der Stadt Dinslaken ist für die organisatorische Abwicklung zuständig.

Inhalte

Die Maßnahme ist thematisch in mehrere Bausteine gegliedert:

  • Wie gehe ich mit Drogen um und wo beginnt die Sucht?
  • straf- und verkehrsrechtliche Konsequenzen
  • Stoffkunde
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung

Öffentlichkeitsarbeit

Da das Projekt mit dem zugrundeliegenden Konzept erstmalig in dieser Form im Zuständigkeitsbereich der Drogenberatung Dinslaken (Stadt Dinslaken, Stadt Voerde und Gemeinde Hünxe) angeboten worden ist, und die Zielsetzung besteht, die Öffentlichkeit angemessen über Inhalte und Entwicklungen im sozialen Bereich der Kommunen zu informieren, wurde das Projekt "Geht's auch ohne?" in der Lokalpresse präsentiert. Dies hatte u. a. zur Folge, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger telefonisch nachfragten, ob auch Jugendliche, die nicht straffällig in Erscheinung getreten sind, aber Konsum betreiben, an dem Projekt teilnehmen könnten.

Projektverlauf

Das Projekt "Geht's auch ohne?" wurde im Zeitraum vom 23.10. bis 24.11.2001 durchgeführt. Insgesamt haben acht Jugendliche teilgenommen (vier aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken und vier aus dem der Stadt Voerde). Sieben Teilnehmende waren männlichen und eine Person weiblichen Geschlechts. Eine gemischtgeschlechtliche Gruppe wird insgesamt als praktikabel angesehen, eine ausgeglichenere Zusammensetzung sollte bei Folgeprojekten jedoch Berücksichtigung finden.

Die Mitarbeitenden der Jugendgerichtshilfen haben als Erste Kontakt zu den straffällig gewordenen Jugendlichen und sie lernten diese in mehreren Gesprächen kennen. Aufgrund ihrer Einschätzung kann dem Amtsgericht der Vorschlag unterbreitet werden, bestimmten Jugendlichen die Teilnahme an dem Projekt aufzuerlegen.

Die zuständige Richterin und der Richter am Amtsgericht Dinslaken fassten die Beschlüsse jeweils im Einvernehmen mit der Jugendgerichtshilfe.

Das Alter der Teilnehmenden lag zwischen 15 und 21 Jahren.

Rahmenbedingungen

Der Gesamtrahmen von vier Terminen (dreimal dienstags von 17.00 bis 19.00 Uhr und einmal samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr) war für die Projektgestaltung angemessen, wobei aus Reihen der Teilnehmenden der Vorschlag kam, den Samstagstermin auf zwei weitere Dienstagstermine aufzuteilen.

Die Räumlichkeiten des Arbeitslosenzentrums "Café Komm" im Diakonischen Werk sind für die Durchführung des Projekts sehr geeignet. Die helle und freundliche Gestaltung trug mit Sicherheit zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre bei. Die technische Ausstattung des Café Komm ermöglichte den Einsatz verschiedenster Medien.

Inhalt des Projektes

Wie im Konzept formuliert, wurden die Inhalte im Rahmen von aufeinander abgestimmten Bausteinen durchgeführt.

Die ständige Präsenz der suchtpräventiven Fachkraft der Drogenberatung hat sich als sehr positiv herausgestellt. So wurde eine Projektbegleitung über den gesamten Zeitraum gewährleistet. Gewonnene Erkenntnisse bzgl. des Gruppenprozesses und der Verhaltensweisen der Jugendlichen konnten an die jeweiligen Referenten weitergegeben und in der praktischen Umsetzung berücksichtigt werden.

Das Hinzuziehen externer Referenten für die Bausteine "Straf- und verkehrsrechtliche Konsequenzen" und "Selbst- und Fremdwahrnehmung" hat sich bewährt, so dass diese bereits für Folgeprojekte angefragt worden sind.

Die Bausteine wurden von den Verantwortlichen didaktisch und methodisch konzipiert. Zielsetzung hierbei ist es, die Teilnehmenden zur Mitarbeit zu motivieren, d. h., Methoden, die die individuelle Aktivität förderten, standen im Mittelpunkt.

Die einzelnen Schritte wurden im Vorfeld schriftlich dokumentiert.

1. Baustein: "Wie gehe ich mit Drogen um und wo beginnt die Sucht?"

Der Inhalt des ersten Bausteins hatte das Ziel, eigene Verhaltensweisen in Bezug zum Drogenkonsum zu reflektieren. Schwerpunkte waren:

  • Der eigene Konsum: Einstieg und Entwicklung, Umstände und Rahmenbedingungen, Empfindungen und eigenes Erleben
  • Sucht und Suchtkriterien: Erarbeitung und Beschreibung wichtiger Merkmale süchtigen Verhaltens, verschiedene Stufen auf dem Weg zur Sucht

In diesem Baustein kamen Sachinformationen zum Tragen, es wurden jedoch auch persönliche Anteile der Teilnehmenden angesprochen, denen im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik des Projektes eine große Bedeutung beigemessen wird.

2. Baustein: "Straf- und verkehrsrechtliche Konsequenzen"

Inhalte:

  • Strafverfahren bei Drogendelikten, deren Ablauf und rechtliche Grundlage
  • mögliche strafrechtliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen
  • die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Straßenverkehrsamt
  • mögliche Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes
  • Unterschiede im Vorgehen und in der Rechtsprechung zwischen Deutschland und den Niederlanden

Diese Inhalte hatten zum Ziel, die Einbindung des eigenen individuellen Verhaltens in bestehende rechtliche Strukturen zu beleuchten.

3. Baustein: "Stoffkunde"

Inhalte:

  • Informationen über Cannabisprodukte, Ecstasy und Amphetamine
  • Zusammensetzung, Gefährdungspotentiale und Wirkungen

Je nach Zusammensetzung der Gruppe und dem damit einhergehenden Hintergrund, muss dieser Baustein flexibel gestaltet werden. Da sich der überwiegende Teil der Gruppe aufgrund einer Cannabisproblematik vor dem Amtsgericht verantworten musste, stand das Thema "Cannabis" im Vordergrund.

4. Baustein: "Selbst- und Fremdwahrnehmung"

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Wie sehe ich mich selbst und wie werde ich von anderen wahrgenommen?
  • Wie gestaltet sich mein Lebensumfeld?

Aufgrund der zur Verfügung gestellten Stundenzahl (6 Stunden) wird deutlich, dass mit diesem Baustein ein Schwerpunkt im gesamten Projekt gesetzt werden sollte. Kinder und Jugendliche sind in der Entwicklungsphase verstärkt äußeren Einflüssen, insbesondere deren von Gleichaltrigen, ausgesetzt (siehe Peer-Leader-Projekt).

Persönlichkeitsmerkmale wie

  • Selbstsicherheit
  • Stärke
  • Sensibilität
  • Labilität
  • Durchsetzungsvermögen
  • Unsicherheiten
  • Abgrenzungsfähigkeit usw.

wirken sich u. a. entscheidend auf das eigene Verhalten und den damit verbundenen Konsequenzen aus. Hier gilt es, die eigene Wahrnehmung zu sensibilisieren und darüber hinaus Werte und Normen anderer zu hinterfragen.

Fazit

Das Konzept hat sich in großen Teilen bewährt, so dass es bei Folgeprojekten weiterhin die Grundvoraussetzung bilden wird.

Die Ergebnisse der ausgefüllten "Feedbackbögen" werden berücksichtigt werden.

Ausblick

Das Projekt hat sich als überaus sinnvoll erwiesen. In Absprache mit den Kooperationspartnern wird das Projekts "Geht's auch ohne?" auch zukünftig angeboten werden.

Somit wird der Zielsetzung suchtpräventiver Strategien, Projekte langfristig zu etablieren, Rechnung getragen.

Das erste Folgeprojekt wird im April 2002 und das zweite Folgeprojekt im Oktober 2002 durchgeführt werden.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

Welche Ziele werden mit dem Wettbewerbsbeitrag angestrebt?: 
  • den frühzeitigen Ausstieg aus riskanten Konsummustern zu fördern
  • einen suchtmittelfreien Lebensstil zu fördern
Gibt es Minimalziele?: 

ja, -kritische Auseinandersetzung mit eigenem Konsum -Risikokompetenz entwickeln

Von wem ist die Initiative für Ihr Präventionsprojekt ausgegangen?: 
  • Jugendgerichtshilfe
Wenn sich Ihr Wettbewerbsbeitrag an Kinder und Jugendliche richtet, wurden dieses Zielgruppen in die Entwicklung des Angebots ei: 

nein

Welche Gründe waren für die Auswahl der Zielgruppe ausschlaggebend?: 

- Zunahme der Jugendstrafverfahren im Zusammenhang mit illegalen Drogen - zunehmendes Experimentierverhalten Jugendlicher bzgl. Cannabisprodukten und Designerdrogen

Wie wird sichergestellt, dass die Zielgruppe sich beteiligt?: 

-Auflage durch das Amtsgericht -durch interessante und für die Zielgruppe relevante Inhalte -durch adäquate Methoden

An welchen Bedürfnissen der Zielgruppe wird angeknüpft?: 

-individuell gewonnene Erfahrungen mitteilen wollen -Austausch mit anderen Betroffenen -Erfüllen der gerichtlichen Auflage

Wenn der Wettbewerbsbeitrag sich an Multiplikatoren richtet, welche sind das?: 
Zielt der Wettbewerbsbeitrag auf spezielle Substanzen? : 

ja, auf

Auf welche Handlungsfelder der kommunalen Suchtprävention zielt der Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Jugendarbeit und Jugendhilfe (Schwerpunkt)
Welche Ämter/Dienstellen der Stadtverwaltung kooperieren in Ihrem Wettbewerbsbeitrag?: 
  • Jugendamt (federführend)
Welche Institutionen/Akteure ausserhalb der Verwaltung sind darüber hinaus in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrag: 
  • Freie Träger
  • Institutionen bzw. Fachkräfte der Suchtprävention
  • Sonstige
Welche überörtlichen Institutionen/Akteure sind in die Organisationsstruktur Ihres Wettbewerbsbeitrags eingebunden? : 
  • Staatsanwaltschaft Duisburg
Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?: 
  • Fallweise Kooperation im Bedarfsfall
  • Projektgruppe
In welchem Jahr wurde mit der Entwicklung Ihres Wettbewerbsbeitrags begonnen?: 

2000

Seit wann ist besteht sein Angebot in der Praxis?: 

2001

Die Finanzierung in den kommenden vier Jahren ist:: 

wahrscheinlich gesichert

Setzen Sie in Ihrem Beitrag Verfahren der Suchtprävention ein, die in Ihrer Kommune neu sind?: 

ja, Durchführung sekundärpräventiver Verfahrensweisen

Sprechen Sie mit Ihrem Beitrag in Ihrer Kommune neue Zielgruppen der Suchtprävention an?: 

nein

Welche anderen Neuerungen der Suchtprävention in Ihrer Kommune enthält der Wettbewerbsbeitrag darüber hinaus? : 

Mitarbeitende der Jugendgerichtshilfen werden involviert, um ihrer Zielgruppe suchtpräventive Inhalte zu vermitteln.

Gibt es eine schriftliche Konzeption der Suchtprävention in Ihrer Kommune?: 

ja, 1995

Sind eigene Bedarfserhebungen für die Bestimmung der Zielgruppe der Suchtpävention angefertigt worden?: 

ja, zahlenmäßige Erfassung straffällig gewordener konsumierender Jugendliche in den Vorjahren (steigende Tendenz)

Welchem konzeptionellen Modell lässt sich der Wettbewerbsbeitrag nach seinem Schwerpunkt zuordnen?: 
  • Förderung von Alternativen zum Substanzmissbrauch
Auf welche Ansatzpunkte beziehen sich die Präventionsmassnahmen?: 
  • Protektive Faktoren, psychosoziale Kompetenz fördern Risikokompetenz entwickeln
Welche Materialien und Medien kommen zum Einsatz?: 

die im Sozialmanagement üblichen und standardisierten Materialien (z. B. Pin-Wand, Flip-Chart, Meta-Plan, Moderationskoffer) und Medien (z. B. Overheadprojek-tor, Video) Broschüren der BZgA, DHS, Krankenkassen u. a.

Gibt es eine Zeitplanung für den Wettbewerbsbeitrag?: 

ja, bis zu 3 Jahre

Wie gross ist die Anzahl der regelmäßig teilnehmenden Personen der Zielgruppe?: 

10