Abgabeeinschränkung Alcopops in öffentlichen Räumen

Alle Gemeinden im Landkreis Rottweil wurden darüber informiert, dass Alcopops für Jugendliche attraktiv beworden sind und "wie Limonade" schmecken, weshalb mengemäßig mehr getrunken wird, obwohl sie oftmals fast einen "doppelten Klaren" enthalten.

Statistiken lasse sich entnehmen, dass insbesondere junge Frauen, die sonst eher den Alkoholkonsum wegen des Geschmacks ablehnen, gefährdet sind.

Es wurde weiter mitgeteilt, dass nachdem wohl allen, die sich mit der Thematik intensiver beschäftigen klar ist, dass durch entsprechende Verbote nicht unbedingt der Alkoholkonsum verhindert werden kann, so doch ein Abgabeverbot von Alkopops die Möglichkeit eröffnet, diesen einzuschränken. Außerdem gelte es für die Verantwortlichen, Veranstalter und für Erwachsene gegenüber Kindern und Jugendliche deutliche Zeichen zu setzen. Neben und in Ergänzung zu vielen anderen dargestellten Maßnahmen trage auch ein entsprechendes Verbot zur Verbeugung und zum Jugenschutz bei. Es gehe nicht darum Alkohol generell bei Veranstaltungen mit Jugendlichen zu verbieten, sondern darum durch das Verbot von Alkopops beziehungsweise die Verpflichtung der Veranstalter diese nicht ins Angebot aufzunehmen, wegen der besonderen Gefährdung die von diese Getränken ausgeht, eindeutig Stellung zu beziehen. Deshalb habe der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rottweil in seiner Sitzung vom 25.4.2005 die Verwaltung gebeten, mit den Kommunen ein entsprechendes Abgabeverbot im Landkreis abzustimmen. Schon allein diese Sitzung und die nachfolgende Presseberichterstattung hätten in der Öffentlichkeit eine positive Resonanz ausgelöst.

Bei der Sitzung des Kreisverbandes des Gemeindetages sei das Thema am 6.7.2005 diskutiert und abgesprochen worden, das zwischen dem Jugend- und Versorgungsamt Rottweil und den Städten und Gemeinden im Landkreis jeweils eine konkrete Abstimmung erfolgen sollten.

Die Gemeinden wurden gebeten den Vorschlag zu überprüfen und bis zum 31.10.2005 dem Jugend- und Versorgungsamt mitzuteilen wie sie in diesem Zusammenhang künftig verfahren wollen. Zwischenzeitlich sind die Mitteilungen von 5 Gemeinden eingegangen, wonach man in deren Bereich die Abgabe von Alcopops künftig in öffentlichen Räumen verbietet.

Handelt es sich dabei um: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welches ist die Zielgruppe?: 
Multiplikatoren
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Andere
Ist die Maßnahme unter dem Aspekt der Flächenwirkung in Ihrer Kommune (bei Landkreisen in den kreisangehörigen Gemeinden): 
flächendeckend
teilweise flächendeckend
eher punktuell in ausgewählten Einrichtungen (bzw. Kommunen)
sonstiges:
Wenn sonstige dann benennen: 
soll flächendeckend weiterentwickelt werden
Wann wurde mit der Maßnahme begonnen?: 
vor 2000
2000 bis 2002
nach 2002
Welche Laufzeit hat die Maßnahme?: 
Dauerangebot
Bis zu zwei Jahren
Mehr als zwei Jahre
Wie lange ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert?: 
Dauerhaft
Offen
Jahre:
Wird die Maßnahme dokumentiert?: 
ja
nein
Wird die Maßnahme evaluiert?: 
Selbstevaluation wurde durchgeführt
Fremdevaluation wurde durchgeführt
Evaluation ist geplant
Keine Evaluation
Hat die Maßnahme eine geschlechtsspezifische Ausrichtung?: 
ja
nein
Gibt es in der Maßnahme eine interkommunale Kooperation?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
angestrebt mit allen Kommunen des Landkreises
Gibt es in der Maßnahme eine überregionale Kooperation?: 
ja
nein
Welche Methoden und Materialien werden eingesetzt?: 
Selbst entwickelte Methoden und Instrumente
Von Dritten entwickelten Methoden und Instrumente
Beides
Sind diese evaluiert?: 
ja
nein