FAQ

1. Allgemeine Fragen

  • Wir haben unsere Absichtserklärung nicht rechtzeitig zum 20. November 2019 eingereicht. Können wir trotzdem am Wettbewerb teilnehmen?
    Ja, der Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2020. Es wird zwar um eine Absichtserklärung zum 20. November 2019 gebeten, jedoch hat deren Nichtzusendung keine Ausschlusswirkung.
     
  • Die Maßnahmen, mit denen wir uns bewerben möchten, sind noch in Planung. Können wir uns damit bewerben?
    Nein, geplante Vorhaben können als Wettbewerbsbeitrag nicht berücksichtigt werden.
     
  • Müssen die im Wettbewerbsbeitrag dargestellten Konzepte, Projekte und Maßnahmen in der Zeit von Oktober 2019 bis Januar 2020 entstanden sein?
    Nein. Dieser Zeitraum begrenzt die Ausschreibungszeit des Wettbewerbs. Sie wurde bewusst lange angesetzt, um den interessierten Kommunen genügend Zeit für die Erarbeitung ihrer Bewerbungsunterlagen zu geben. Die Wettbewerbsbeiträge sollen bereits realisierte Konzepte, Projekte und Maßnahmen betreffen.
     
  • Können Dritte wie Wohlfahrtsverbände, Schulen, Kindertagesstätten, (Sport-)Vereine o.ä. eine Bewerbung einreichen?
    Nein, jedenfalls nicht alleine. Aktivitäten und Maßnahmen von Dritten können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Denn teilnahmeberechtigt sind ausschließlich deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise und darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung der Stadtstaaten.

2. Fragen zur Online-Bewerbung

  • Wir möchten eine Online-Bewerbung abgegeben. Kann ich mir die Formulare ansehen, ohne mich bereits zum Wettbewerb anmelden zu müssen?
    Nein. Die Online-Bewerbungsunterlagen können Sie sich nur ansehen, nachdem Sie sich online zum Wettbewerb registriert haben. Sie können sich jedoch den Bewerbungsbogen als PDF oder als Word-Dokument unter Download herunterladen und sich vorab auch eine Online-Musterbewerbung ansehen.
     
  • Ich kann meine Registrierung zur Online-Bewerbung nicht absenden, sondern erhalte eine Fehlermeldung.
    Um das Registrierungsformular absenden zu können, müssen Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben. Die Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Darüber hinaus darf in das Feld "Registrierungs-E-Mail-Adresse" keine bereits für eine andere Anmeldung verwendete E-Mail-Adresse eingetragen werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wettbewerbsbüro.
     
  • Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben...
    ...wenden Sie sich bitte an das Wettbewerbsbüro. Wir senden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse einen Link, über den Sie Ihr Passwort neu setzen können.
     
  • Wenn Sie Ihren Benutzernamenvergessen haben...
    ...wenden Sie sich bitte an das Wettbewerbsbüro. Ihr Benutzername wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
     
  • Was passiert, wenn der Rechner oder der Internetbrowser während der Bearbeitung der Online-Formulare "abstürzt"?
    Stürzt der Browser oder Ihr Rechner vor dem Speichern eines Formulars ab oder wird Ihre Internetverbindung getrennt, so gehen die Angaben verloren, die Sie nach dem letzten Speichervorgang gemacht haben. Sie können während der Bearbeitung Ihren Wettbewerbsbeitrag jederzeit speichern und dann weiter bearbeiten.
     
  • Ich habe die Fragebögen online ausgefüllt und gespeichert. Ist meine Bewerbung damit eingereicht?
    Ja. Sie können Ihren Wettbewerbsbeitrag jedoch bis zum Ende der Bewerbungsfrist aktualisieren. Als eingereicht gilt letztlich der Stand, den Ihr Wettbewerbsbeitrag zum Ende der Bewerbungsfrist hat.
     
  • Ich habe auf den Button "Logout" geklickt und vergessen, meine Angaben im Fragebogen zu speichern. Sind meine Änderungen angenommen worden?
    Nein. Änderungen müssen spätestens zum Ende der Sitzung gespeichert werden (Button "Speichern" am Ende der Seite).
     
  • Wo finde ich weitere Informationen und Hilfestellungen zu Online-Bewerbung?
    Unter Download finden Sie ein Handbuch (pdf, 506 kB), in dem alle Schritte der Online-Bewerbung ausführlich beschrieben sind.