Fest- und Ausgehkultur (Festveranstalter und Gastronomie)

Der Ausgangspunkt für dieses Projekt waren die negativen Vorkommnisse innerhalb des Singener Stadtfestes im Jahr 2006. Leider konnte bereits in den Jahren vor 2006 ein stetiger Anstieg von Polizeieinsätzen aufgrund von Beleidigungen, Körperverletzungen – zumeist unter Alkoholeinfluss - und Alkoholmissbrauch festgestellt werden, der seinen Höhepunkt im Jahr 2006 erreichte. Aus diesem Grund schnürten die Stabsstelle Singener Kriminalprävention (SKP), der Singen aktiv Standortmarketingverein (Veranstalter in Zusammenarbeit mit der Stadt Singen), das Ordnungsamt, sowie die Polizei ein Maßnahmenpaket, dass sich in den Folgejahren (2007 und 2008) so gut bewährte, dass sich die Stabsstelle Singener Kriminalprävention (SKP) entschloss eine generelle Festkultur in Singen zu etablieren.

In diesem Zusammenhang wurde sie auf die Konzeption aus Sigmaringen aufmerksam. Die Erkenntnisse dieser Konzeption deckten sich mit den Erfahrungen, dass die Veranstaltungen immer später beginnen und immer länger andauern (bis morgens um 5 bzw. 6 Uhr). Gleichzeitig häufen sich die Polizeieinsätze – zumeist aufgrund von Alkoholkonsum – in den späteren Stunden enorm. Daneben kommt es zu vermehrten Einlieferungen von Kindern und Jugendlicher ins Krankenhaus auf Grund von Alkoholintoxikation.

Aus diesem Grund wurden mehrere Regeln aufgestellt, die folgende Kernergebnisse beinhalten und Feste sicherer machen sollen:

  • Gespräch mit Ordnungsamt, SKP und Polizei im Vorfeld
  • Jugendschutz muss konsequent umgesetzt und eingehalten werden
  • Das Programm an Veranstaltungen beginnt spätestens um 21.00 Uhr
  • keine Sperrzeitverkürzung
  • es bedarf professioneller Security-Dienst-Kräfte im Eingangsbereich
  • es wird mindestens ein Kaltgetränk (nicht Milch oder Tee) billiger angeboten als das billigste alkoholhaltige (nicht gleich teuer wie es das Gesetz vorschreibt)
  • alkoholfreies Bier wird immer günstiger als alkoholhaltiges angeboten
  • Veranstaltungen im Stadtgebiet enden um 24 Uhr

Im Folgenden wurden alle Singener Vorstände von Singener Vereinen angeschrieben (Musik-, Sportvereine, Zünfte, Landsmannschaften Schulen, Institutionen etc.) und innerhalb einer Veranstaltung wurde diesen das Projekt vorgestellt. Inzwischen haben sich über 60 Partner zu diesem Projekt zusammengefunden, die hinter diesem Konzept und deren Werte – vor allem dem Jugendschutz – stehen.

Da aber auch unter der Woche innerhalb der Gastronomie der Innenstadt gefeiert wird und das Thema „Jugendschutz“ ein Wichtiges ist, entschieden sich die Verantwortlichen (SKP, Ordnungsamt, Standortmarketing und Polizei) auch innerhalb der Singener Gastronomie Partner für dieses Projekt zu suchen. Hierfür konnte die Dehoga gewonnen werden. In den ersten Gesprächen wurde schnell deutlich, dass es hierfür einer eigenen Konzeption bedarf. Aus diesem Grund wurde eine generelle Philosophie entwickelt, die sowohl für die Festveranstaltungen als auch für die Gastronomie gültig ist. Daneben wurden separate Eckpunktepapiere für beide Institutionen entwickelt.

Innerhalb der Ausgehkultur (Gastronomie) wurde auch das Projekt „Nightlife“ angeboten. Dies beinhaltet, dass ein ausgesprochenes Hausverbot auf Grund einer Körperverletzung oder ähnlichem (Voraussetzungen sind genau definiert) dieses auch bei allen anderen Partnern gilt. Dieses Hausverbot wird von einem Juristen der Dehoga schriftlich ausgesprochen. Falls eine Person ein zweites Mal innerhalb dieser Lokalitäten negativ auffällt, erhält diese eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Der erneute Verstoß wird dahingehend bekannt, da alle Hausverbote an die Dehoga weitergeleitet werden und diese anhand der Akten einen erneuten Verstoß erkennen sofort handeln können.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
Anlagen: 

12_1355_1306_1397.pdf

Singener Festkultur - eine etwas andere Betrachtungsweise - Präsentation (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1397.pdf

12_1355_1306_1398.pdf

Eckpunkte für Festveranstaltungen (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1398.pdf

12_1355_1306_1399.pdf

Eckpunkte für die Gastronomie (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1399.pdf

12_1355_1306_1400.pdf

Initiatoren der Singener Fest- und Ausgehkultur (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1400.pdf

12_1355_1306_1402.pdf

Gemeinsames Hausverbot - Richtlinien zur einheitlichen Festsetzung und Verwaltung von Hausverboten im Rahmen des Projektes „Gemeinsames Hausverbot - Hausverbot in der Nachtgastronomie Singen“ (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1402.pdf

12_1355_1306_1403.pdf

Die Partner der „Singener Festkultur“ (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1403.pdf

12_1355_1306_1404.pdf

Grundsätze der Singener Fest- und Ausgehkultur - Freiwillige Selbstverpflichtung - (pdf)
PDF icon 12_1355_1306_1404.pdf