Von besonderem Interesse waren Wettbewerbsbeiträge, auf die nachfolgende Merkmale zutrafen:
- Trägerübergreifende Konzepte und Maßnahmen (z.B. von mehreren Trägern und Ämtern gemeinsam durchgeführte oder koordinierte Maßnahmen in der Kommune).
- Konsequente Anregung und Einbindung von Akteuren, die sich nicht unmittelbar mit Suchtprävention befassen (z.B. private Unternehmen, Betreiber von Gaststätten und Musikclubs).
- Maßnahmen, bei denen eine langfristige und ganzheitliche Implementation suchtpräventiver Strategien in der Kommune vorgesehen ist und umgesetzt wird.
- Wettbewerbsbeiträge, die innovative suchtpräventive Strategien enthalten, die Vorbildfunktion besitzen und zur Nachahmung anregen.
- Suchtpräventive Strategien und Wettbewerbsbeiträge, die (z.B. durch Selbst- oder Fremdevaluation) einen Nachweis ihrer Wirksamkeit zu erbringen versuchen.
- Wettbewerbsbeiträge, deren Festlegung und Abgrenzung der Zielgruppe auf einer Bedarfserhebung/Bestandsaufnahme basiert.
- Wettbewerbsbeiträge, deren Methoden und konzeptionelle Ansätze sich aus einer Bedarfserhebung/Bestandsaufnahme und einer Zielbestimmung herleiten, die vor Projektbeginn durchgeführt wurde.
- Wettbewerbsbeiträge mit bisher noch nicht angesprochenen Zielgruppen bzw. Kooperationspartnern.
- Wettbewerbsbeiträge, bei denen Jugendliche bzw. Personen der Zielgruppe selbst in die Entwicklung suchtpräventiver Maßnahmen einbezogen werden.
- Wettbewerbsbeiträge, deren ökonomisches Verhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis (vergleichsweise) günstig ist.
Bewertungskommission und Auszeichnungen
Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Kommunalen Spitzenverbänden berufene sachverständige Jury bewertete die Wettbewerbsbeiträge unter Berücksichtigung der Wettbewerbsziele und der den Teilnehmern zur Verfügung stehenden Ressourcen. Ihre Entscheidung ist verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Elf Kommunen und Landkreise erhielten den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgesetzten Geldpreis in Höhe von jeweils 5000 Euro.
Zusätzlich wurden von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen zwei Preise in Höhe von jeweils 2500 Euro für die Arbeit in sozialen Brennpunkten bzw. mit sozial Benachteiligten vergeben.
Die Prämien müssen der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen.
Weiteren 18 Kommunen und Landkreisen wurde eine besondere Anerkennung (ohne Geldpreis) ausgesprochen. Alle Teilnehmer erhielten eine Urkunde.
Die Preisverleihung fand in einer Abschlussveranstaltung am 24. Juni 2002
statt, in deren Rahmen die Preisträger ihre Wettbewerbsbeiträge präsentierten.