Eingeladener Teilnehmerkreis

Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.

Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Schulen, Sportvereine) dagegen konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden. Dabei sollte die Einbindung in kommunale Aktivitäten der Suchtprävention im Wettbewerbsbeitrag sichtbar gemacht werden.

 

Bilderleiste Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen