Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
2.1. Ausgangssituation
Immer mehr und immer jüngere Kinder und Jugendliche trinken Alkohol. Eltern und Schulen fühlen sich häufig überfordert. Der Konsum von Alkohol vor allem von Alkopops wird häufig als normal und „cool“ angesehen. Fehlende Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten erschweren die Durchsetzung des Jugendschutzes in diesem Bereich.
2.2. Ziele
Ziel ist nicht die „Verteuflung“ des Alkohols, sondern die Sensibilisierung eines möglichst großen Teils der Bevölkerung dahingehend, dass es nicht normal ist, wenn Kinder in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren. Somit sollen vor allem diejenigen sensibilisiert und mobilisiert werden, welche in irgendeiner Form Verantwortung für Jugendschutz tragen.
2.3. Bestandteile des Konzepts
2.3.1. Informationen für Eltern
Durch Flyer sollen Eltern neben der Beschreibung der derzeitigen Situation 1. Informationen zu Alkohol und Jugendschutz erhalten und 2. aufgefordert werden sich selbst aktiv zu beteiligen. Hierfür liegen den Flyern Einlagen zur Mitteilung einer Feststellung bei (siehe Anlage).
2.3.2. Informationen für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende beziehen Informationen zum aktuellen Jugendschutzgesetz über die Presse. Zudem erhalten auf diesem Weg die Gewerbebetreibenden Hinweise zu Pflichten und Kontrollen im Umgang mit dem Jugendschutzgesetz. Entsprechende Aushänge zum § 3 JuSchG sind für Gewerbetreibende über das Jugendamt erhältlich.
2.3.3. Einbeziehung von Ämtern, Behörden und Beteiligten
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt relevante Konzepte.
- Hausinterne Fachbereichs- bzw. Fachdienstleiter sind in das Projekt involviert (Ordnungs- und Gewerbeamt, Kämmerei, Rechtsamt).
- Das Konzept wird öffentlich vorgestellt (Leitern der Polizeiinspektion, Ordnungsämtern der Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeistern, Jugendeinrichtungen).
- Fachlich begleitet wird das Projekt unter anderem von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern der Suchtberatungsstellen, dem Gesundheitsamt, Beratungslehrern sowie dem Unterausschuss Jugendarbeit.
2.4. Aktionen
2.4.1. Plakate
Parallel zu den Flyern wurden 4 Plakate von einem Jugendlichen im FSJ entworfen, die unter anderem in den Jugendtreffs aushängen (siehe Anhang).
2.4.2. Hinweise für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende erhalten durch das Gewerbeamt mit dem Hinweisblatt zur Beantragung einer Gestattung ausdrückliche Hinweise zum JuSchG.
2.4.3. Beratungen mit den Kontaktbereichsbeamten
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kontaktbereichsbeamten fördert die Umsetzung des Konzepts, da gewöhnlich in den ländlichen Gebieten der Kontakt zu den betreffenden Einrichtungen durch die KOBs gegeben ist.
2.4.4. Kontrollen
Durch örtliche Ordnungs- und Gewerbeämter, KOBs, die Außenrevision des Landratsamtes sowie das Jugendamt finden gemeinsame, flächendeckende Kontrollen in den Verkaufeinrichtungen und Gaststätten statt. Dabei werden Hinweise auf Aushangspflicht und Abgabebestimmungen, das Angebot zur Erwerbung von Aushängen sowie die Ankündigung weiterer Kontrollen gegeben. Weitere gemeinsame Kontrollen von Polizei und Jugendamt finden in Diskotheken und bei Tanzveranstaltungen statt.
2.4.5. Beschleunigte Bußgeldverfahren
Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden ist ein beschleunigtes Bußgeldverfahren möglich. Die „Strafe folgt somit auf dem Fuß“. Durch entsprechende Vereinbarungen hat der Jugendschutz oberste Priorität. Bußgeldverfahren sind der Bußgeldstelle zugeordnet.
2.4.6. Saftmobil
Durch das Saftmobil werden alkoholfreie Cocktails zu jugendtypischen Preisen an jugendtypischen Orten als Alternative zu Alkohol angeboten. Das mobile Fahrzeug ist mit einer hauptamtlichen Stelle besetzt und wird von Jugendlichen ehrenamtlich ergänzt. Auf Anforderung oder Eigeninitiative kommt es zum Einsatz. Auf diese Weise kann ein niedrigschwelliges Angebot durch Kommunikation nicht nur für Jugendliche ermöglicht werden.
2.5. Entwicklung
Im August 2002 wurde das Konzept im Jugendhilfeausschuss beschlossen. 2003 erfolgten erste öffentliche Präsentationen (siehe Anlage) und anschließend die Vorstellung in Städten und Kommunen sowie bei den Kontaktbereichsbeamten. Im Mai 2003 erfolgte die Einberufung der Arbeitsgruppe zur fachlichen Begleitung unter der Regie und Moderation von „Suchthilfe in Thüringen“ gGmbH. Ab Juni 2003 wurden durch das Gewerbeamt Erklärungen als Beilage bei Gestattungen ausgeben. Die Fertigstellung und der Druck der Plakate, Flyer und Aushänge wurden im August 2003 abgeschlossen. Das Saftmobils ist seit 2004 im Einsatz. 2005 fanden im Zeitraum April – November monatlich bis zu 12 Einsätze statt. Die Wintermonate werden zur Vorbereitung und zur Vorstellung des Projektes in den Schulen genutzt.
Mit der Inbetriebnahme des Saftmobils erfolgte ein spürbarer Aufschwung der Öffentlichkeitsarbeit.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
Die Konzeption wurde vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, im Kreistag vorge-stellt und positiv zur Kenntnis genommen.
Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit erfolgt eine Aufforderung an Gemeinden und Vereine zum Anschluss an das Konzept.
- Kooperation zwischen Institutionen
<br/>- öffentlichkeitswirksames Arbeiten für alle Gruppen
<br/>- Einbindung von Multiplikatoren
<br/>
Sozialplanung
Jugendamt
Fachgruppe "Präventive Maßnahmen des Jugendschutzes"
SIT gGmbH, Büro „impuls“ Erfurt, Jugendschutzbeauftragte anderer Landkreise in Thüringen
- Softmobil
- Flayer für Eltern
- Jugendschutzplakate
- Jugendschutzaushänge
- Jugendschutzkontrollen