Schutz vor Passiv-Rauchen in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung Uckermark
Grundlage für das Erreichen der Zielstellung ist eine Dienstvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Personalrat. Die Dienstvereinbarung liegt im Entwurf vor und wird in den folgenden Beratungen mit dem Personalrat noch verfeinert.
Wesentlicher Bestandteil der Dienstvereinbarung ist es, dass Raucher nicht diskriminiert werden, aber andererseits die Interessen der Nichtraucher im Sinne des Gesundheitsschutzes Vorrang genießen und die Interessen der Raucher dann in den Hintergrund treten, wenn sie mit den Interessen der nichtrauchenden Mitarbeiter kollidieren und dieser Konflikt nicht anders lösbar ist.
Ein uneingeschränktes Rauchverbot gilt
- auf allen Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr und in allen Büros und Arbeitsräumen, die nicht ausschließlich von einem Raucher belegt sind,
- auf allen Gängen innerhalb der Dienstgebäude,
- in der Kantine und allen Pausenräumen,
- auf allen Toiletten,
- in allen Fahrstühlen,
- in allen Sitzungs- und Beratungsräumen,
- in allen Dienstwagen
Für Raucher sollen Raucherzonen und Raucherräume eingerichtet werden.
Vorgesehen ist, dass Raucherpausen grundsätzlich nicht als Dienstzeit anerkannt werden, aber eine Raucherpause außerhalb der normalen Pausen gewährt wird. Als besonderer Anreiz für Raucher, die sich das Rauchen abgewöhnen wollen, ist geplant, dass dem Mitarbeiter die abgezogenen Arbeitszeiten für Raucherpausen wieder gutgeschrieben werden, wenn es ihm gelingt, innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten der Regelung das Rauchen einzustellen.
Der Entwurf der Dienstvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Wegen der kurzen Friststellung war ein Abschluss der Vereinbarung noch nicht zu erreichen, zumal der Personalrat noch Beratungsbedarf hat.