Zertifizierung von Vereinen im Landkreis Karlsruhe

Ausgangssituation:

Vereine sind vor allem im ländlichen Raum Träger der Jugendarbeit und tragen deshalb auch besondere Verantwortung für eine gelungene Suchtprävention in der Kommune.

Eine Befragung von Schlüsselpersonen im Landkreis Karlsruhe hat ergeben, dass neben der Elternschaft insbesondere die Vereine einen Nachholbedarf haben bezüglich der Umsetzung des Jugendschutzes im Vereinsalltag. Die Bereitschaft der dort meist ehrenamtlich Tätigen, sich aktiv für Suchtvorbeugung und die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen einzusetzen, wurde laut dieser Umfrage eher als gering eingeschätzt.

So entstand das Bedürfnis, verbindlichere Standards für die Vereine festzulegen und deren Einhaltung mit der Vergabe eines Gütesiegels im Sinne einer positiven Umsetzung suchtpräventiver Maßnahmen zu "belohnen".

Ziel war also, durch ein Zertifizierungsverfahren nach vorgegebenen Kriterien die Suchtgefährdung in Vereinen bewusst zu machen, die Verantwortlichen für eine aktive Teilnahme an der Umsetzung zu motivieren und nachhaltigen Erfolg im Sinne der Suchtprävention zu gewährleisten. Die Initiative richtete sich an diejenigen Vereine, die neben der allg. Förderpauschale eine individuelle Förderung für ihre Jugendarbeit erhalten; dies sind ca. 15% aller Vereine im Landkreis Karlsruhe.

Vorgehen und Umsetzung:

Die Umsetzung des Projekts erstreckt sich bisher über ca. 2 Jahre und beinhaltet mehrere Schritte: Nach Erstellung einer Konzeption durch die Arbeitsgemeinschaft Sucht (s. Rahmenkonzept) wurden den Gemeindeverwaltungen über die jeweiligen Bürgermeister der Städte und Gemeinden die Inhalte der geplanten Zertifizierung vorgestellt. Die meisten Ortsvorsteher nahmen das Konzept zwischenzeitlich dankbar an. Einige beschlossen darüber hinaus, die kommunale Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen an deren Bereitschaft zur Zertifizierung zum "Verein aktiv im Jugendschutz" zu knüpfen. Für die Vereinsmitglieder wurden in Kooperation mit der jeweiligen Kommunalverwaltung Schulungen organisiert und regional durchgeführt, in denen die Jugendschutzbestimmungen und der Umgang mit der Umsetzung praxis- und fallorientiert behandelt wurden. Trainer waren hierbei die Präventionsfachkräfte der beteiligten Suchtberatungsstellen. Nach Einhaltung der erforderlichen Kriterien (s. u.) erhielten die Vereine eine Zertifizierungsurkunde, eine Datei mit dem Logo und ein entsprechendes Schild, das den Verein für erstmals 3 Jahre als jugendschutzfördernd auszeichnet.

Zertifizierungskriterien:

  • Jugendbetreuer des Vereins werden informiert und geschult.
  • Jugendschutzgesetz ist in allen Räumen des Vereins gut sichtbar angebracht.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen des Vereins wird die Aktion "7aus 14" angewandt, (ebenfalls Aktion aus Rahmenkonzept des Landkreises "Wegschauen ist keine Lösung") d. h. vor allem: ein Jugendschutzbeauftragter für die Dauer der Veranstaltung benannt und die Erfahrungen aus der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung zurückgemeldet.
  • Maßnahmen zur Trinkanimation unterbleiben grundsätzlich bei Jugendlichen im Vereinsleben.
  • Bei allen Vereinsfesten wird das Jugendschutzgesetz eingehalten - bei reinen Kinder- und Jugendveranstaltungen wird kein Alkohol ausgeschenkt.

Erreichtes und Ergebnisse:

Gesamteffekt: durch das Vereins-Zertifizierungsverfahren und zahlreiche andere Maßnahmen im Rahmen der Initiative "Wegschauen ist keine Lösung" (z.B. dem 2. hier dargestellten Projekt der Jugendschutzteams) konnte vor Ort jeweils eine verzahnte Struktur gebildet werden, die nötig ist, um Suchtmittelmissbrauch von Jugendlichen im öffentlichen Raum wirksam begegnen zu können.

Durch die konkreten Hilfen, Materialien und Informationsveranstaltungen erhielten die örtlichen Akteure mehr Handlungssicherheit und haben so zu einer positiven Einschätzung in Sachen Jugendschutz und Suchtprävention in der Gemeinde beigetragen.

Konkret konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt im Kreisgebiet 286 Vereine mit dem Logo "Verein aktiv im Jugendschutz" zertifiziert werden. Das Siegel wird jeweils für 3 Jahre vergeben, wird stichprobenartig von örtlichen Ansprechpartnern überwacht und kann nach Ablauf erneuert werden.

Mit dem vorliegenden Projekt sind die meisten der für die Prämierung genannten Bewertungskriterien erfüllt wie z. B: Einbindung von nicht unmittelbar mit Suchtprävention befassten Akteuren; Vernetzung und Kooperation; Ausnutzung kommunaler Einflussmöglichkeiten; flächendeckende Wirkung; Langfristigkeit und Nachhaltigkeit; kommunalpolitische Verankerung; Kombination von Verhaltens- und Verhältnisprävention.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
Anlagen: 

12_1311_1226_1030.pdf

Flyer "Zertifizierungsprogramm" (pdf)
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