Die Jugendkonflikthilfe e.V. (JUKO) entwickelte ein Konzept zur Gewaltprävention im öffentlichen Raum. Das Projekt wird tätig, wenn die Polizei einen minderjährigen Straftäter aufgreift. Die Polizei überführt im Rahmen ihres Auftrages einen minderjährigen Tatverdächtigen zur Polizeistation oder im Falle der Übergabe direkt an die Erziehungsberechtigten in die Wohnung des minderjährigen Straftäters. Die Polizei entscheidet im Rahmen der in der örtlichen Region Marktdreieck aufgetretenen Straftaten über die Eignung und die Zugangsvoraussetzungen eines minderjährigen Tatverdächtigen zum JUKO Projekt Anti-Stressmeile.
Die Mitarbeiter des Projekts sichern zu, innerhalb von 5 Tagen mit dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten ein Beratungsgespräch direkt vor Ort/in den Räumen der JUKO Marburg e.V. zu führen und ein weiteres Überprüfungsgespräch der getroffenen Vereinbarungen flexibel nach der vorliegenden Fallkonstellation anzuberaumen. Parallel finden analog Beratungsangebote für die von der Straftat betroffenen Opfer statt.
Durch das Projekt werden
- Beschuldigte und Opfer angesprochen
- Zeitlich nahe Kontakte zum Tatverdächtigen aufgenommen mit dem Ziel, die Tatfolgen auszugleichen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen
- Wiedergutmachungsleistungen und Schadensregulierungen ausgehandelt
- Vereinbarungen geschlossen und kontrolliert
- Eine sozialpädagogische Clearing-/& Beratungsfunktion wahrgenommen
- Bei Bedarf Kontakte zum Allg. Sozialen Dienst, Schule, Arbeitgeber, Kinder-, Jugend-, Drogenberatung, zu Jugendhäusern, Vereinen vermittelt
- Die Vereinbarung überprüft und per Zusendung eines Berichtes an das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Polizei abgeschlossen
Die Benachrichtigung des JUKO-Projektes und die sich hieraus ergebenden Vorteile haben keine weiteren Auswirkungen im Ablauf des Jugendstrafverfahrens. Die JUKO fertigt über den entstandenen Kontakt und die Vereinbarungen einen Abschlussbericht.