Das "Projekt 16/18 - Jugendschutz vor Ort" will zum einen das Angebot von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche einschränken, zum anderen aber auch ihre Nachfrage verringern und damit dem Missbrauch und einer möglichen Suchtentwicklung wirksam vorbeugen:
- die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabakwaren, also das Angebot an Kinder und Jugendliche, soll mit der ausnahmslosen Einhaltung entsprechender Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättenrechtes verringert werden,
- die Nachfrage soll mit umfassenden Maßnahmen und Projekten der Suchtprävention verkleinert werden.
Feinziele sind daher:
- Verhinderung der Abgabe alkoholhaltiger Getränke und Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren (branntweinhaltige Getränke: unter 18 Jahren) durch Aufklärungsgespräche mit Gewerbetreibenden und Gastwirten sowie verstärkte Kontrollen durch die Polizei. D.h. strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der Paragraphen 9 ("Alkoholische Getränke") und 10 ("Rauchen in der Öffentlichkeit; Tabakwaren")
- Einbindung aller thematisch relevanten Einrichtungen, Gremien, Vereinigungen und Zielgruppen auf örtlicher Ebene in die gemeinsam entwickelten und getragenen Maßnahmen innerhalb des Rahmenkonzeptes
- mittelfristig: präventive Kompetenzsteigerung bei allen pädagogisch Verantwortlichen
- langfristig: generalpräventives gesundheitsförderndes Leitbild.
An den Modellstandorten (s.u.) soll darüber hinaus geklärt werden:
- Welche Bedingungen vor Ort begünstigen die Prävention legaler Drogen, welche behindern sie?
- Welche dieser Faktoren davon sind standortbedingt, welche lassen sich auf andere Orte übertragen?
- Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen der Umsetzung in der Stadt Heilbronn und im Landkreis?
- Wie notwendig ist ein (kommunal-)politischer Rückhalt?
- Welche Kooperationspartner sind für einen Erfolg notwendig?
- Wie kann die Koordination des Projektes optimiert werden?
- Welche Faktoren bestimmen die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften?
- Welche Interessenskonflikte zwischen Handel und Gastronomie gegenüber den Interessen des Jugendschutzes und der Suchtprävention gibt es? Wie lassen sich diese konstruktiv handhaben?
Handelt es sich dabei um:
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Welches ist die Zielgruppe?:
Multiplikatoren
Kinder
Jugendliche
Erwachsene
Andere
Wenn Andere bitte benennen:
Gastwirte und Gewerbetreibende, die Alkohol und Tabakwaren verkaufen
Ist die Maßnahme unter dem Aspekt der Flächenwirkung in Ihrer Kommune (bei Landkreisen in den kreisangehörigen Gemeinden):
flächendeckend
teilweise flächendeckend
eher punktuell in ausgewählten Einrichtungen (bzw. Kommunen)
sonstiges:
Wenn sonstige dann benennen:
Es sind zwei Modellgemeinden als Pilotprojekte ausgewählt, bei Erfolg soll das Projekt auf weitere Stadtteile bzw. Städte und Gemeinden übertragen werden.
Wann wurde mit der Maßnahme begonnen?:
vor 2000
2000 bis 2002
nach 2002
Welche Laufzeit hat die Maßnahme?:
Dauerangebot
Bis zu zwei Jahren
Mehr als zwei Jahre
Wie lange ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert?:
Dauerhaft
Offen
Jahre:
Wird die Maßnahme dokumentiert?:
ja
nein
Wird die Maßnahme evaluiert?:
Selbstevaluation wurde durchgeführt
Fremdevaluation wurde durchgeführt
Evaluation ist geplant
Keine Evaluation
Hat die Maßnahme eine geschlechtsspezifische Ausrichtung?:
ja
nein
Gibt es in der Maßnahme eine interkommunale Kooperation?:
ja
nein
Wenn ja, welche?:
Die Stelle des Kommunalen Suchtbeauftragten ist von Stadt und Landkreis Heilbronn gemeinsam eingerichtet. Von den für das Projekt ausgewählten Orten liegt je einer in der Stadt Heilbronn und im Landkreis Heilbronn, die durch parallele Arbeitsgruppen im gegenseitigen Austausch stehen. Der Kommunale Suchtbeauftragte fungiert hier als Bindeglied und Schnittstelle.
Gibt es in der Maßnahme eine überregionale Kooperation?:
ja
nein
Welche Methoden und Materialien werden eingesetzt?:
Selbst entwickelte Methoden und Instrumente
Von Dritten entwickelten Methoden und Instrumente
Beides
Sind diese evaluiert?:
ja
nein
Wenn ja, bitte benennen:
Interaktive Programme gemäß der Expertise zur Suchtprävention des IFT München.