3. Wettbewerb Kommunale Suchtprävention: "Alkoholprävention vor Ort"

Auf Anregung der Parlamentarischen Staatssekretärin und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (im Amt bis Herbst 2005) und mit Unterstützung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den dritten Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch. Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden, die mit ihren Aktivitäten zur Alkoholprävention ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.

Preisträger des Wettbewerbs sind

  • die kreisfreien Städte Hamburg, Köln und Münster,
  • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Korbach, Lohne und Pfungstadt,
  • die Landkreise Esslingen, Konstanz, Traunstein und der Ostalbkreis

Preisträger des Sonderpreises der gesetzlichen Krankenkassen sind

  • die Geminde Kiefersfelden, der Landkreis Erlangen/Höchstadt und Stadt Erlangen, Stadt Neutraubling

Übersicht über die Preisträger

Pressemitteilungen und Fotos von der Preisverleihung

Die Beiträge aller Teilnehmer sind im Internet abrufbar

Zum Wettbewerb ist eine Dokumentation erschienen, die im Volltext im Internet abgerufen werden kann.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden, das für die Laufzeit des Wettbewerbs eine Geschäftsstelle eingerichtet hatte.

Ziele

Die Zahl der Menschen in Deutschland, bei denen eine Alkoholabhängigkeit oder ein Alkoholmissbrauch vorliegt, wird auf rund 4,3 Mio. geschätzt. Der seit den 70er Jahren anhaltende Trend bei Jugendlichen zu weniger Alkoholkonsum wurde 2004 zum ersten Mal gebrochen. Zugenommen haben bei ihnen die wöchentlichen Trinkmengen und Alkoholrausch-Erfahrungen. Diese negative Entwicklung ist vor allem auf den gestiegenen Konsum von Alkopops zurückzuführen. Im Jahr 2003 wurden pro Kopf der Bevölkerung etwa 10 Liter reiner Alkohol konsumiert, womit Deutschland weltweit in der Spitzengruppe liegt. Die Kosten durch alkoholbedingte Krankheiten betragen ca. 20 Mrd. Euro im Jahr.

Teilnahmebedingungen

Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Bewertungskriterien

Eine Jury bewertete die eingereichten Beiträge nach verschiedenen Kriterien und berücksichtigte dabei auch die den Bewerbern für ihre Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Prämien müssen der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen.