Auf Anregung der Parlamentarischen Staatssekretärin und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, und mit Unterstützung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den zweiten Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" durch. Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden mit vorbildlichen tabakpräventiven Strategien, Projekten und Maßnahmen. Start des Wettbewerbs war der 4. September 2003, Bewerbungsschluss der 15. Dezember 2003. Bei der Preisverleihung am 27. Mai 2004 in Berlin übergaben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Marion Caspers-Merk und Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den
Preisträgern das Preisgeld in Höhe von insgesamt 60000 Euro.
Preisträger des Wettbewerbs sind
- die kreisfreien Städte Augsburg, Berlin Steglitz-Zehlendorf, Braunschweig, Delmenhorst und Heidelberg
Stadt Heidelberg,
- die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Umkirch, Hannoversch Münden, Rietberg und die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und
- der Altmarkkreis Salzwedel, der Landkreis Esslingen, der Landkreis Regensburg und der Ostalbkreis
Übersicht über die Preisträger

Pressemitteilungen und Fotos von der Preisverleihung

Die Beiträge aller Teilnehmer sind im Internet abrufbar

Zum Wettbewerb ist eine Dokumentation erschienen, die im Volltext im Internet abgerufen werden kann.

Mit der Betreuung des Wettbewerbs war das Deutsche Institut
für Urbanistik (Difu) beauftragt worden, das für die Laufzeit des Wettbewerbs eine Geschäftsstelle eingerichtet hatte.
Ziele
Ziel des zweiten Wettbewerbs war es, kommunale Maßnahmen der Tabakprävention in Deutschland kennen zu lernen und
sie für eine breite Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Darüber hinaus sollten die Städte, Gemeinden und Kreise
ausgezeichnet werden, die mit ihren Maßnahmen der Tabakprävention in den verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern
ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben. 
Teilnahmebedingungen
Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise waren zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt waren außerdem
Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter
(z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) konnten nur als Bestandteil der Bewerbung
einer Kommune berücksichtigt werden. 
Bewertungskriterien
Eine Jury bewertete die eingereichten Beiträge nach verschiedenen Kriterien und berücksichtigte dabei
auch die den Bewerbern für ihre Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Prämien müssen
der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen.
