Prämierung der Wettbewerbsbeiträge

Jury

Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berufene Jury hat die Wettbewerbsbeiträge im März 2020 bewertet und die zu prämierenden Beiträge ausgewählt. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 22. September 2020 in Berlin statt.

Wie werden die Wettbewerbsbeiträge bewertet?

Bewertung und Prämierung erfolgen nach drei Gruppen getrennt:

  • kreisfreie Städte,
  • kreisangehörige Städte und Gemeinden,
  • Landkreise.

Zentrales Kriterium für die Bewertung durch die Jury ist der Wirkungsgrad der Beiträge. Weiterhin wird bewertet, ob die Beiträge:

  • in eine Gesamtkonzeption zur kommunalen Suchtprävention eingebunden sind,
  • auf einer Ausgangs- und Bedarfsanalyse basieren,
  • ganzheitlich angelegt sind, indem sie z.B. unterschiedliche Süchte/Suchtstoffe, verschiedene Zielgruppen und/oder mehrere Einrichtungen/Settings in den Blick nehmen,
  • verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen kombinieren,
  • die Zielgruppen partizipativ in Konzeption und Umsetzung einbeziehen,
  • innovative suchtpräventive Strategien enthalten,
  • eine verbindlich vereinbarte Vernetzung und Kooperation von verschiedenen Akteuren umfassen,
  • auf der kommunalpolitischen Ebene verankert sind und von dieser unterstützt werden.

Für eine Prämierung müssen nicht zwingend alle, aber mehrere dieser Kriterien erfüllt sein.

Was gibt es zu gewinnen?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt für die prämierten Wettbewerbsbeiträge ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 20.000 Euro zum Thema „Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien“  aus.

Es steht im Ermessen der Jury, die Preisgelder innerhalb der Prämierungsgruppen (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Landkreise) auf mehrere Wettbewerbsbeiträge zu verteilen.

Die prämierten Kommunen müssen das jeweilige Preisgeld in voller Höhe für zukünftige Maßnahmen der kommunalen Suchtprävention einsetzen.

Alle Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen, erhalten eine Teilnehmerurkunde. Zudem können zwei Personen an der Multiplikatorenkonferenz „Kommunale Suchtprävention“ teilnehmen, welche das GKV-Bündnis für Gesundheit 2020 in Berlin durchführt. Die Teilnahme ist kostenfrei, Reise- und Hotelkosten müssen selbst aufgebracht werden.