Zum gegenwärtigen Ansatz der Suchtprävention in Deutschland
Seit Beginn der 90er-Jahre hat sich in der Suchtprävention eine Wende
vollzogen, nämlich eine Abkehr von der reinen Informationsvermittlung und
Abschreckung hin zum Ziel der Förderung von Lebenskompetenzen.
Danach entstehen Missbrauch und Abhängigkeit nicht erst aus dem Kontakt zu
Suchtmitteln. Vielmehr werden diese als komplexe Phänomene mit vielschichtigen
Ursachen betrachtet. Neben dem Angebot und der Verfügbarkeit von Suchtmitteln
spielen vor allem Umwelt- und Persönlichkeitsfaktoren eine wichtige Rolle.
Bereits im Kindesalter und in alltäglichen Lebenszusammenhängen entstehen
Einstellungen und Verhaltensweisen, die sich im späteren Jugend- und
Erwachsenenalter als Suchtverhalten verfestigen können.
Daher ist heute auf der Grundlage eines breiten fachlichen Konsenses die
Förderung von Lebenskompetenzen der tragende Pfeiler der Suchtprävention
geworden. Wenn Heranwachsende gelernt haben, ihre Alltagskonflikte zu
bewältigen und Belastungen standzuhalten, Eigenverantwortung zu übernehmen,
ein stabiles Selbstwertgefühl aufzubauen, zu entspannen und zu genießen, dann
sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu Suchtmitteln als Strategie der
Lebensbewältigung greifen.
Dieser Ansatz macht erforderlich, dass eine wirksame Suchtprävention
langfristig und ganzheitlich angelegt ist. Die gesundheitsförderliche
Gestaltung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in zentralen
Lebensbereichen (z.B. Wohnung und Wohnumfeld, Schule, Freizeit) sowie
suchtpräventives Handeln und Verhalten von Eltern, Erziehern, Lehrern sowie
haupt- und ehrenamtlichen Betreuern sollten sich dabei ergänzen.
Ziele des Wettbewerbs "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" 2001/2002
Die Entwicklung von Strategien und Projekten zur Suchprävention ist nicht die
Aufgabe einzelner Spezialisten, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich
Bund, Länder und Gemeinden, Verbände und freie Träger beteiligen müssen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die kommunale Ebene, weil hier die
Zielgruppen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld angetroffen und angesprochen
werden können. Initiativen auf der örtlichen Ebene können hinsichtlich ihrer
Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit große Wirkungen erzielen. Anderseits
stehen sie eher selten im Lichte der breiten öffentlichen Wahrnehmung.
Daher hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Anregung
der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Frau Caspers-Merk in Zusammenarbeit
mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Bundeswettbewerb "Vorbildliche
Strategien kommunaler Suchtprävention" ausgeschrieben.
Ziel des Wettbewerbs war es, die vorbildlichen kommunalen Aktivitäten auf dem
Gebiet der Suchtprävention kennen zu lernen und eine breite (Fach-)
Öffentlichkeit über die Konzepte, Maßnahmen, Projekte und Initiativen zu
informieren. Durch den Wettbewerb sollen darüber hinaus diejenigen Städte,
Gemeinden und Kreise eine öffentliche Anerkennung finden, die in den
verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern wirksame und innovative
suchtpräventive Strategien umsetzen, die Vorbildfunktion haben und zur
Entwicklung von Netzwerken der Suchprävention anregen.
Mit dem Wettbewerb ist eine Prämierung verbunden. Für diese kamen vorrangig
Kommunen in Betracht, deren suchtpräventive Strategien langfristig und
ganzheitlich angelegt und deren Erfolge belegbar und nachvollziehbar sind.
Besondere Bedeutung wurde der Vernetzung von Trägern und Handlungsfeldern, der
Entwicklung neuer Verfahren und Methoden und der Einbeziehung neuer
Zielgruppen zugemessen.
Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse
Die Teilnehmer gaben durch ihre Bewerbung die Zustimmung zur Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen. Die Unterlagen gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Die ausgefüllten Bewerbungsbögen aller Teilnehmer sind im Internet abrufbar: Zu den Wettbewerbsbeiträgen.
Jeder Teilnehmer hat kostenfrei ein Belegexemplar der Wettbewerbsdokumentation erhalten.