In den vergangenen Jahren hat bei einer kleinen, aber steigenden Zahl von Jugendlichen der riskante Konsum von Alkohol zugenommen. Die Zahl der wegen Alkoholvergiftungen stationär behandelten Jugendlichen hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt, und zwar sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen. Eine im Jahr 2008 durchgeführte Befragung an Delmenhorster Schulen mit 1.545 SchülerInnen bestätigt den bundesweiten Trend.
Im Rahmen des reaktiven Bausteins des HaLT-Projektes werden von einem Mitarbeiter der Anonymen Drogenberatungsstelle DROB Brückengespräche in der Städtischen Klinik durchgeführt, wenn dort Kinder oder Jugendliche aufgrund einer Alkoholvergiftung eingeliefert wurden. Die Kooperation mit der Klinik ist mittlerweile sehr gut eingespielt. Das Erstgespräch erfolgt durch einen Arzt bzw. eine Ärztin und dauert ca. 10 Minuten. In dem Gespräch wird Sorge geäußert, da es sich bei einer Alkoholvergiftung um eine lebensbedrohliche Situation handelt. Es wird dazu geraten, sich mit dem riskanten Konsumverhalten auseinander zu setzen. Es erfolgt außerdem der Hinweis, dass es nicht um Sucht geht, sondern um das eigene Risikoverhalten. Anschließend wird nach Möglichkeit von den Jugendlichen eine Schweigepflichtentbindung ausgefüllt. Da die meisten Jugendlichen mit einer Alkoholvergiftung am Wochenende eingeliefert werden, die DROB zu der Zeit aber nicht erreichbar ist, bekommen die Patienten ihre Entlassungsunterlagen in der Regel am Montag. Zu diesem Termin, bei dem auch die Eltern anwesend sind, kommt ein Mitarbeiter der DROB hinzu, um mit den Jugendlichen und den Eltern den riskanten Konsum zu thematisieren und ggf. weitere Hilfen einzuleiten. In den Jahren 2009 und 2010 wurden jeweils ca. 30 Brückengespräche durchgeführt. Die Jugendlichen waren zwischen 12 und 17 Jahren alt, wobei der Schwerpunkt bei den 14 - 17jährigen lag.
Ebenfalls von der DROB wird die sogenannte Auflagengruppe durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von straffälligen, alkoholgefährdeten Jugendlichen zwischen 16 und 21 Jahren, die aufgrund einer Auflage des Jugendamtes, Jugendgerichtes oder Amtsgerichtes an der Gruppe teilnehmen müssen. An fünf verpflichtenden Terminen, die einmal wöchentlich stattfinden, sollen sich die Jugendlichen mit ihrem Konsumverhalten auseinandersetzen und eine bessere Kontrollfähigkeit erreichen.