Bewertungskriterien

Lediglich geplante Vorhaben können nicht berücksichtigt werden. Ansonsten gelten die folgenden Bewertungskriterien:

  • Zielfestlegung erfolgt vor der Intervention,
  • Realisierung von Maßnahmen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene,
  • Realisierung von Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention,
  • Wirkung in der Fläche der Kommune,
  • Vernetzung der Akteure,
  • Langfristigkeit bzw. Nachhaltigkeit,
  • Erfolgskontrolle und Dokumentation,
  • Einbeziehung auch von bildungsfernen Schichten,
  • Einbindung der Zielgruppen in die Planung,
  • Geschlechtsspezifische bzw. geschlechtersensible Umsetzung,
  • Verankerung auf der kommunalpolitischen Leitungsebene,
  • Kommunenübergreifende Kooperation bzw. Einbindung in überregionale Kampagnen/Initiativen der Alkoholprävention.