Teilnehmerkreis

Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) konnten nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Aufbau eines Wettbewerbsbeitrags

Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen wollten, mussten folgende Leistungen erbringen:

  • Es war eine schriftliche Beschreibung der Präventionsaktivitäten im Umfang von bis zu acht DIN-A4-Seiten einzureichen. Dabei sollten die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge (vgl. "Kriterien für die Bewertung …") berücksichtigt werden.
  • Ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen" war einzureichen.

Zusätzlich konnten Anlagen, die die Beitragsbeschreibung illustrierten, die Präventionsaktivitäten belegten oder die Fragen des Bewertungsbogens ergänzten, gerne beigefügt werden.

Mögliche Inhalte der Wettbewerbsbeiträge

Strategien der Tabakprävention, die kommunikative mit strukturellen Maßnahmen verbinden, haben sich als besonders wirksam erwiesen, den Tabakkonsum zu reduzieren. Deshalb waren Wettbewerbsbeiträge gefragt, die beide Bereiche abdecken.

Kommunikative Maßnahmen

Von Interesse waren tabakpräventive Maßnahmen, die das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über Tabak, Tabakabhängigkeit und die gesundheitlichen Folgen des Tabakkonsums verbreiten oder vertiefen, die eine bewusste Auseinandersetzung mit den Folgen des Tabakkonsums bei einer möglichst großen Anzahl von Personen anregen und die Identifikation der Bürger einer Gemeinde mit den Zielen der Tabakprävention fördern. Beispiele:

  • Bereitstellung und Streuung von Informationsmaterial zum Nichtrauchen für unterschiedliche Zielgruppen,
  • Nutzung von bereits vorhandenen Medien und Projektideen aus bundes- und landesweiten Kampagnen zur Förderung des Nichtrauchens (z.B. "Rauchfrei", "Leben ohne Qualm", "Lass stecken", "Knick die Kippe" etc.) für den möglichst flächendeckenden Einsatz in der Kommune.

Zu den kommunikativen Maßnahmen zählen auch Aktivitäten, die das individuelle Konsumverhalten von Raucherinnen und Rauchern beeinflussen. Beispiele:

  • Rauchentwöhnungsangebote bzw. Ausstiegshilfen von Einrichtungen der Erwachsenen- und Familienbildung, Präventionsfachstellen, Krankenkassen, Betrieben, Schulen, Krankenhäusern etc.,
  • Informations- und Beratungsangebote für Raucher,
  • Thematisierung des Rauchens im Rahmen medizinischer Regelversorgung,
  • Informationen über die Folgen des Passivrauchens z.B. in Geburtsvorbereitungskursen bei der Schwangerschaftsvorsorge, auf Elternabenden im Kindergarten und in der Grundschule.

Die Qualifizierung von Multiplikatoren gehört ebenfalls zu den kommunikativen Maßnahmen. Beispiele:

  • Schulungen für Lehrer bzw. Beratungslehrer, für Mitarbeiter aus dem Bereich der Jugendarbeit, für medizinisches Personal und für andere Berufsgruppen, die professionell mit der eigentlichen Zielgruppe in Kontakt sind,
  • Informationsvermittlung bzw. Schulung für Eltern, ehrenamtliche Betreuer und andere Personen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen und an tabakpräventive Maßnahmen mitwirken können,
  • Projekte mit "Peers", die als gleichaltrige Bezugspersonen tabakpräventive Maßnahmen umsetzen oder unterstützen können, z.B. in der Schule, der offenen Jugendarbeit, in Jugendverbänden,
  • Bildung von "Referentenpools" oder anderer Ressourcen zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatoren, Mediatoren und Peers.

Strukturelle Maßnahmen

Von Interesse waren Maßnahmen, die sich auf Vereinbarungen, gesetzliche Regelungen oder andere Vorschriften bzw. deren Umsetzung richten. Beispiele:

  • Kontrolle der Umsetzung der Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung der Tabakindustrie zur Zigarettenwerbung,
  • Rauchverbote bzw. Ausweitung rauchfreier Zonen in der Verwaltung, im öffentlichen Bereich, in Betrieben, Freizeit- und Sporteinrichtungen (z.B. rauchfreie Behörden als vorbildliche Umsetzung von §3a der Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz, rauchfreie Schulen und Krankenhäuser, Rauchverbote auf Bahnhöfen, Betriebsvereinbarungen, usw.),
  • Abbau von Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen,
  • verbesserte Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzes durch die Gewerbeaufsichtsämter (Abgabeverbote an Jugendliche nach §10 des Jugendschutzgesetzes),
  • Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren,
  • Verzicht auf Tabakwerbung auf kommunalen Werbeflächen.

Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse

Die Teilnehmer geben durch ihre Bewerbung die Zustimmung zur Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen in der vorgesehenen Wettbewerbsdokumentation (Buchveröffentlichung und Internet). Die Unterlagen gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Jeder Teilnehmer enthält kostenfrei ein Belegexemplar der gedruckten Dokumentation.