Der Wettbewerb wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgeschrieben. Er wurde vom Deutschen Institut für Urbanistik betreut.
Start des Wettbewerbs war der 1. Oktober 2001, Bewerbungsschluss der 14. Januar 2002. Zur Teilnahme eingeladen waren alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden. Teilnahmeberechtigt waren außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.
Es wurden 220 Beiträge eingereicht, die nach den von der BZgA vorgegebenen Zielen und Kriterien begutachtet wurden. Ausgezeichnet wurden
Die Prämien müssen der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen.