Lediglich geplante Vorhaben können nicht berücksichtigt werden. Ansonsten gelten die folgenden Bewertungskriterien:
- Zielfestlegung erfolgt vor der Intervention,
- Realisierung von Maßnahmen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene,
- Realisierung von Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention,
- Wirkung in der Fläche der Kommune,
- Vernetzung der Akteure,
- Langfristigkeit bzw. Nachhaltigkeit,
- Erfolgskontrolle und Dokumentation,
- Einbeziehung auch von bildungsfernen Schichten,
- Einbindung der Zielgruppen in die Planung,
- Geschlechtsspezifische bzw. geschlechtersensible Umsetzung,
- Verankerung auf der kommunalpolitischen Leitungsebene,
- Kommunenübergreifende Kooperation bzw. Einbindung in überregionale Kampagnen/Initiativen der Alkoholprävention.