Teilnahmebedingungen

Eingeladener Teilnehmerkreis

Alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.

Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe, Selbsthilfegruppen und andere private Initiativen) waren willkommen, können aber nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Der Wettbewerb wird von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände unterstützt (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Form eines Wettbewerbsbeitrags

Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen, mussten folgende Leistungen erbringen:

  • Ausfüllen des „Bewerbungsbogens“,
  • Beschreibung von Wettbewerbsaktivitäten im Umfang von maximal acht DIN-A4-Seiten.

Einsendeschluß für Wettbewerbsbeiträge war der 15.12.2005.

Mögliche Inhalte der Wettbewerbsbeiträge

Als besonders wirksam haben sich Strategien der Alkoholprävention erwiesen, die Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage nach Alkohol (Verhaltensprävention) mit Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Beschränkung des Angebots (Verhältnisprävention) für das Oberziel verbinden, den Alkoholkonsum zu reduzieren. Deshalb waren Wettbewerbsbeiträge besonders gefragt, die beide Präventionsbereiche abdecken.

Verhaltenspräventive Maßnahmen

Zielgruppen

Maßnahmen zur Alkoholprävention beziehen sich häufig ausschließlich auf die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Aber auch die Gruppe "Erwachsene" ist wichtig: Erwachsene setzen durch ihr Vorbild für die nachwachsende Generation Standards im Umgang mit Alkohol. Außerdem sind sie die zahlenmäßig größte Gruppe bei problematischen Formen des Alkoholkonsums. Deshalb waren Wettbewerbsbeiträge von besonderem Interesse, welche die Zielgruppen "Kinder", "Jugendliche" und "Erwachsene" ansprechen.

Einzelziele für Erwachsene

Für die Zielgruppe Erwachsene waren Maßnahmen von Interesse, die zur Erreichung folgender Ziele beitragen:

  • Alkohol wird risikoarm und verantwortungsvoll konsumiert.
  • Punktnüchternheit (im Verkehr, in der Schwangerschaft, bei der Arbeit, beim Medikamentenkonsum, im Umgang mit Kindern) wird praktiziert.
  • Positives Vorbildverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen beim Alkoholkonsum wird gezeigt.
  • Konsequentes erzieherisches Verhalten in Bezug auf den Alkoholkonsum Heranwachsender durch Eltern und andere Bezugspersonen wird umgesetzt.
  • Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention bei Alkoholproblemen sind vorhanden.

Einzelziele für Kinder und Jugendliche

Für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche waren Maßnahmen von Interesse, die zur Erreichung folgender Ziele beitragen:

  • Probierkonsum wird zeitlich hinausgezögert bzw. das Einstiegsalter wird erhöht.
  • Handlungsrelevantes Wissen zum Thema Alkohol ist vorhanden, u.a. zu den besonderen Risiken des Konsums von Alkopops.
  • Die Altersgrenzen des Jugendschutzes werden von Kindern und Jugendlichen akzeptiert.
  • Kritische Reflexion der eigenen Konsummuster findet statt.
  • Häufigkeit des Rauschtrinkens nimmt ab.

Methoden/Instrumente

Zur Umsetzung der Ziele werden in der Suchtprävention bereits erprobte und qualitätsge-sicherte Instrumente angewandt. Das sind beispielsweise: Gruppendiskussion mit Kindern und Jugendlichen, Unterricht/Schulung, Einzelberatung bzw. motivierende Kurzberatung, Peer-Education, Fortbildung von Multiplikatoren, Arbeitshilfen und Leitfäden, Bereitstellung von Informationsmaterial und kulturpädagogische Angebote.

Neu entwickelte Methoden und Instrumente sollten auf ihre Wirksamkeit überprüft, das heißt evaluiert sein.

Verhältnispräventive Maßnahmen

Von Interesse waren verhältnispräventive Maßnahmen, die sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beziehen sowie zu einer alkoholfreien Gestaltung von Settings beitragen.

Hierzu gehören beispielsweise: Kontrollen der Abgabebeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz, Kontrollen von Kindern und Jugendlichen auf kommunalen Großveranstaltungen, Alkoholkontrollen im Straßenverkehr, Kontrollen zur Einhaltung des "Apfelsaftgesetzes", Kontrollen der Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates über die Werbung für alkoholische Getränke, Verzicht auf Alkoholwerbung auf kommunalen Werbeflächen, Abgabebeschränkungen bei Sportveranstaltungen, Betriebsvereinbarungen in Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, Betriebsvereinbarungen in privaten Unternehmen, Regelungen in kommunalen Jugendzentren, Organisation von attraktiven alkoholfreien Jugendevents, Regelungen in Sportvereinen, niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Alkoholproblemen und deren Angehörige sowie Angebote für Kinder aus alkoholbelasteten Familien.

Akteure und Kooperationspartner

Für die Alkholprävention sind zahlreiche Akteure tätig. Mit diesem Wettbewerb wurden jedoch besonders die Kommunen angesprochen. In diesem Sinne gehören zu den Hauptakteuren in der Alkoholprävention die kommunalen Räte und Verwaltungen (z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Personalamt) sowie die Einrichtungen der sozialen kommunalen Infrastruktur (z.B. Jugendfreizeitheime). Aus der Verwaltung ausgelagerte kommunale Unternehmen des "Konzerns Stadt" konnten ebenfalls beteiligt sein (z. B. Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Betriebe der Ver- und Entsorgung).

Für die Vernetzung dieser und die Einbeziehung weiterer Akteure können kommunale Suchtpräventionsstellen sorgen. Weitere Akteure können vor Ort tätige staatliche Einrichtungen (z.B. Polizeidienststellen, ÖGD), gemeinnützige und private Institutionen sein.

Wichtige Partner der Kommunen aus diesem Bereich sind beispielsweise Suchtberatungsstellen, niedergelassene Allgemeinmediziner und Krankenkassen, Schulen (vor allem Berufsschulen und überbetriebliche Ausbildungsstätten), Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Erziehungs- Ehe und Familienberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, kirchliche Einrichtungen und (Sport-) Vereine. Aber auch private Unternehmen können Teil kommunaler Netzwerke sein, z.B. Gaststättenbetreiber, Betreiber von Kiosken und Tankstellen sowie der Einzelhandel mit einschlägigen Sortimenten.

Verbreitung der Wettbewerbsergebnisse

Die Wettbewerbsunterlagen (einschließlich der beigefügten Anlagen) gehen in das Eigentum der BZgA über. Die Wettbewerbsteilnehmer geben durch ihre Bewerbung die Zustimmung zur Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen in der Wettbewerbsdokumentation.

Die BZgA und das Difu erarbeiten eine Dokumentation, in der das Wettbewerbsverfahren und die Ergebnisse des Wettbewerbs dargestellt sind. Jeder Teilnehmer erhält kostenfrei ein Exemplar der gedruckten Dokumentation. Außerdem werden die Wettbewerbsbeiträge und die Dokumentation der (Fach-)Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt.