"5 von 12" statt "5 vor 12"
Damit Jugendschutz praktisch umgesetzt wird, müssen alle ihre Verant-wortung da wahrnehmen, wo sie stehen: Als Eltern, Lehrkräfte, Gemein-derat, Bürgermeister, Vereinsvorstand, GeschäftsinhaberIn, usw. Das Regelwerk für Veranstaltungen (5 von 12) ist dafür ein gutes Beispiel, fast die Hälfte der Gemeinden im Landkreis Traunstein arbeiten bereits damit und erweitern ihre Auflagenbescheide entsprechend.
Die Gemeinde, also Bürgermeister, Gemeinderat und Gemeindeverwaltung, die Wirte, Vereine und weitere FestveranstalterInnen, aber auch alle GemeindeeinwohnerInnen sind die Zielgruppen. Sie verpflichten sich, im Sinne des Jugendschutzgesetzes zu handeln und Regelungen, die mit allen Beteilgten abgestimmt und verbindlich getroffen worden sind, umzusetzen.
Zielsetzung:
- Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
- Initiierung eines normativen Kommunikationsprozesses im Gemeinwesen
- Entwicklung gemeinsamer Standards zur Alkoholprävention
- Übernahme von Verantwortung und Vorbildfunktion
Alle Maßnahmen in den Gemeinden werden bei Bedarf von TRAPEZ unterstützt und begleitet.