Ausgangslage:
Bei den Alkoholschulungen für Handel und Gewerbe, Vereine und Verbände fiel uns auf, dass ein großer Problembereich die Weitergabe von Alkohol durch junge Erwachsene (gerade 18 Jahre geworden) an unter 18-Jährige ist.
Es herrscht kein Unrechtsbewusstsein und keine Einschätzung der Gefahren, weder rechtlich, noch gesundheitlich oder psycho-sozial.
Deshalb erscheint es und sinnvoll, dass alle Schüler der 9-ten Klassen (Mittelschulen, Förderschulen), bzw. 10-ten Klassen der anderen weiterführenden Schulen ein Basiswissen zum Umgang mit Alkohol erhalten.
Dazu gehören aktuelle Ereignisse, rechtliche und medizinische Grundlagen, sicherer Umgang, Genußkultur, Folgen der Weitergabe von Alkohol entgegen dem Jugendschutzgesetz, u.v.m.
Die Einheiten sind bewusst kurz gehalten, je Klasse eine Schulstunde und werden die ersten beiden Male von externen Fachleuten in Anwesenheit der/des Beauftragten für Suchtprävention an der Schule gehalten. Die übrigen Klassen übernimmt der/die Beauftragte für Suchtprävention dann selbstständig.
Die Koordination und Auswertung erfolgt im Präventionskreis Sucht.